…Vorhalt vom 21. Juli 2004) | 3.250,00 S | Summe verlorener Aufwand (1999) | 21.588,00 S zu b) Die Mehrkosten der behindertengerechten Einrichtung (Sonderausstattung) ergeben sich aus dem Differenzbetrag zwischen der Sonderausstattung des behindertengerechten Badezimmers und Standardausstattung eines Badezimmers. Dies lässt…
…Der Verfassungsgerichtshof sah Erkenntnis vom 13.3.2003, B 785/02 keinen Grund, dieser Rechtsprechung entgegenzutreten. Folgende Aufwendungen sind daher als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen: 1) verlorener Aufwand (=Wert des Altzustandes, der aufgrund der Adaptierung zerstört werden muss) 2) Mehrkosten der Einrichtung (=Differenzbetrag zwischen Sonderausstattung…
…die Mehrkosten der Einrichtung (=Differenzbetrag zwischen Sonderausstattung und Standardausstattung) und die Mehrkosten der Adaptierung (=besondere Kosten, die auf Grund der behindertengerechten Ausstattung angefallen sind - z.B. Abriss bzw. Versetzung von Wänden) zu berücksichtigen sind. Diese Rechtsansicht ergibt sich aus einer gesetzeskonformen Interpretation der Wortfolge "nicht…
…Auskunft ersucht: "Zur Klärung der Grundlagen werden Sie höflichst ersucht, darzulegen, welche Leistungen für ***VornameTochter*** in Anspruch genommen wurden, insbesondere eine Aufgliederung der monatlichen Kosten in Essensbeiträge, Betreuung, Sprachförderung etc. Weiters werden Sie ersucht, bekanntzugeben, ob in Ihrer Einrichtung die Betreuung für die Altersgruppe von…
…Diese Rechnung der X. GmbH an die Bf betrifft "Einrichtung und Sonderpositionen" über 111.720,32 Euro plus Umsatzsteuer. Die Zusammensetzung dieses Betrages ist in der Beilage detailliert aufgelistet, wobei von den Mehrkosten für Sonderwünsche die anteiligen Kosten der im Kaufpreis des Appartements enthaltenen Standardausführung…
…dass der Einbau aus Sicht des Bw. notwendig gewesen ist und außerordentliche Kosten verursacht hat. Die (Mehr)Kosten für die behindertengerechte Einrichtung des Bades (soweit es über die Kosten einer Standardausstattung hinausgeht) wurde vom Bw. auch nachgewiesen. Der Berufung war ist in diesem Punkt daher…
…als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen seien: verlorener Aufwand (= Wert des Altzustandes, der auf Grund der Adaptierung zerstört werden musste) Mehrkosten der Einrichtung (= Differenzbetrag zwischen Sonderausstattung und Standardausstattung) Mehrkosten Adaptierung (= besondere Kosten, die auf Grund der behindertengerechten Ausstattung angefallen sind, zB Abriss bzw…
…und den Wandhaltegriff in Abzug gebracht worden. Der Bf. erhob gegen den Einkommensteuerbescheid 2016 Beschwerde mit folgender Begründung: Aufgrund seiner Behinderung sei er gezwungen gewesen, bei der Einrichtung seiner Wohnung Bad und WC behindertengerecht auszustatten. Seitens der Siedlungsgenossenschaft werde nur eine Standardausführung zur Verfügung gestellt…
…für die einzelnen Badezimmerkomponenten in der facheinschlägigen Literatur angegeben werden, überschritten. Ein verlorener Aufwand ergibt sich daher nicht. Ebenso liegen keine Mehrkosten für die Einrichtung vor, weil - bis auf den Haltegriff - eine übliche Standardausstattung gewählt wurde. Aber auch Mehrkosten der Adaptierung liegen im Beschwerdefall nicht…
…höheren Kosten der behindertenbedingten Sonderausstattung gegenüber der üblichen Standardausstattung); Mehrkosten der Adaptierung (= durch den behindertengerechten Umbau erforderliche mittelbare Maßnahmen bzw. Kosten für Arbeiten, die aufgrund der behindertengerechten Ausstattung angefallen sind, zB Abriss bzw. Versetzung von Wänden, Verbreiterung der Tür, Fliesenarbeiten, Abrisskosten der alten Einrichtung …
