IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 8. September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Juli 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vom 17. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 13. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 bleibt unverändert…
…24.6.1999, 94/15/0196, stellte der VwGH fest, dass sowohl beruflich als auch privat nutzbare Sportgeräte ebenso auf Grund ihrer Mischveranlassung nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Gleiches gilt für die Sportbekleidung. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Wien, 22. September 2003
…Rechnungslegung etc. hat stets aufrechterhalten zu werden. Dazu kommt auch natürlich die Terminvereinbarung sowie die Bespielung des Naturstein- und Schaugartens für Besuche. Selbst wenn man von einer Mischveranlassung hinsichtlich des Schau- und Ausstellungsgartens ausgeht, dann wäre es im gegenständlichen Fall geboten gewesen, zumindest im Schätzungswege…
…müssen die Kollegen nicht zwingend wahrgenommen haben, wenn sie sich selbst nur für gewerkschaftliche Belange interessiert haben. Dementsprechend war bereits in der Sachverhaltsfeststellung auszusprechen, dass es für die strittigen Reisekosten eine Mischveranlassung gegeben hat. Soweit der Bf. unter Hinweis auf VwGH 20.11.1990…
…oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Gegenständlich ist strittig, ob Reiseaufwendungen in Höhe von 1.699,12 € tatsächlich durch die betriebliche Tätigkeit des Beschwerdeführers bedingt sind oder nicht zumindest eine Mischveranlassung vorliegt (betrieblich:privat). Die zeitliche Lagerung der Reisen und auch die Reiseziele lassen…
…232/73); weiters bei Aufwendungen, bei denen "eine klar abgrenzbare betriebl. Veranlassung neben einer privaten Veranlassung gegeben ist", worunter ein "Mischaufwand/Mischveranlassung" zu verstehen ist; in der Rechtsprechung beispielsweise für Kfz-Kosten, Telefon- und Internetkosten einschließlich Grundgebühren, Kosten für Computer- und Computerzubehör, aber auch für…
…private als auch die berufliche Sphäre betreffen. Die Aufwendungen lassen sich in Folge nicht eindeutig trennen. Es liegt eine sog. Mischveranlassung der Aufwendungen vor. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. zB VwGH 28.05.2008, 2006/15/0237, m.w.N.) darf die…
…Im erstgenannten Fall sind die Fahrtaufwendungen bereits durch die Geltendmachung im Punkt "Reisekosten" abgegolten, im zweiten Fall auf Grund einer Mischveranlassung den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung zuzuordnen. Jedenfalls können insgesamt im gegenständlichen Fall keine Anschaffungsnebenkosten steuerlich berücksichtigt werden. Als Werbungskosten anzuerkennen sind daher in…