…einem Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöht (zB Austausch von Gebäudeteilen zu mehr als 25%; die mögliche Erzielbarkeit höherer Mieteinnahmen, kürzere Leerstehzeiten, die Verbesserung des Wohnwertes oder möglicher höherer Veräußerungserlös genügen), oder die Nutzungsdauer des Gebäudes wesentlich (um mehr als 25%) verlängert. Rz 1399…
…an den Unabhängigen Finanzsenat vor, beantragte die Abweisung und verlangte vorerst die Berechnung der Eigennutzung durch Heranziehung der Dauer der tatsächlichen Verwendung (Aliquote Aufteilung nach Eigennutzung und Vermietung unter Ausklammerung von Leerstehzeiten) und verwies auf die Entscheidung UFS 10.8.2009, RV/0353-S/08…
… zB: geplante Neuvermietung ab 2004 - Kosten für Inserate -; einnahmenlose Leerstehzeiten sind zu erwarten) und zweitens auch der ernsthafte Wille zur langfristigen Fortführung der Vermietungstätigkeit nicht hinreichend dokumentiert ist, sondern tendenziell im Widerspruch zur jeweils kurzfristigen Vertragsgestaltung steht (was oft auch ein Indiz für einen beabsichtigten…
…gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 ist für das Jahr 2007 nicht vorzunehmen. Die Leerstehzeiten werden grundsätzlich als neutrale Zeiten behandelt. Das im Eigentum der Vermietergemeinschaft Bf , Adr stehende Haus im Feriengebiet „ C “, wurde nach Ansicht des Richters des Bundesfinanzgerichtes in der Zeit vom 1…
…gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 ist für das Jahr 2006 nicht vorzunehmen. Die Leerstehzeiten werden grundsätzlich als neutrale Zeiten behandelt. Das im Eigentum der Vermietergemeinschaft Bf , Adr stehende Haus im Feriengebiet „ E “, wurde nach Ansicht des Richters des Bundesfinanzgerichtes in der Zeit vom 23…
…ein Mietausfallswagnis in Höhe von ca. 3% bis 4% der Mietzinse sowie Kosten der Leerstehzeiten in Höhe von 3% bis 5% der Mietzinse zu enthalten habe. In Beantwortung dieses Ersuchens legte der Bf. am 21.02.2012 folgende Prognoserechnung vor (Beträge in Euro): | |…
…Fremdenzimmervermietung (Individualvermietung) zur Dauervermietung oder der Wegfall eines Fruchtgenussrechtes. Bei einer Individualvermietung als Ferienwohnung muss die Ferienwohnung beworben werden, man hat das große Risiko von Leerstehzeiten insbesondere von saisonal bedingten, weiters muss man bei der Individualvermietung diverse höhere Verwaltungs- und Betreibungsaufwendungen wie z.B. Reinigung…
…Das Jahr 2009 verzeichne bereits wieder einen Gewinn in Höhe von € 3.470,00. Es hätten auch Leerstehzeiten in den Vorjahren in Kauf genommen werden müssen. Nachdem nach der Liebhabereiverordnung ein 20-jähriger Beobachtungszeitraum vorgesehen sei und sich der Kapitalmarkt wieder in die Normrichtung…
…vermindert, andererseits nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates das gegenständliche Objekt mit lediglich 48,16 m² Nutzfläche der allgemeinen Lebenserfahrung nach einer größeren Fluktuation als etwa eine Familienwohnung und damit der erhöhten Gefahr von Leerstehzeiten unterliegt. Der Unabhängige Finanzsenat betrachtet demzufolge unter Berücksichtigung des o.a…
…dass in der Prognoserechnung der Ansatz eines Mietausfallsrisikos fehlt. Mit diesem Ansatz soll das insbesondere bei kurzfristigen Vermietungen (wie auch im vorliegenden Fall) bestehende gewöhnliche Risiko von Leerstehzeiten berücksichtigt werden. Dieses Mietausfallswagnis ist bei Mietwohnobjekten mit einem Wagnisansatz von 3,0 bis 5,0 % des…
…zu Gunsten des Bw. berücksichtigt werden, ist doch ein Mietausfall durch ein entsprechende Mietausfallsrisiko für Leerstehzeiten und ausbleibende Mietzahlungen in einer Prognoserechnung zu berücksichtigen. Ein solche fehlt in der Prognoserechnung aber ebenso wie die Vorsorge für vom Vermieter zu tragende Reparaturen. Aufwendungen für zukünftige Reparaturen…
…Vermietung zu Grunde gelegt. Daher erweist sich der Vorwurf, der Nichtberücksichtigung bzw. ungenügenden Berücksichtigung von Leerstehzeiten als grundsätzlich unbegründet. Der einzige Fall, in dem ein Mieter trotz offensichtlich - infolge Neuvermietung der Wohnung Al-Gasse 2 - erfolgtem Auszug auch danach angemeldet blieb, war die Mieterin Am…
…selbst wenn dieser an die Geldentwertung angepasst werde, weiters unter Berücksichtigung üblicher Leerstehzeiten sowie eines angemessenen Erhaltungsaufwandes ergebe sich innerhalb eines absehbaren Zeitraumes von 21 Jahren jedenfalls kein Gesamtüberschuss. Mit Schriftsatz vom 29. April 2003 stellte der Berufungswerber den Antrag auf Vorlage der Berufung zur…
4.5.2. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO Rz 89: Unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit ist eine Zeitspanne zu verstehen, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles…
4.2.2 Wohnraumbewertung ab 1. Jänner 2013 (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 366290/20122024) Rz 149: § 2 (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung…
7.8.5 Mindestabschreibungsdauer und Zurechnung von Leasinggegenständen Rz 3222: Die Mindestnutzungsdauer ist auch dort beachtlich, wo die Nutzungsdauer die Zurechnung eines Leasingfahrzeuges zum Leasinggeber bzw. zum Leasingnehmer beeinflusst (siehe dazu Rz 135 ff). Bei einem Vollamortisationsvertrag ist das Erfordernis, dass die Grundmietzeit mindestens 40…
1. Bewertung 1.1. §§ 2, 21, 51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der…
4.5.3. Wandel einer Betätigung nach § 1 Abs. 1 LVO in eine Betätigung nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO Rz 92: Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO tritt durch die spätere Begründung von (Quasi-)Wohnungseigentum ein Wandel in eine Betätigung…
10.2.3.9. Camping Rz 1227: Neben der Überlassung der Stellfläche für das Zelt, den Wohnwagen, das KFZ usw. unterliegen auch die Zurverfügungstellung von sanitären Anlagen, von Gemeinschaftseinrichtungen, wie zB Aufenthaltsräumen, von Strom- und Wasseranschlüssen, von Koch- und Bügeleinrichtungen, die Nutzungsmöglichkeit eines Badestrandes usw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder ADir. Karl Krall, Dr. Otto Sommerauer und Dr. Walter Zisler im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufungen des Bw., Adr.1., vertreten durch die UNICONSULT Wirtschaftstreuhand…