…Literatur reicht ein Verzicht nach § 6 Abs 3 iVm § 6 Abs 1 Z 27 für einen Verzicht auf die pauschale Besteuerung in der Landwirtschaft nicht aus. Die Frage, ob der Grundsatz von Treu und Glauben die fehlende Mitteilung gemäß § 22 Abs 6 UStG ersetzen kann…
… 22 Abs. 2 UStG 1994 ist für Getränke, die innerhalb der Betriebsräume einschließlich der Gastgärten (Buschenschank) ausgeschenkt werden, die Zusatzsteuer zu entrichten. Laut Auszug aus dem Zentralen Gewerberegister hat die Abgabenpflichtige zwischen 2001 und 2010 eine Buschenschank in der Gemeinde H***** angemeldet. Nach Mitteilung der…
…dass Umsätze aus Land- und Forstwirtschaft mit einem Steuersatz von 10 % regelbesteuert werden sollen. Das Finanzamt habe in den Jahren 2009 und 2010 auch ohne Vorliegen eines formellen Antrages nach § 22 Abs. 6 UStG veranlagt. Ein Abgehen von dieser Praxis und zwar mit der Begründung…
…der UVA 12/2002 und der Mitteilung wegen § 22 Abs 6 UStG erhielt vom zuständigen Finanzamt den Eingangsstempel vom 15. Jänner 2003. Ebenso wurde auch die UVA 12/2002 mit 15. Jänner 2003 abgestempelt und auf der UVA 12/2002 noch der Postaufgabetag mit 14…
… 308 BAO auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Frist zur Antragstellung auf Regelbesteuerung nach § 22 Abs. 6 UStG 1994. Bezüglich der Unvorhersehbarkeit bzw Unabwendbarkeit von Ereignissen und der Beurteilung eines fehlenden groben Verschuldens wurde auf die ausführlichen Darstellungen in der Berufungsschrift verwiesen…
…schriftliche Einreichung hiefür ist vom Beschwerdeführer zu führen. Der Beschwerdeführer konnte keinen schriftlichen Nachweis - weder eine Aufgabebestätigung bei der Post noch einen Eingangsstempel des Finanzamtes - darüber vorlegen, dass er im Jahr 2012 eine Erklärung gemäß § 22 Abs 6 UStG 1994 gegenüber dem Finanzamt abgegeben hat…
…§ 308 BAO betreffend Erklärung gemäß § 22 Abs 6 UStG 1994 nach der am 13. Juni 2006 in V, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt. Entscheidungsgründe Zur Vorgeschichte…
…Mitteilung gemäß § 22 Abs. 6 UStG wirksam auf die pauschale Umsatzbesteuerung verzichten. Ein Verzicht gemäß § 6 Abs. 3 UStG reicht dafür nicht aus. Demnach kommt für den Bf für die Streitjahre 2002, 2003 und 2004 nur eine Besteuerung der Umsätze nach der Bestimmung des § 22…
…seiner Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes vornehmen zu wollen und gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 auf die Anwendung der Pauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu verzichten. Gleichzeitig verzichtete der Bf ab dem Kalenderjahr 2010 gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 auf…
…dass ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften besteuert werden sollen (§ 22 Abs. 6 UStG 1994). Beispiel: Kleinunternehmer K veräußert seine Eigentumswohnung, die er bisher vermietete. Die Vermietungsumsätze lagen bei 20.000 Euro. Die Eigentumswohnung wird um 150.000 Euro zuzüglich 20% USt veräußert. Das Hilfsgeschäft…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…Der Beschwerdeführer ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Er hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…