…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezieht als Journalistin und Lektorin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und beantragte im Rahmen der Veranlagung für die Streitjahre 2009 und 2010 die Berücksichtigung des Journalisten-Pauschales. Die Tätigkeit der Bw…
…zu erwarten sei, habe sie mit Ende des Wintersemesters 2013/2014 ihre Tätigkeit komplett eingestellt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9.4.2015 wies das Finanzamt die Beschwerde ab und führte aus: „Gemäß den Richtlinien Ihres Arbeitgebers werden Lektoren ab 108 LE als Angestellte qualifiziert. Sie hatten…
…geltend. In einer Beilage erläuterte die Bw, dass sie ihre derzeitige berufliche Tätigkeit als Lektorin wegen der nachlassenden Sehkraft ihrer Augen nicht mehr lange ausüben könne und sie daher aufbauend auf ihre Grundausbildung als Einzelhandelskauffrau plane, ihre berufliche Laufbahn in Richtung Öffentlichkeitsarbeit mit direktem Kundenkontakt…
Die Tätigkeit als FH Lektorin übte die Bf zufolge ihrer Ausführungen zu mehr als 50% zu Hause durch. Nach der Judikatur handelt es sich bei einer Lehrtätigkeit jedoch um eine Tätigkeit mit Mittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers. Dies gilt für Universitätslehrer, Vortragende und auch für Lehrbeauftragte…
…Italienisch, Englisch-Lernhilfe) sowie als externe Lektorin am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität U (nichtselbständig) tätig. Vor dem BFG ist der Abzug von unter dem Titel „Fachliteratur“ geltend gemachten Aufwendungen iHv. insgesamt € 236,38 strittig. In ihrer…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Akteninhalt: Einkommensteuererklärung 2011 Die Beschwerdeführerin (Bf.) war im Beschwerdezeitraum als externe Lektorin am M und am I tätig. Sie bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie geringfügige Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Sie beginnt zusätzlich mit einer Tätigkeit als Lektorin (Betrieb 2), die sie ausschließlich in ihrem Arbeitszimmer ausübt. Da beim Betrieb 1 ein Arbeitszimmer zu berücksichtigen ist, kommt die zusätzliche Berücksichtigung eines…
…Die Bf. war im streitgegenständlichen Jahr als Personalmanagerin bei der ***GmbH*** beschäftigt, war als Lektorin an der Fachhochschule ***Ort1*** und als Gemeinderätin für die Stadtgemeinde ***Ort2*** tätig. Sie erzielte aus diesen Tätigkeiten jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Jahr 2020 hat die Bf. zumindest 26…
…wurde der Vorlageantrag gestellt. Die Bf verwies darin erneut darauf, dass ihr für ihre Tätigkeit als Lektorin an der ***Uni_2*** dort kein Büro zur Verfügung stehe, sie daher die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen und Beurteilungen in ihrem Arbeitszimmer erledige. Die Bf monierte weiters…
…Darüber hinaus arbeitete sie 2019 als FH-Lektorin an der FH NÖ. Seit Februar 2020 ist die Bf Gemeinderätin in NÖ. In der am 30.12.2020 über FinanzOnline eingebrachten Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 machte die Bf folgende Aufwendungen als…
…für "Coaching" und teilweise auch für "psychotherapeutische Selbsterfahrung". Sie führte dazu aus, die Stimmbildung sei für ihre Tätigkeit als Verlagslektorin und Leiterin in der Absicht erfolgt sei, bei Vertragsverhandlungen und Projektpräsentationen entsprechend professionell agieren zu können. Regelmäßiges "Coaching" im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen diene dem…
…Mit ihrem Arbeitgeber vereinbarte sie, dass sie die Tätigkeiten in ihrem häuslichen Arbeitszimmer durchführen sollte. Daneben war sie als Lektorin an einer Universität tätig und bezog daraus im Streitjahr (geringe) nichtselbständige Einkünfte. Sie führte weiters aus, dass sie wissenschaftlich tätig sei und Fachbücher verfasst habe…
…vorgelegt. Über Vorhalt teilte die Bf. am 27.09.2017 dem Bundesfinanzgericht mit, dass ihre geringfügige Beschäftigung als Lektorin/freie Dienstnehmerin im Ausmaß von zwei Wochenstunden in keinerlei Verbindung zur Dissertation gestanden habe. Zudem sei sie nicht karenziert gewesen, um ihre Dissertation durchzuführen und habe…
…Tochter der Bf. ihr Studium entsprechend den Unterlagen am 31. August 2012 abgeschlossen habe. Die Korrespondenz zwischen Studentin und Lektorin sei in der Tat dazu im Oktober erfolgt, jedoch habe sich die erbrachte Leistung auf eine Lehrveranstaltung bezogen, die mit mit 31. August benotet worden…
…zu überprüfen und freizugeben. Allfällige Änderungen des gemeinsam festgelegten Stundenplans sind rechtzeitig mitzuteilen. 10. Der/Die Lektorin kann sich im Verhinderungsfall auf eigene Rechnung vertreten lassen. Zu Zwecken der Qualitätssicherung ist jedoch die Vertretung sowie deren fachliche Qualifikation der Studiengangsleitung mitzuteilen. 11. Die Lehrveranstaltungen haben…
…Dienstvertrag mit Ausland Bedacht genommen wird, von diesem jedoch unabhängig. Dies vorausgeschickt stellt laut Punkt II der Dienstgeber die Lektorin hiermit für eine nebenberufliche Beschäftigung in folgendem Rahmen an: Informations- und Beratungstätigkeit und gesonderte Berichtstätigkeit im Auftrag der Österreich-Kooperation bzw. des österreichischen Kulturforums (Vertretungsbehörde…
…jahrelang in Wien gelebt und sei, so viel sich die Bw. erinnern könne, sogar dort verheiratet. Auch ET habe in Wien gelebt, sei jetzt als Lektorin tätig. HH habe seit vielen Jahren das T. in Wien, ein Kinesiologiecenter, geleitet. Er sei Aufbau-Trainer aus Wien…
…an der ***FH***, alle drei Institutionen verfügen über ein Curriculum auf universitärem Niveau. An allen Institutionen war ich als Lehrerin und Lektorin (native speaker) für Fach-Englisch tätig, wobei sich die jeweiligen Aufgaben- und Lehrinhalte je nach Institution, Kursart- und Kursniveau sowie nach Veranstaltungsmodus unterscheiden…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) war im Streitjahr zunächst als Universitätsassistent prae doch und anschließend als Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien beschäftigt. Der Bw beantragte bei der Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten über insgesamt EUR 5.940,85 zu berücksichtigen…
…Übungsbeispiele, Korrektur und Beurteilung von Prüfungen und Abschlussarbeiten und Varianten bei Wiederholungen. Beispielsweise müssten alle sehr umfangreichen Übungsbeispiele und Prüfungen an der FH Burgenland vom Lektor bzw. dessen Vertretung zehn Jahre in seinen eigenen Räumlichkeiten (zur jederzeitigen Überprüfung) aufbewahrt werden, die FH behalte nicht einmal…