…den Umsatzsteuerbescheid 2004 erhob die Bw am 11.12.2007 Berufung mit der Begründung, dass der Mietrechtsverzicht durch den Mieter gegen eine Abstandszahlung durch den Vermieter der Vermietung eines Grundstückes gleichzusetzen sei. Die Vermietung von Grundstücken sei nach österreichischer Rechtslage grundsätzlich unecht von der Umsatzsteuer…
…15. 12. 1993, C-63/92, Lubbock Fine). Ablösezahlungen für den Verzicht des Mieters auf seine Rechte aus dem Mietvertrag anlässlich der Rückgabe des Grundstückes an den Vermieter (Mietrechtsverzicht; Mietrechtsablösen) sind sohin grundsätzlich von der Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG erfasst (vgl…
…Rn 24 f). Auch die Untervermietung von Räumlichkeiten ist als Grundstücksvermietung zu betrachten. Weiters ist der Mietrechtsverzicht durch den Mieter gegen eine Abstandszahlung durch den Vermieter der Vermietung eines Grundstückes gleichzusetzen (EuGH 15.12.1993, Rs C-63/92, Lubbock Fine). Bei der Übertragung der…
…des Hauptmietvertrages geendet, sodass auch daraus keine Rechte wie z.B. eine Abschlagszahlung für Mietrechtsverzichte o.ä. für andere Personen abgeleitet werden könnten. Es seien daher die 2019 und 2020 erfolgten Abschlagszahlungen zur Gänze dem Beschwerdeführer zuzurechnen und bei diesem zu versteuern. Dabei werde auch…
…auf die Ausübung des Kündigungsrechts bis zum 31.12.2026 verzichtet hätte (bzw. verlängere sich die Dauer des Mietrechtsverzichtes unter Berücksichtigung der vereinbarten sechsmonatigen Kündigungsfrust sogar bis zum 30.6.2027). Um den Nachteil aus der vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses und den damit einhergehenden Ausfall…
…keine schriftliche Vereinbarung über eine Kündigungsentschädigung, daher keine Einforderung einer Entschädigung. Daher wurde in der Bilanz der ***Bf1*** keine Forderung für den Mietrechtsverzicht eingestellt. Beurteilung: Wirtschaftliche Betrachtungsweise gem. § 21 BAO: Für die Beurteilung des Sachverhalts ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt maßgebend. Notwendiges…
…zurückgibt, von der er seine Rechte ableitet, unter den Begriff "Vermietung von Grundstücken". Ablösezahlungen für den Verzicht des Mieters auf seine Rechte aus dem Mietvertrag anlässlich der Rückgabe des Grundstückes an den Vermieter (Mietrechtsverzicht; Mietrechtsablösen) sind sohin grundsätzlich von der Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1…
…Ankaufsrechts von der Beschwerdeführerin an Dr. D.. Diese Zahlung kann angesichts der klaren und eindeutigen Beweise daher nicht in ein Entgelt für einen Mietrechtsverzicht seitens der Beschwerdeführerin umgedeutet werden. Daran vermag auch die von der Beschwerdeführerin vorgelegte Berechnung nichts ändern, die mit der von Dr…
…eine für die MA 25 bestimmte Verzichtserklärung aus 1992 (A 1995/43), ein von der Bw. gegenüber der Fa. C für eine Ablöse von S 550.000 erklärter Mietrechtsverzicht vom 13. September 1995 (A 1995/44), ein mit 19. September 1995 datierter Brief der Fa…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch CONSULTATIO Rev. und Treuhand Steuerberatung GmbH & CoKG, Steuerberatungsgesellschaft, 1210 Wien, Holzmeistergasse 9, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8 .November 2007 betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch WTS-INTAX Steuerberatungs GmbH & Co KG, Am Modenapark 10 Tür 10, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 15. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
§ 14 MRG geltend machenden Angehörigen des Mieters übertragen werden. Hier komme es grundsätzlich auf die objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Todes des Mieters an. Ein dringendes Wohnbedürfnis könne nur verneint werden, wenn der eintrittsberechtigten Person zu diesem Zeitpunkt eine andere zur sofortigen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith Daniela Herdin-Winter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch DORDA Rechtsanwälte GmbH, Universitätsring 10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 24. Mai 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
Der Differenzbetrag sei der Bw. außerbilanzmäßig und dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen (Nettodifferenz 1992: ATS 4.684,09 + Vorsteuerkürzung 1992: ATS 468,41 = außerbilanzmäßige Zurechnung und verdeckte Ausschüttung 1992: ATS 5.152,50). Berufungsausführungen: Die vorgelegten Aufzeichnungen über Dienstreisen sollen nur die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B, Str, 11 C, vertreten durch D, über die Beschwerde vom 8.8.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes E betreffend die Einkommensteuer 2006 und 2007 mit Ausfertigungsdatum 12.7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adr***, über die Beschwerde vom 2. Oktober 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 18. Mai 2018 betreffend Gebühren 2018, Steuernummer ***StNr***, Erfassungsnummern ***ErfNrn***, zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
4. der Mieter den Mietgegenstand mit oder ohne Beistellung von Einrichtungsgegenständen ganz weitergegeben hat und ihn offenbar in naher Zeit nicht für sich oder die eintrittsberechtigten Personen (§ 14 Abs. 3) dringend benötigt oder, wenngleich auch nur teilweise, durch Überlassung an einen Dritten gegen eine im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch CONSULTATIO Rev. und Treuhand Steuerberatung GmbH & CoKG, Steuerberatungsgesellschaft, 1210 Wien, Holzmeistergasse 9, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12 .November 2007 betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP…