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UFSZ2L ZRV/0409-Z2L/03Ist eine als Mitteilung bezeichnete Erledigung der Abgabenbehörde als Bescheid anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.03.2006

…erklärenden Hinweis sohin eine Mitteilung, dass eine neuerliche Zustellung nicht erfolgen kann, darstellen. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Beschwerde und wiederholte darin sinngemäß die im Berufungsantrag enthaltenen Darstellungen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs1 a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung die nicht…

UFSZ2L ZRV/0048-Z2L/04Mitteilung eines für aus Litauen importierte Stahldrahtseil ukrainischen Ursprungs nachträglich buchmäßig erfassten Antidumpingzolls und Festsetzung von Abgabenerhöhung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)13.12.2013Teil 1/2

…Zoll (Z1) und Eifuhrumsatzsteuer (EU) antragsgemäß festgesetzt (Mitteilung gem. Art.221 Zollkodex) und die zur Einfuhrabfertigung gestellten Waren (Art.40 Zollkodex) noch am selben Tag durch Überlassung an den Anmelder in den freien Verkehr überführt (Art.79 Zollkodex). Über Veranlassung der Europäischen Kommission seien später…

UFSZ3K ZRV/0176-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Antrages auf Erlass der Abgaben gemäß Artikel 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.11.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0175-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Antrages auf Erlass der Abgaben gemäß Artikel 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.11.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSL RV/0838-L/10Mitteilung des Abgabenanspruches im Haftungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.09.2010

…insbesondere Abgabenbescheide (§ 198 BAO) und Haftungsbescheide (§ 224 BAO). Daher kann beispielsweise der gemäß § 9 BAO für Lohnsteuer in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH auch gegen den an die GmbH gerichteten Lohnsteuerhaftungsbescheid (§ 82 EStG) berufen (Ritz, BAO3, § 248 Tz 4). Ein Antrag auf Mitteilung der für…

UFSZ3K ZRV/0044-Z3K/03Mitteilung der Zollschuld nach Ablauf der Dreijahresfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)04.05.2006Teil 1/2

…Naturwollarten gefertigt habe. Es seien "niemals Textilien wie T-Shirts oder Produkte aus Geweben (z.B. Parkas, Hemden oder Hosen) hergestellt" worden. Gemäß dem im Abgabenverfahren vorherrschenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen…

UFSZ3K ZRV/0174-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages gemaß Artikel 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.11.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0173-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.10.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.10.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0171-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0170-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.07.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0169-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.07.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0116-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.04.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0115-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.03.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0114-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.03.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0113-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.02.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0112-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.02.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0111-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.02.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0110-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.01.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…

UFSZ3K ZRV/0109-Z3K/10Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Erlassantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.01.2013

…Abgabenvorschreibung ausgegangen worden sei, weshalb bis zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestanden habe, einen Erlassantrag nach Artikel 239 ZK zu stellen. Die Fristenbestimmung des Artikels 239 Absatz 2 ZK könne nur so verstanden werden, dass ein Erlassantrag binnen zwölf Monaten nach rechtskräftiger Mitteilung der Abgaben…