…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere wenn eine Rechtsprechung des VwGH fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis gründet auf der Beachtung der Monatsfrist des § 82 Abs.8 KFG 1967 und die Anwendung des § 1 Abs.1 Z 3 KfzStG 1992 bei Nichtbeachten der oa. Monatsfrist. Rechtsfragen von grundsätzlicher…
…wenn das gegenständliche Fahrzeug regelmäßig, zumindest einmal monatlich aus dem Inland ausgebracht wurde. Nach dieser Rechtsprechung ist die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 keine reine Anmeldefrist sondern wird diese durch die genannten Ausbringungen unterbrochen und würde bei jeder Einbringung wieder neu zu laufen…
…Einbringung gemäß § 79 KFG entspreche, sodass die Monatsfrist bis zur erforderlichen inländischen Zulassung mit jeder Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland oder in das übrige Gemeinschaftsgebiet neu zu laufen beginne. Diese Rechtsprechung bekräftigte der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis VwGH vom 25.4.2016, 2015/16/0031…
…Jahren bekannt und es sei die Einjahresregel des § 79 KFG 1967 anzuwenden. In den rechtlichen Ausführungen wird zunächst die Standortvermutung nach dem KFG 1967 und deren Widerlegbarkeit angeführt. Die Monatsfrist des § 82 Abs 8 KFG 1967, innerhalb der ein nach Österreich eingebrachtes Fahrzeug zuzulassen wäre…
…dass das Fahrzeug nach der Art und Weise seiner Verwendung einem anderen Staat zuzuordnen ist. Würde man die Dreitages- bzw. die Monatsfrist als unterbrechbare Frist auslegen, würde man dem Gesetzgeber unterstellen, dass er zunächst strenge Maßstäbe für den Nachweis eines Standortes eines Fahrzeuges im Ausland…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in Vertretung des verhinderten Richters Ri1 in der Beschwerdesache von Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden der Beschuldigten und der gemäß § 9 Abs. 7 VStG zur Haftung herangezogenen Firma GmbH, ***Bf1-Adr***, vom 6. November 2019, beide…
…§ 1 und 3 der Verordnung 279/1995 vom 21.4.1995 verwiesen. Vor allem wurde dargelegt, dass die 6-Monatsfrist nicht verlängerbar sei. Es handle sich dabei um die innerstaatliche Umsetzung des Art.7 der 8. MwSt-Richtlinie 79/1072 EWG. Diese Richtlinie gewähre den…
…st Judikatur des VwGH), was überdies rechtlich unrichtig sei. Wenn sich die Behörde auf den Ablauf einer 6-Monatsfrist stütze übersehe sie, dass nur der Prüfung des Umstandes der vorübergehenden Tätigkeit am Einsatzort besondere Beachtung beizumessen sei (LSt RZ 714). In der Beschwerdevorentscheidung betonte die…
…gemäß § 79 KFG 1967 entspricht, sodass die Monatsfrist bis zur erforderlichen inländischen Zulassung mit jeder Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland oder in das übrige Gemeinschaftsgebiet neu zu laufen beginnt. Der VwGH hat zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt (Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, Verwendung im Inland, zumindest…
…und von Vertriebs-Mitarbeitern gefahren, deren Hauptwohnsitz in Österreich liege. Es erfolge mehrmals monatlich ein Grenzübertritt nach Deutschland, worauf bereits in der Außenprüfung hingewiesen worden sei. Damit werde die Monatsfrist nach § 82 Abs. 8 KFG niemals überschritten bzw. sei mehrmalig unterbrochen worden, wodurch - auch zufolge…
…Deutschland sei immer Österreich. Ein Gegenbeweis zur gesetzlichen Standortvermutung sei insgesamt nicht erbracht worden. Bei der vorgelegten Information der WKÖ handle es sich um die Darstellung einer rechtlich unrichtigen Vorgangsweise ("mögliche Unterbrechung der Monatsfrist"), die nicht mehr auf der dortigen homepage aufscheine. Da der Bf…
…KFG 1967 widerlegten, und erließ – unter Zugrundelegung der unrichtigen Rechtsauffassung, dass auch für Zeiträume bis einschließlich 23. April 2014 eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 nicht unterbreche (siehe die zur Kraftfahrzeugsteuer ergangene Beschwerdevorentscheidung vom 6. Februar 2018…
…widerlegten, und erließ – unter Zugrundelegung der unrichtigen Rechtsauffassung, dass auch für Zeiträume bis einschließlich 23. April 2014 eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 nicht unterbreche (siehe zB die zur Kraftfahrzeugsteuer ergangene Beschwerdevorentscheidung des Finanzamts vom 6. Februar…
…werden. Die Verwendung solcher Fahrzeuge nach Ablauf der Monatsfrist ist widerrechtlich, weshalb die KFZ-Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992) sowie die NoVA-Pflicht (§ 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz 1991) entstehen. Laut VwGH vom 21.11.2013, 2011/16/0221, wird die Monatsfrist des …
…gemäß § 271 BAO zunächst ausgesetzt. Nachdem der VwGH am 25.4.2016, Ro 2015/16/0031, entschieden hatte, dass die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 mit jedem Ausbringen unterbrochen wird und mit jeder Einbringung wieder neu zu laufen beginnt, wurde der Bf aufgefordert…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache AB CD, Gasseyyy, OrtXX wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien abcd betreffend Einkommensteuererklärung 2014 vom 08.02.2015 beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 284 Abs. 7 lit b BAO in Verbindung mit § 260…
…Die Übernahme des Fahrzeugs sei am 19.10. erfolgt, weil die 6-Monats-Frist laut Auskunft des Verkäufers "mit Datum 19.10.2006 erreicht" worden sei. Die Überstellung nach Österreich sei am 20.10.2006 vorgenommen worden. Bei einer neuerlichen Vorsprache beim Finanzamt in Sachen…
…die Monate 9-12/2012, insgesamt im Betrag von € 11.571,76. Laut jeweiliger Bescheidbegründung werde der inländische Standort der Fahrzeuge nicht in Abrede gestellt. Die Ansicht der Bf, durch die Grenzübertritte nach Deutschland werde die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz/KFG unterbrochen…
…11.2012 aufgezeigte Sachverhalt unstrittig sei; der dauernde Standort des Fahrzeuges im Inland werde darin nicht in Abrede gestellt. Allerdings sei die Ansicht der Bf, durch die Grenzübertritte nach Deutschland werde die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG unterbrochen, rechtsirrig und könne aus den angeführten…
…rechtswidrig, weil selbst bei der Annahme der dauernden Standorte in Österreich die in § 82 Abs. 8 KFG vorgesehene Monatsfrist mit keinem der beiden Fahrzeuge jemals überschritten worden sei. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 11.1.2018 lud das Finanzamt den Bf. ein, geeignete Nachweise vorzulegen…