…Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen gleichzuhalten. Das Service-Entgelt für die e-card gemäß § 31c ASVG ist vom Versicherten (im Gegensatz zur Krankenscheingebühr) unabhängig von einer Leistung zu zahlen und stellt daher ebenfalls einen Pflichtbeitrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 dar…
…von Wohnraum) und Werbungskosten (Aufwendungen für Arbeitmittel, Reisekosten und sonstige Werbungskosten) auch Telefonkosten als Werbungskosten sowie Aufwendungen für Fahrten zum Besuch der Mutter im Krankenhaus bzw. für Krankenscheingebühren iHv. insgesamt 2.189,25 € als außergewöhnliche Belastung geltend. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, mit welchem ua…
…97 Stunden für die Diätenberechnung. Die Reisekosten seien für 7.899 km und 325 Stunden berechnet und als Werbungskosten abgezogen worden. Folgende Aufwendungen seien keine Werbungskosten, sondern nicht abzugsfähige Aufwendungen für den privaten Unterhalt: Krankenscheingebühr (14,52 €); Reparatur Fernsehapparat (56,10 €); Skiservice (32…
…zu Punkt 2.1. Arztkosten bekannt, dass im Kalenderjahr 1997 über die Lohnverrechnung insgesamt ein Betrag von S 450,00 an Krankenscheingebühr verrechnet worden sei. Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 12. Dezember 2003 wurde der Bw. aufgefordert a) sämtliche Rechnungen samt Zahlungsnachweisen zu den beantragten…
…zählen Arzthonorare samt Fahrten, Medikamentenkosten, Heilbehelfe, Krankenscheingebühren etc. Unter dem Titel Arztkosten hat der Bw. Aufwendungen in Höhe von S 49.939,00/1997 und S 27.402,00/1998 geltend gemacht. Dass das Finanzamt lediglich jene Honoraraufwendungen beim Bw. anerkannt hat, für die er…
…Besserung oder dem Erträglichmachen einer Krankheit dienen. Das sind nach Rechtsprechung im Allgemeinen Arzt- und Krankenhaushonorare, Aufwendungen für Medikamente (einschließlich medizinisch verordnete homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Krankenscheingebühren, Ambulanzgebühren, Selbstbehalte bei Heilbehelfen und Heilmitteln, Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten, Kostenbeiträge nach den Landes-Krankenanstaltengesetzen und Behandlungsbeiträge (einschließlich…
…3 EStG 1988 zu kürzen. Nach Lehre und Rechtsprechung kommen als Kosten einer Heilbehandlung Arzt- und Krankenhaushonorare, Aufwendungen für Medikamente, Rezeptgebühren, Krankenscheingebühren, Ambulanzgebühren, Selbstbehalte bei Heilbehelfen und Heilmitteln, Zuzahlungen zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten, Kostenbeiträge nach den Landeskrankenanstaltengesetzen und Behandlungsbeiträge einschließlich Akupunktur und Psychotherapie in Betracht…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. Nach Lehre und Rechtsprechung kommen als Kosten einer Heilbehandlung Arzt- und Krankenhaushonorare, Aufwendungen für Medikamente, Rezeptgebühren, Krankenscheingebühren, Ambulanzgebühren, Selbstbehalte bei Heilbehelfen und Heilmitteln, Zuzahlungen zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten, Kostenbeiträge nach den Landeskrankenanstaltengesetzen und Behandlungbsbeiträge einschließlich Akupunktur und Psychotherapie…
…Brillenreparatur, E-Card DS - kein Beleg, Krankenscheingebührt DS - zu berücksichtigen bei Arbeitnehmerveranlagung DS)." In weiterer Folge wurden mit Bescheiden vom 1. März 2007 die Umsatzsteuer 2005 in der Höhe von € 0, die Einkommensteuer 2005 in der Höhe von € 1.887,08 sowie die…
…card Gebühren ist festzuhalten, dass ab dem Jahr 2006 die Inanspruchnahme von Vertragsärzten der sozialen Krankenversicherung durch Vorlage der e-card erfolgt. Anstelle der Krankenscheingebühren wird ein jährliches Service Entgelt für die e-card entrichtet. Derartige Ausgaben sind nicht von Werbungskostenbegriff des § 16 EStG umfasst…
…dass etwaige Differenzen zu der Aufstellung vom 28. August 2000 bei den Nettobeträgen nur durch Rundungen oder Abzug der Krankenscheingebühren bedingt seien. 3.2. Weiters wurde im Auftrag der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Rechtsmittelverfahren ein weiteres Gutachten des zuständigen Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen über…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 15. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 8. Oktober 2007, St.Nr., betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 21.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 12.03.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2017 zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. vom 24. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. März 2010 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21. Februar 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr1, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 30.03.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.1, vom 19. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vom 13. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, über die Beschwerde vom 20.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 29.01.2018, betreffend Einkommensteuer 2016 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Gessler & Co. Wirtschaftstreuhand KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Amraser Straße 85, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 6. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…