…Hobelwerk und einen Holzmarkt. Da der Betrieb eindeutig keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit entfaltet und keinen land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb darstellt, steht den Arbeitern dieses Betriebes der Landarbeiterfreibetrag nicht zu. Ad Pendlerpauschale: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur…
20.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 Rz 1127: Der Freibetrag von 400 Euro (bis 2023: 360 Euro ) monatlich steht zu für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Rz…
6.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst Rz 403: Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.752 Euro jährlich. Für Forstarbeiter mit Motorsäge: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als…
6.1.8 Heimarbeiter Rz 405: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Heimarbeiter gelten ausschließlich Personen, die dem HeimarbeitergesetzHeimarbeitsgesetz 1960 1960, (BGBl. Nr. 105/1961) unterliegen. Andere Personen, die eine nichtselbständige Tätigkeit von zu Hause aus durchführen, gelten nicht als Heimarbeiter (zB…
12a. Veranlagungsfreibetrag (§ 39 Abs. 5 EStG 1988) Rz 908a: Sind im Einkommen nichtselbständige Einkünfte enthalten, unabhängig davon, ob diese einer Lohnsteuerabzugspflicht unterliegen oder nicht, ist von den (anderen) nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro in der Veranlagung abzuziehen (gemäß § 39 Abs. 5…
…soweit steuerfrei bzw. mit festem Steuersatz versteuert: 226 0,00 | 230 | 3.560,75 | Landarbeiterfreibetrag gemäß § 104 | 240 | 0,00 | | | Summe übrige Abzüge - 0,00 | | 245 | Steuerpflichtige Bezüge 94.209,65 | Insgesamt einbehaltene…
… 2 Abs. 2 EStG 1988 definiert Einkommen als den Gesamtbetrag aller Einkunftsarten nach Ausgleich der sich innerhalb dieser Einkunftsarten ergebenden Verlusten, Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen sowie eines allfälligen Landarbeiterfreibetrages oder Freibetrages für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen. Gemäß § 33 Abs. 4 Z 1…
…1 Z 4 EStG 1988, Wohnbauförderungsbeiträge, Pendlerpauschale bzw. an dessen Stelle tretende Kosten des Werkverkehrs, Erstattung (Rückzahlung) von Arbeitslohn, Freibetrag gemäß § 104 EStG 1988 (Landarbeiterfreibetrag). Rz 4350: Auf Grund des § 4 Abs. 2 der Verordnung dürfen auch Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne…
…Die vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66 EStG 1988) vom Arbeitslohn abzuziehenden Beträge sind auf zwei Nachkommastellen genau in Euro umzurechnen: Werbungskostenpauschale, Sonderausgabenpauschale, Sozialversicherungsbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge, Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Pendlerpauschale, Rückzahlung von Arbeitslohn, Freibeträge aufgrund eines Freibetragsbescheides, Landarbeiterfreibetrag, bei pensionsauszahlenden Stellen Freibeträge gemäß § 35 und …
…| Abzüglich SV-Beiträge für Bezüge § 67 Abs. 3 bis 8 | KZ 226 | | | | Summe SV-Beiträge - KZ 225 - KZ 226 | KZ 230 | 2.055,48 | Landarbeiterfreibetrag gemäß § 104 | KZ 240 | | Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs…
…Pensionsversicherungsbeiträge aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung war sohin nicht möglich (in diesem Sinne auch UFS 28.1.2004, RV/1911-W/03). Eine Prüfung der Aufwendungen für Pensionsversicherungsbeiträge im Hinblick auf eine Minderung des Einkommens aus dem Titel des Landarbeiterfreibetrages (§ 104 EStG 1988) bzw…
33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…
4.2.3 Deputate in der Land- und Forstwirtschaft (§ 3 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008) Rz 163: § 3 (1) Der Wert der Wohnungen, die Arbeitern in der Land- und…
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen hinsichtlich ihrer Einkommensbesteuerung unter Artikel 3 DBA-Deutschland (Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt…
18.3 Begünstigungen 18.3.1 Freibetrag (§ 24 Abs. 4 EStG 1988) Rz 5691: Der Freibetrag iSd § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht ggf. sowohl für den Fall der Veräußerung als auch für den Fall der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu. Bei der…
11.3.5a Veräußerung von Rebflächen Rz 4200c: Rebanlagen stellen ein vom Grund und Boden selbständiges Wirtschaftsgut dar (siehe dazu auch Rz 5100 und Rz 6621). Wird ein Weingarten veräußert, ist daher für die Rebanlage grundsätzlich ein gesonderter Kaufpreis zu ermitteln, der von der Pauschalierung…
11.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015) Rz 4243: Rechtslage 2011 bis 2014 (§ 13 LuF-PauschVO 2011) § 13. (1) Die nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 6 oder 8 bis 12 sich ergebende Zwischensumme ist um vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagdpacht…
6.1.1 Artisten Rz 398: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Artisten gelten ua. Auftretende bei Zirkusveranstaltungen und auf Showbühnen. Nicht als Artisten gelten ua. außerhalb von Show- und Zirkusveranstaltungen auftretende Turner, Tänzer, Amateur- und Profisportler.
1.2.8 Auswirkungen auf Absetz- und Freibeträge Rz 14: Auswirkungen des Umfangs der Steuerpflicht auf die Absetz- und Freibeträge: | | unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2 EStG 1988 | beschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG 1988 | beantragte unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1…
17.2 Besondere AnträgeAntrag des Steuerpflichtigen (§§ 63 Abs. 1 EStG 1988 63 Abs. 2 EStG 1988) Rz 1043: Der Arbeitnehmer kann im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung einen (niedrigeren) Freibetrag beantragen oder bis einschließlich der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 auf die Ausstellung eines Freibetragsbescheides verzichten…