…wurde erwogen: Der VwGH hat in seinem mehrfach zitierten Erkenntnis vom 28. Oktober 2004, 2001/15/0028, die Auffassung vertreten, dass es sich bei sämtlichen Aufwendungen, für die der Vorsteuerabzug begehrt worden sei, um Kosten des Haushaltes und der Lebensführung eines der Miteigentümer gehandelt habe…
…Überzeugung des unabhängigen Finanzsenates lediglich darin, das Einfamilienhaus den Ehegatten-P zu deren ausschließlicher privater Nutzung zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Bei den Aufwendungen, für die der Vorsteuerabzug begehrt wurde, handelt es sich um Kosten des Haushalts und der Lebensführung der Gesellschafter-Geschäftsführerin der…
…EStG 1988 nur für solche Aufwendungen gewährt wird, die im Wege der Absetzung für Abnutzung abgesetzt werden. Im Berufungsfall jedoch handelt es sich bei den Aufwendungen für die Errichtung und Ausstattung des Einfamilienhauses um nicht absetzbare Kosten der Lebensführung iSd § 20 EStG 1988. Die Berufungen…
…den ihrer steuerlichen Berücksichtigung entgegenstehenden Charakter als Kosten der Lebensführung iSd § 20 EStG 1988, weil die Abgabepflichtigen der privaten Nutzung des Wohnhauses zivilrechtlich einen Bestandrechtstitel (zwischen der Privatstiftung und dem Stifter) zugrunde gelegt haben. Dies umso mehr, als zwischen Privatstiftung und (begünstigtem) Stifter von vornherein…
…Kosten des Haushalts und der Lebensführung des Bf. dar. Die dadurch veranlassten Mehraufwendungen sind aufgrund § 20 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 EStG 1988 nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…Aufwendungen stellen daher Kosten des Haushalts und der Lebensführung des Bw dar, deren Berücksichtigung bei den Einkünften durch § 20 Abs 1 Z 1 bzw. Z 2 EStG verwehrt ist. Zum Antrag auf Berücksichtigung der Kosten für eine auswärtige Ausbildung der Kinder des Bw ist unstrittig…
…in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, für die der Vorsteuerabzug begehrt werde, um Kosten des Haushalts und der Lebensführung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft. Sohin könne dem Finanzamt auch nicht mit Erfolg entgegen getreten werden, wenn es das für die Privatnutzung errichtete Gebäude im Grunde des § 12 Abs…
…und einem Mitunternehmer) zu Grunde gelegt wurde (vgl. zB das VwGH-Erkenntnis vom 28. Oktober 2004, 2001/15/0028). Folglich handelt es sich bei sämtlichen mit dem Wohnhaus in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, für die der Vorsteuerabzug begehrt wurde, um Kosten des Haushalts und der Lebensführung…
…15/0197, für außerhalb des Kernbereichs der persönlichen Lebensführung eingesetzte Wirtschaftsgüter des Haushalts und der Lebensführung zu machen, wenn - (1) eine Trennung zwischen der privaten und der nicht nur völlig untergeordneten beruflichen Veranlassung objektiv einwandfrei und nachvollziehbar mögl ist (VwGH 24.4.14, 2011/15…
…Errichtung und Einrichtung des Fertigteilhauses mit Verweis auf § 20 EStG als Kosten des Haushalts und der Lebensführung des Mieters betrachte und den Abzug der darauf entfallenden Vorsteuern verwehre, sei der Sachverhalt einseitig und unter Außerachtlassung seines wahren wirtschaftlichen Gehalts (§ 21 (1) BAO) gewürdigt worden. Der…
…Auffassung vertreten, dass es sich bei sämtlichen Aufwendungen um Kosten des Haushalts und der Lebensführung eines der Miteigentümer gehandelt habe. Der VwGH habe weiters ausgeführt, dass die Aufwendungen für das privat genutzte Haus den ihrer steuerlichen Berücksichtigung entgegenstehenden Charakter als Kosten der Lebensführung iSd § 20…
…aus dem Abzug der 20 %-igen Vorsteuer von den Errichtungskosten stehe nämlich bloß eine 10 %-ige Umsatzsteuerbelastung der Einnahmen gegenüber. Außersteuerliche, wirtschaftliche Gründe seien nicht erkennbar. Der VwGH habe zudem wiederholt ausgesprochen, dass der Vorsteuerabzug für Kosten des Haushalts und der Lebensführung nicht auf einen…
…Sachverhalt, dass die Gesellschaft abgesehen von der Vermietung an den Gesellschafter keine weitere oder ähnliche unternehmerische Tätigkeit betreibt und der Gesellschafter selbst das Wohnhaus ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt, so handelt es sich bei sämtlichen Aufwendungen um Kosten des Haushalts und der Lebensführung des Gesellschafters…
…geltend gemachten Aufwendungen daher Kosten des Haushalts und der Lebensführung des Bf. dar. Die dadurch veranlassten Mehraufwendungen sind aufgrund § 20 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 EStG 1988 nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Grundsätzlich verneint der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit von Kosten für ein im Wohnungsverband…
…Gesellschafter. Betreibe die Gesellschaft abgesehen von der Vermietung an den Gesellschafter keine weitere oder ähnliche unternehmerische Tätigkeit und nutze der Gesellschafter selbst das Wohnhaus ausschließlich zu privaten Zwecken, so handle es sich bei sämtlichen Aufwendungen um Kosten des Haushalts und der Lebensführung des Gesellschafters. Ein…
…93/13/0129, und vom 27. Juli 1994, 92/13/0175)( vgl. VwGH 16.12.1998, 93/13/0299). Bei sämtlichen Aufwendungen, für die der Vorsteuerabzug begehrt wurde, handelte es sich demnach um Kosten des Haushalts und der Lebensführung des Bf. Die getätigten Aufwendungen für…
…in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betriebliche bzw. berufliche Veranlassung erbringt (vgl. Doralt/Kofler, EStG, Kommentar, § 20 EStG Tz 21/2 und Tz 22 und VwGH 26.04.2012, 2009/15/0088). Wirtschaftsgüter des Haushalts und der Lebensführung, wie…
…abgesehen von der gegen-ständlichen Vermietung - keine weitere oder ähnliche unternehmerische Tätigkeit. Das Vermieten von Wohnungen sei nicht Gegenstand des Unternehmens. Der Gesellschafter nutze die Wohnung ausschließlich zu privaten Zwecken, sodass es sich bei sämtlichen Aufwendungen um Kosten des Haushalts und der Lebensführung des Gesellschafters…
…Der bei der Privatstiftung erlangte Vorsteuerabzug sei demnach zu neutralisieren, die im Zusammenhang mit der Vermietung willkürlich geschuldete Umsatzsteuer rückzuerstatten. Der VwGH habe darüber hinaus wiederholt ausgesprochen, dass der Vorsteuerabzug für Kosten des Haushalts und der Lebensführung nicht auf einen Bestandrechtstitel (zwischen nahen Angehörigen) gestützt…
…Wohnverhältnisse in keiner Weise ausgewirkt hatte und daher auch nach Erlangung des Eigentums am Elternhaus vom Nichtvorliegen eines eigenen Hausstands in K. auszugehen war. Für Kosten zur Betreuung eines Liegenschaftsbesitzes, an dem der betreffende Dienstnehmer keinen Haushalt führt und der ihm auch nicht zur Einkünfteerzielung…