…25, bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren vervielfacht mit 28 als CO2-Emissionswert. Z 2. Liegt weder ein CO2-Emissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert vor, wird der CO2-Emissionswert mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen. In Anhang II Teil A Abschnitt 5.1. der…
…18. Juli 2008 erstmals in Deutschland/EU-Raum zugelassen worden. Liege weder ein CO2-Emissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert vor, so sei der Kraftstoffverbrauch mit einem Zehntel der Leistung in kW plus 3 und davon ausgehend der CO2-Wert mit dem Vervielfacher 25 zu ermitteln, woraus…
A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…
…für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch in Liter pro 100 Kilometer vervielfacht mit 25, bei Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren vervielfacht mit 28 als CO2-Emissionswert. Liegt weder ein CO2-Emissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert vor, wird der CO2-Emissionswert mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt…
…Rahmen der Erstellung des Prüfberichtes auch keine dahingehende Prüfung. Mangels Nachweises, dass das Fahrzeug den California Regulations entspricht, kann die Berechnung anhand des Alternativverfahrens nicht zur Anwendung gelangen. Da vom Beschwerdeführer kein entsprechender C02-Emissionswert oder Kraftstoffverbrauchswert nachgewiesen wurde, sind die sich gem. § 6a Abs…
…dann gilt a. bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 25 als CO2-Emissionswert. Z 2 Liegt weder ein CO2-Emissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert vor, ist der Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 km nach folgender Formel zu berechnen…
…cit. berechnete NoVA erhöht sich bei Dieselfahrzeugen, für die weder ein CO2-Emissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert vorliegt, durch Berechnung des durchschnittlichen Kraftstoffverbrauchs für 100 km nach der Formel ein Zehntel der Leistung in kW plus 2. Der so erlangte Verbrauchswert vervielfacht mit 28 gilt für…
… 2 Z 2, für die kein CO2-Emissionswert vorliegt, gilt Folgendes: 1. Liegt nur der Kraftstoffverbrauchswert gemäß § 6 Abs. 4 vor, dann gilt a) bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 25 als CO2-Emissionswert und b) bei…
…eine Berechnung gemäß § 6a Abs. 3 Z 1 und 2 NoVAG ausgehend davon, dass weder ein CO2-Emissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert vorliege, vorgenommen und folglich den Wert von 335 g/km zugrunde gelegt. Zutreffend ist hier allerdings die Bestimmung nach § 6a Abs. 1 Z 2…
…des BFG bei nach Leistung und Baujahr vergleichbaren Kfz gleicher Bauart haben ergeben, dass der herangezogene Kraftstoffverbrauchswert realistisch ist (siehe http://www.autoplenum.at/Auto/PONTIAC/Trans+Sport/Test-PONTIAC-Trans-Sport-1992-1992-id16649.html ; http://www.auto-motor-und-sport.de/pontiac-trans…
…3 Bei Fahrzeugen iSd § 2 Z 2, für die kein CO 2 -Emissionswert vorliegt, gilt Folgendes: 1. Liegt nur der Kraftstoffverbrauchswert gemäß § 6 Abs. 4 vor, dann gilt a bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 25 als…
… 2 Z 2, für die kein CO2-Emissionswert vorliegt, gilt Folgendes: 1. Liegt nur der Kraftstoffverbrauchswert gemäß § 6 Abs. 4 vor, dann gilt a) bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 25 als CO2-Emissionswert und b) bei…
C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen Rz 1526: Für die Steuerberechnung sind nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich. Die Steuer kann nicht rückerstattet werden, wenn sich nachträglich herausstellt…
B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991) Rz 912: Für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe ist der nach dem WLTP (Kraftwagen) oder WMTC (Krafträder) Messverfahren ermittelte kombinierte CO2-Ausstoß heranzuziehen. Für extern aufladbare Elektro-Hybridfahrzeuge ist der gewichtete kombinierte CO2-Ausstoß…
B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 128. MärzFebruar 2014 B.6.2.2.5.1. Allgemeines Rz 980: Bei Kraftwagen knüpft der Steuersatz an den Verbrauch nach dem MVEG-Zyklus der Richtlinie 80/1268/EWG idF der RL 2004/3…
B.6.1.6. Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991) B.6.1.6.1. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und Z 2 NoVAG 1991 Rz 919: Liegt für Krafträder im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991…
C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Rz 1513: Wird für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (seit 1. Jänner 2023: ausgenommen Wohnmobile bis 3,5 t hzGG mit Basisfahrzeug der Klasse…
Umstellung des Testzyklus Bisher wurde zur Feststellung der CO2/km-Werte von Fahrzeugen der NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zugrunde gelegt. Nun kommt das neue Messverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zur Anwendung, das auf weltweit gesammelten Fahrdaten basiert und mit seiner…
Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten…
Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Wahlmöglichkeit | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Bonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.2025 - 31…