…Der Verfassungsgerichtshof sah in seinem Erkenntnis vom 13.3.2003, B785/02 keinen Grund, dieser Rechtsprechung entgegenzutreten. Folgende Aufwendungen sind daher als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen: Verlorener Aufwand (=Wert des Altzustandes, der aufgrund der Adaptierung zerstört werden muss) Mehrkosten der Einrichtung (=Differenzbetrag zwischen Sonderausstattung und…
…Einrichtungsgegenstände der neuen Wohnung grundsätzlich zu einer Vermögensumschichtung und daher zu keiner außergewöhnlichen Belastung (UFS Wien 22. 2. 2007, RV/1906-W/06). Allerdings können bestimmte Aufwendungen für einen aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen Wohnungswechsel zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wie verlorene Baukostenzuschüsse, Maklergebühren, Speditionskosten, Mehrkosten…
…6 und 35 EStG 1988 vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen nach Maßgabe der Verordnung der BMF über außergewöhnliche Belastungen zu. An Belegen wurden vorgelegt: - Bewilligung des Kur-und Heilverfahrens in der Einrichtung Kurzentrum Warmbad Villach - Rechnung Kurzentrum Therme Warmbad vom 8.6.2009 über den Selbstbehalt iHv…
…Errichtung eines Dichtbetonkellers notwendig gemacht und Mehrkosten in Höhe des Doppelten eines normalen Kellers verursacht habe. Das Finanzamt hat festgestellt, dass im Bodenwert zum 1.1.1973 die ortsüblichen Verhältnisse berücksichtigt worden sind. Es ist davon auszugehen, dass der hohe Grundwasserspiegel die Vergleichsgrundstücke genauso betrifft…
…Abzugsfähig sind demnach die Kosten der unmittelbaren und mittelbaren Maßnahmen gekürzt um allfällige Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln oder Versicherungsleistungen. Entsprechend dem VfGH 13.03.2003, B 785/02Entsprechend dem VfGH 13.03.2003, B 785/02 sind nur die Mehrkosten einer behindertengerechten Adaptierung als außergewöhnliche…
…Errichtung einer Wohnung für den Betriebswart und eines 8m breiten Tores für die Einfahrt, diverse elektrische Einrichtungen) ausgemacht. Die zweite Beilage zu Berufung war die oben geschilderte Auflistung der Mieterinvestitionen. Darin summiert die Berufungswerberin die mit dem Gebäude verbundenen Mieterinvestitionen auf öS 925.138,81…
…Art. 4 Mietvertrag, in einer jährlichen Abrechnung vorgeschrieben. Eine Konkretisierung der Betriebskosten fehlt. 4. Es gibt keine Aufzählung der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände! 5. Es fehlt eine Klausel, ob und wie Investitionen des Mieters abgelöst werden. 6. Es wurde keine Kaution vereinbart. 7. Es fehlt eine Vereinbarung…
…hatte, die angefallenen Mehrkosten aus Eigenem zu tragen. Ich habe somit das Baurisiko getragen, da ich die Verträge mit den einzelnen Firmen und dem Generalunternehmer im eigenen Namen abgeschlossen habe und aus diesen Abmachungen unmittelbar berechtigt und verpflichtet war, sodass ich Mängel der Bauherstellung, Garantieansprüche…
…begünstigten Einrichtungen enthalten seien. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich der rechtzeitige Vorlageantrag des Bf. vom 6.9.2013, mit welchem dieser einerseits eine Bestätigung seiner Hausbank vorlegte, gemäß welcher die Spenden an "ARMIUT Österreich" tatsächlich an die Organisation "AMINA" geleistet wurden, und andererseits vorbrachte, der…
…Ist die Beibehaltung der Wohnmöglichkeit an einem auswärtigen Ort für den Steuerpflichtigen mit keinerlei Kosten verbunden (z.B. Wohnmöglichkeit bei den Eltern) oder werden Kosten nicht nachgewiesen, so könne von keinen Mehrkosten ausgegangen werden und die Frage der Zumutbarkeit des Verlegens des Familienwohnsitzes stelle sich…