§ 4a Z 1 lit. a bis d EStG 1988 sieht vor, dass folgende Einrichtungen begünstigte Spendenempfänger sein können: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; b) durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung…
…in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 vorgesehene Abzugsfähigkeit von Spenden für Wissenschaft, Forschung, Erwachsenenbildung auf Hochschulniveau, Universitäten, Kunsthochschulen, Denkmalschutz, Museen und den Behindertensport wird durch § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 auf die folgenden Bereiche ausgedehnt: Mildtätige Zwecke, die überwiegend…
…Einrichtungen" auf der HomepageWebseite des BMF eingetragen. Rz 566: Begünstigte Einrichtungen nach § 4a Abs. 3 Z 1 bis 36 EStG 1988 (explizit im Gesetz aufgezählt): Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste,gemäß dem UG einschließlich deren Fakultäten, Institute und besonderen Einrichtungen. Gemäß, Fachhochschulen …
…BVAEB) Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (zB Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer(n), pharmazeutische Gehaltskasse, Tierärztekammer) Kirchen und Religionsgesellschaften, an die verpflichtende Beiträge zu leisten sind (siehe dazu Rz 12027) ForschungseinrichtungenÖsterreichische Universitäten, Kunsthochschulen, Privathochschulen, Fachhochschulen, Akademie der bildenden Künste (inklusive Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen, …
…Dies erscheint gerechtfertigt, weil der Hochschulprofessor mit dem Aufhören der Verpflichtung zur Lehrtätigkeit keineswegs alle seine bisherigen Aufgaben beendet, sondern seinen wissenschaftlichen Forschungsaufgaben - beziehungsweise bei Professoren der Kunsthochschulen seinen künstlerischen Aufgaben‚ die einen wesentlichen Teil seiner allgemeinen Pflichten als Hochschulprofessor ausmachen, weiter obliegt." Aus § 4…
… 4a Abs. 3 Z 1 bis 3 und Abs. 4 EStG 1988 angeführten Einrichtungen (Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der bildenden Künste Forschungsförderungsfonds, Akademie der Wissenschaften etc.). 3. Da der C-Club (Freizeit-Faschingsverein) im Jahr 2015 nicht in der Liste der begünstigen Spendenempfänger eingetragen und damit…
…Ausland ihre Werke aus und bietet diese zum Verkauf an, organisiere und leite Workshops im In- und Ausland, habe ihre Werke in biografischen Bildbänden festgehalten und sei auch im Ausland auf Einladung diverser Kunsthochschulen tätig. Allein daraus sei das subjektive Streben, einen Gesamtgewinn zu erzielen…
…4 Abs. 4 Z 5 und 6) vorgesehene Abzugsfähigkeit von Zuwendungen (Spenden) für Wissenschaft, Forschung, Erwachsenenbildung auf Hochschulniveau, Universitäten, Kunsthochschulen, Denkmalschutz, Museen und den Behindertensport wird durch § 4a Z 3 leg cit ausgedehnt und zwar u.a. auf begünstigte Zwecke wie: - mildtätige Zwecke iSd § 37…
…4 Abs. 4 Z 5 und 6) vorgesehene Abzugsfähigkeit von Zuwendungen (Spenden) für Wissenschaft, Forschung, Erwachsenenbildung auf Hochschulniveau, Universitäten, Kunsthochschulen, Denkmalschutz, Museen und den Behindertensport wird durch § 4a Z 3 leg cit ausgedehnt und zwar u.a. auf den Bereich der - mildtätigen Zwecke iSd § 37…
…in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung (zB Académie des sciences in Frankreich) (§ 40b Abs. 2 BAO). Die Mittelweitergabe darf nur an Universitäten, Kunsthochschulen,Entscheidung über die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besonderen Einrichtungen, die Akademie der Wissenschaften…
…571), seien in der "Liste spendenbegünstigter Einrichtungen" auf der Homepage des BMF eingetragen. Begünstigte Einrichtungen nach § 4a Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 (explizit im Gesetz aufgezählt) seien: Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. Gemäß …
…wird. (3) Die Anspruchsdauer wird nicht durch Semester verkürzt, die vor Absolvierung der dem vorhergehenden Studienabschnitt abschließenden Diplomprüfung oder des jeweiligen Rigorosums absolviert wurden und in den laufenden Studienabschnitt einzurechnen sind. (4) Für Studierende an Universitäten und Kunsthochschulen, die die erste Diplomprüfung (das erste Rigorosum)…
…| | | | 1. | Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besonderen Einrichtungen sowie diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht;…
… 4a Abs. 3 EStG in der im strittigen Jahr geltenden Fassung: 1. Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besonderen Einrichtungen sowie diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine…
…die Erfüllung der in Abs. 2 Z 1 genannten Zwecke (Z) 1. Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besonderen Einrichtungen sowie diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat, mit dem eine umfassende…
…Forschungsaufgaben oder - der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Universitätsgesetz 2002 entsprechen, sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch…
…Erfüllung der in Abs. 2 Z 1 genannten Zwecke sind: 1. Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besonderen Einrichtungen sowie diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende…
…Abs. 6 genannten Einrichtungen zu erfüllen sind. Abs. 3) Begünstigte Einrichtungen für die Erfüllung der in Abs. 2 Z 1 genannten Zwecke sind: 1. Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; 2. durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds…
…Studium schließt mit dem Diplom ab. Gemäß dem Filmakademiegesetz gehört die Filmakademie Baden-Württemberg GmbH dem tertiären Bildungsbereich an. Die an der Filmakademie erfolgreich abgeschlossene Ausbildung steht vergleichbaren berufsbefähigenden Abschlüssen an Staatlichen Kunsthochschulen gesetzlich gleich. Die Filmakademie ist keine nichtstaatliche Hochschule, sondern zu 100% eine…
…Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Universitätsgesetz 2002 entsprechen, sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: "a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds…