…März und Dezember 2007 erhielt der Abgabepflichtige vom Arbeitgeber zudem jeweils Beträge aus der sogenannten "Lohnausgleichskasse" in Höhe von insgesamt 3.379,74 € ausbezahlt. Das Finanzamt brachte im angefochtenen Bescheid Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 20.371 € zum Ansatz und berücksichtigte…
…des AMS wird neben dem Arbeitslohn ein Lohnausgleich im Ausmaß von 50% von der Differenz zur Bemessungsgrundlage gemäß § 27 AlVG, die sich aus den Bezügen vor Herabsetzung der Arbeitszeit ermittelt, geleistet. Wenn sich die Bezüge, die der Arbeitgeber auszahlt ändern, ändert sich auch der Lohnausgleich…
…vor Herabsetzung reduziert werden. Vom Dienstgeber sind dabei zusätzlich 50% des Unterschiedsbetrages zwischen dem vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit gebührenden Bruttoentgelt und jenem für die verringerte Arbeitszeit inkl. der Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung entsprechend der Beitragsgrundlage vor Herabsetzung als Lohnausgleich (§ 27 Abs. 2 Z 3 lit…
…steuerfrei. Steuerfrei ist nur das dem Arbeitgeber gezahlte Altersteilzeitgeld. Der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlte Lohnausgleich ist steuerpflichtig. Rz 46a: Zur Förderung der Beschäftigungsaufnahme von Personen mit verminderten Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt können Beihilfen im Sinne des § 34 AMSG an und für diese Personen…
…wobei das Gesetz den zuletzt genannten Mehraufwand als Unterschiedsbetrag „zwischen den entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (...) und den dem Entgelt (einschließlich Lohnausgleich) entsprechenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen" umschreibt. Als Arbeitsverdienst und somit allgemeine Beitragsgrundlage gilt bei Dienstnehmern…
…38 Begründend wurde ausgeführt, dass beim Altersteilzeitgeld der Bruttoarbeitslohn zusammen mit dem zusätzlichen Lohnausgleich und den vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Dienstgeberbeitrages bilde. Bezüge im Rahmen die im Rahmen von Sozialplänen an ausscheidende Dienstnehmer ausgebezahlt würden seien gem. …
…genannten Vereinbarung hätte die Bw. keinen Anspruch auf Beiträge gemäß § 27 AlVG gehabt, dazu wäre ein Lohnausgleich von zumindest 50% erforderlich gewesen. Deshalb seien in der Folge zwei Versuche unternommen worden, durch nachträgliche Änderungen die ursprüngliche Vereinbarung den gesetzlichen Voraussetzungen anzupassen. Bei den Änderungen habe…
…Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung einschließlich IESG-Zuschlag) und den dem Entgelt (einschließlich Lohnausgleich) entsprechenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung entsteht, abzugelten. Das bedeutet, dass ein das Altersteilzeitmodell in Anspruch nehmender Arbeitnehmer unter den im Gesetz…
…beendet wird. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Durchrechnungszeitraumes wird die in der Vollzeitphase eingearbeitete und aus den dargestellten Gründen nicht mehr ausgleichbare Arbeitszeit mit dem Normalgehalt ohne Lohnausgleich im Zuge der Endabrechnung vergütet. Tritt ein derartiger Sachverhalt in der Freizeitphase und somit nach…
…Altersteilzeitmodell in Anspruch nimmt. Der Bw. wies darauf hin, dass der Dienstnehmerin für den Lohnausgleich Lohnsteuer abgezogen worden sei. Die Steuerfreiheit müsse daher dem Dienstgeber zuteil werden. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Das Finanzamt erläuterte dazu, dass beim Altersteilzeitgeld nur…
…Die zugeflossenen AMS-Förderungen habe die Bw. bei Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens außerbilanzmäßig in Abzug gebracht. Demgegenüber habe sie jedoch keine Kürzung der unmittelbar damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen (Lohnausgleich, das ist jener Teil des Bezuges des Arbeitnehmers, dem keine tatsächliche Arbeitsleitung gegenübersteht) vorgenommen. Der…
…in der Zeit vom 1.8.2003 bis zum 31.12.2003 hat seine Arbeitszeit von 22.30 Uhr bis 05.30 Uhr gedauert. Die Arbeitszeitreduktion von 37,5 auf 35 Stunden pro Woche erfolgte bei vollem Lohnausgleich. Die Jahressollarbeitszeit hat daher 1906 Stunden betragen…
…freiwilliger Entscheidung und auf Grund privatrechtlicher Rechtsgrundlage Altersteilzeit gewähren und hat damit einen Anspruch auf Ersatz des Lohnausgleichs und bestimmter Sozialversicherungs(differenz)beiträge durch das Arbeitsmarktservice; weder für den Lohnausgleich noch für die zu entrichtenden Sozialversicherungs(differenz)beiträge ist gesetzlich eine entsprechende Kommunalsteuerbefreiung vorgesehen. Gleiches…
…Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung einschließlich IESG-Zuschlag) und den dem Entgelt (einschließlich Lohnausgleich) entsprechenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung entsteht, abzugelten. Das bedeutet, dass ein das Altersteilzeitmodell in Anspruch nehmender Arbeitnehmer unter den im Gesetz…
…wohl auf § 27 AlVG („Arbeitsteilzeitgeld“) ab. Danach hat ein Arbeitgeber, der ältere ArbeitnehmerInnen beschäftigt, die ihre Arbeitszeit verringern, und diesen einen Lohnausgleich gewährt, Anspruch auf Arbeitsteilzeitgeld. Der durch das BudgBeglG 2007 (BGBl. I Nr. 24/2007) mit Wirksamkeit 24.5.2007 eingeführte Befreiungstatbestand des § 3…
…wobei das Gesetz den zuletzt genannten Mehraufwand als Unterschiedsbetrag „zwischen den entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (...) und den dem Entgelt (einschließlich Lohnausgleich) entsprechenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen" umschreibt. Als Arbeitsverdienst und somit allgemeine Beitragsgrundlage gilt bei Dienstnehmern…
…wobei das Gesetz den zuletzt genannten Mehraufwand als Unterschiedsbetrag „zwischen den entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (...) und den dem Entgelt (einschließlich Lohnausgleich) entsprechenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen" umschreibt. Als Arbeitsverdienst und somit allgemeine Beitragsgrundlage gilt bei Dienstnehmern…
…wobei das Gesetz den zuletzt genannten Mehraufwand als Unterschiedsbetrag „zwischen den entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (...) und den dem Entgelt (einschließlich Lohnausgleich) entsprechenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen" umschreibt. Als Arbeitsverdienst und somit allgemeine Beitragsgrundlage gilt bei Dienstnehmern…
…wobei das Gesetz den zuletzt genannten Mehraufwand als Unterschiedsbetrag „zwischen den entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (...) und den dem Entgelt (einschließlich Lohnausgleich) entsprechenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen" umschreibt. Als Arbeitsverdienst und somit allgemeine Beitragsgrundlage gilt bei Dienstnehmern…
…für die Zuerkennung des Altersteilzeitgeldes auch keine Angaben zur Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft gefordert (vgl. Antrag vom 3.10.2002). Der Zusammenhang zwischen den Zuschüssen und den Aufwendungen für den vereinbarungsgemäß zu leistenden Lohnausgleich blieb auch nach der Novellierung des § 27 AlVG durch BGBl. I Nr…