2.7 Pensions- und Unterstützungskassen, Arbeitnehmerförderungsstiftungen und Mitarbeitervorsorgekassen (§ 5 Z 7 und § 6 KStG 1988) Rz 184: Pensionskassen sind betriebsbezogene Kassen mit Rechtsanspruch der Anspruchsberechtigten, Unterstützungskassen sind betriebsbezogene Kassen, die keinen Rechtsanspruch auf Leistungen vermitteln. 2.7.1 Pensionskassen 2.7.1.1 Begriff und…
6.1.9.2. Umsätze von Aufsichtsratsmitgliedern Rz 846: Steuerfrei sind die Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrates oder Verwaltungsrates oder von anderen mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen. Die - die Überwachung der Geschäftsführung bezweckenden - Aufgaben des begünstigten Personenkreises ergeben sich aus einschlägigen gesetzlichen Vorschriften…
5.5.2 Zuwendungen an Pensions- oder Unterstützungskassen sowie an den Betriebsratsfonds 5.5.2.1 Pensionskassenbeiträge (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. a EStG 1988) 5.5.2.1.1 Allgemeines Rz 1275: Beiträge an Pensionskassen iSd Pensionskassengesetzes, BGBl. Nr. 281/1990, sind nur…
…6 EStG 1988 auf § 67 Abs. 8 EStG 1988 anzuwenden sei. Anders verhalte es sich daher, wenn gleichzeitig Anwartschaften gegenüber Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) bestünden. Diesfalls sei nämlich kein steuerlicher Zusammenhang der Sozialplanzahlung mit § 67 Abs. 6 EStG 1988 gegeben, weshalb diese Zahlungen in die Bemessungsgrundlage des…
Wurde ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer zu einem schweizerischen Konzernunternehmen entsandt, das nunmehr als sein Arbeitgeber auftritt, und bleibt er weiterhin in Österreich ansässig, dann unterliegen sämtliche Arbeitseinkünfte der österreichischen Besteuerung, weil hierfür gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz (idF der Abkommensrevision BGBl. III…
10.8 Beiträge an Pensionskassen, ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes, Unterstützungskassen, betriebliche Kollektivversicherungen oder Arbeitsstiftungen (§ 26 Z 7 und 8 EStG 1988) 10.8.1 Allgemeines Rz 756: Folgende Beiträge des Arbeitgebers im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1988…
9.4.2 Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen Rz 680: Bezüge und Vorteile aus Pensionskassen und aus betrieblichen Kollektivversicherungen sind grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988). Soweit diese Bezüge und Vorteile nicht zur Gänze steuerbefreit sind…
…der Kapitalerträge Rz 1398: Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Grundlage für die Steuerfreiheit sind § 6 Abs. 5 KStG 1988 für Betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen, § 41 Abs. 1 Z 1 und 2 InvFG 1993 für Pensionsinvestmentfonds sowie …
…die Auszahlungsbestätigung vom 13. Jänner 2006). Der Berufungswerber begehrte, diese Freizügigkeitsleistung wie eine Abfertigung aus einer Mitarbeitervorsorgekasse im Sinne des § 67 Abs. 3 EStG 1988 mit dem festen Steuersatz von 6% zu besteuern. Mit Einkommensteuerbescheid 2006 vom 7. April 2008 behandelte das Finanzamt diese Auszahlung…
…Deckungserfordernis gemäß § 48 des Pensionskassengesetzes oder vergleichbare Deckungsbeträge überwiesen werden, sowie die Leistungen, die darin bestehen, daß anderen Personen Versicherungsschutz verschafft wird, weiters die Umsätze aus dem Mitarbeitervorsorgekassengeschäft im Sinne des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes - BMVG, BGBl. I Nr. 100/2002; d) aa) die Umsätze, die unter…
9.4.3 Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen Rz 682: Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen sind grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Soweit die Bezüge und Vorteile auf Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen, die die steuerpflichtigen Einkünfte (im In- oder Ausland) bzw. das steuerpflichtige Einkommen…
Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…
…unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 2 EStG, welche einen unwiderruflichen Auszahlungsplan mit einem depotführenden Kreditinstitut abgeschlossen haben, - Versicherungsunternehmen für die Veranlagung in eine Pensionszusatzversicherung, - Pensionskassen, - Mitarbeitervorsorgekassen. Anteile des Beschwerdeführers dürfen, wie ausgeführt an "Eligible Accounts" ausgegeben werden. Eine genaue Ausführung, was diese umfassen, wurde bereits…
…Abs. 2 EStG, welche einen unwiderruflichen Auszahlungsplan mit einem depotführenden Kreditinstitut abgeschlossen haben, - Versicherungsunternehmen für die Veranlagung in eine Pensionszusatzversicherung, - Pensionskassen, - Mitarbeitervorsorgekassen. Auch der Beschwerdeführer darf Anteile grundsätzlich nur an einen bestimmten Kreis von Anlegern ausgeben. Die Beteiligung an dem Fonds ist auf Trusts beschränkt…
…2022-07.03.2023). Es gab eine Überlagerung der beiden Beschäftigungen. Weiters war im Jahr 2023 eine Leistung einer Mitarbeitervorsorgekasse ausbezahlt worden und auf Grund des Bezuges von Weiterbildungsgeld komme es zu einer "tarifverschärfenden" Hochrechnung der Bezüge. Das Gericht beabsichtige, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
…die zu einem Guthaben in Höhe € 2.890,00 führte, das nicht in den Aktiven der Verlassenschaftsabhandlung enthalten ist. Zusätzlich wurden im Jahr 2020 folgende Beträge aus Mitarbeitervorsorgekassen ausbezahlt, die ebenfalls nicht in den Aktiven der Verlassenschaftsabhandlung aufscheinen: -) Bonusvorsorgekasse VG 1: Brutto € 3…
…es sich aber nicht um einen Pflichttatbestand gemäß § 41 Abs. 1 EStG: Beide Meldungen betreffen die Mitarbeitervorsorgekasse und sind mit festen Steuersätzen besteuert. Die KZ 245 beträgt daher in beiden Fällen zu Recht 0,00 €. Solche Einkünfte können daher meiner Ansicht nach keine Pflichtveranlagung…
…oder wenn jemand auf Grund des neuen, späteren Beginns des Dienstverhältnisses unter die Abfertigung neu fällt. Im gegenständlichen Fall hat das Dienstverhältnis mit 1. Februar 2012 begonnen und unterliegt unbestrittenermaßen dem System der Mitarbeitervorsorgekassen. Die Bf. hatte in diesem Dienstverhältnis keine Anwartschaften aus dem alten…
…wo die Rechtslage durch die Einführung der Mitarbeitervorsorgekasse eine völlig andere sei, geht nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ins Leere: Richtig ist, dass sämtliche Dienstnehmer, welche ab dem 1.1.2003 ein neues Dienstverhältnis begründen, in einer Mitarbeitervorsorgekasse erfasst sind und Abfertigungsansprüche erwerben (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz…
…bis 31.12.2008 | 3.025,14 | Institut ... | 10.10. bis 30.11.2008 | 576,00 Die aus (zwei) Mitarbeitervorsorgekassen entstammenden Bezüge des Bw. wurden mit festen Sätzen versteuert und sind daher nicht in den steuerpflichtigen Bezügen (KZ 245) erfasst (AS…