24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…
24.2.726.2.7 Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum Rz 1439: § 19 Abs. 2 KStG 1988 sieht für die Ermittlung des Abwicklungsgewinnes einen speziellen Vermögensvergleich vor. Durch Gegenüberstellung von Abwicklungsanfangsvermögen und Abwicklungsendvermögen wird das Vermögen zu Beginn und am Ende des Liquidationszeitraumes miteinander verglichen. Der Abwicklungsgewinn…
24.2.226.2.2 Auflösungstatbestände Rz 1427: Obwohl § 19 Abs. 1 KStG 1988 von einer beschlossenen Auflösung spricht, ist ein formeller Auflösungsbeschluss nicht als Anwendungsvoraussetzung für die Liquidationsbesteuerung zu sehen. Sämtliche unternehmensrechtliche Auflösungstatbestände sind auch als steuerrechtliche Auflösungstatbestände anzusehen. Nach den einzelnen Gesellschaftsformen kommen…
…EStG iVm § 7 KStG ermittelten Betriebsvermögens am Schluss des Liquidationszeitraumes für den Betriebsvermögensvergleich das zur Verteilung kommende Vermögen tritt. Dieses ist offenbar nicht mit dem Betriebsvermögen in der Liquidationsschlussbilanz ident, da der Gesetzgeber sonst das Abwicklungs-Endvermögen wie das Abwicklungs-Anfangsvermögen definiert hätte, bei dem…
20.2.2.6 Liquidation Rz 6172: Als Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gilt auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung (§ 27 Abs. 6…
24.2.426.2.4 Liquidationszeitraum Rz 1431: Der Einkommensermittlungszeitraum weicht nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 vom normalen Besteuerungszeitraum ab. Durch die Auflösung stiller Reserven anlässlich der Aufgabe tritt nämlich eine steuererhöhende Wirkung (Besteuerungsspitze) ein, die insoweit entschärft wird, als § 19 KStG 1988 eine…
24.226.2 Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG 1988) 24.2.126.2.1 Betroffene Körperschaften Rz 1424: § 19 KStG 1988 sieht in einer gewissen Analogie zum einkommensteuerrechtlichen Tatbestand des § 24 EStG 1988 die Besteuerung des Liquidationsgewinnes und damit eine Schlussbesteuerung vor, um die Besteuerung…
24.2.826.2.8 Vermögensverteilung Rz 1450: Das Restvermögen der in Liquidation befindlichen Gesellschaft wird auf die Gesellschafter verteilt. Werden die Anteilsrechte im Privatvermögen einer natürlichen Person oder einer Körperschaft gehalten, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, weil nach § 27 Abs. 6 Z 2 EStG…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Mag. Randa Atef Shawki Mikhaeil, Karmeliterplatz 4, 8010 Graz, als Masseverwalterin der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Randa Atef Shawki Mikhaeil, Karmeliterplatz 4, 8010 Graz, betreffend Beschwerde vom 16. November 2023 gegen den…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gerhard Stauder, Siebensterngasse 42-44, 1070 Wien, betreffend die Beschwerden vom 6. Mai 2021 gegen die Bescheide des Zollamtes Österreich vom 6. April 2021, Zlen. 420000/201207/1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache ***Bf1*** (FN***), ***Bf1-Adr*** StNr: ***1*** betreffend die Bescheidbeschwerde vom 10.01.2017 gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens der Umsatzsteuer 2013 vom 21.10.2016 und gegen den geänderten…
19.5.4.10 Negatives Kapitalkonto Rz 5987: Gemäß § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 ist der Betrag des negativen Kapitalkontos, soweit er nicht aufgefüllt werden muss, jedenfalls als Veräußerungsgewinn bei Ausscheiden des Gesellschafters anzusetzen, und zwar unabhängig von eventuellen Haftungsbeschränkungen des Zivilrechts. Eine…
Wird eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die zu 100% im Privatvermögen einer in Österreich ansässigen natürlichen Person steht, liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache ***Bf1*** (FN ***), ***Bf1-Adr*** StNr: ***BF1StNr2*** betreffend die Bescheidbeschwerde vom 10.01.2017 gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens der Umsatzsteuer 2012 vom 21.10.2016 und gegen den geänderten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner in der Beschwerdesache der A***B***GmbH, vormals vertreten durch RPC Reschenhofer & Partner Consulting Steuerberatung GmbH, 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 5, betreffend die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 (nunmehr Finanzamt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der BF gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Klagenfurt vom 20.03.2014 betreffend Körperschaftsteuer 2012 beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. X in der Beschwerdesache Bf., gegen die Bescheide der belangten Behörde FA betreffend Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Anspruchszinsen 2007 und 2008 beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache ***1***, betreffend die Beschwerde vom 12. Juni 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***2*** vom 7. Mai 2013 betreffend die Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2005 und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1 Tür 3.Stock, 1010 Wien, betreffend die Beschwerde vom 19. September 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt (jetzt Finanzamt Österreich…