…erst bevorstehenden Eheschließung ganz offenbar für erforderlich hielten, weil ja ansonsten der Notariatsakt gar nicht errichtet worden wäre, komme der Vereinbarung jedenfalls eine Klarstellungsfunktion zu, womit eine für die Vertragsparteien bis dahin sichtlich nicht ganz klare Situation bereinigt wurde. Solche Vereinbarungen seien daher als nach …
…der Gütertrennung weder aufgehoben noch abgeändert worden wäre. Der in Punkt IV. enthaltenen vertraglichen Regelung käme eine Klarstellungsfunktion für den Fall der Scheidung zu, da damit eine für beide Vertragsparteien nicht ganz klare rechtliche Situation bereinigt worden wäre. Die vereinbarte Ausgleichszahlung könne nicht als Gegenleistung…
…bevorstehenden Eheschließung) ganz offenbar für erforderlich hielten, weil ja ansonsten der Notariatsakt gar nicht errichtet worden wäre, kommt der Vereinbarung jedenfalls eine Klarstellungsfunktion zu, womit eine für die Vertragsparteien bis dahin sichtlich nicht ganz klare Situation bereinigt wurde. Im Einklang mit der geltenden höchstgerichtlichen Judikatur…
…Nichtigerklärung der Ehe war als gebührenpflichtiger Vergleich zu qualifizieren, weil der Vereinbarung, da die (künftigen) Ehegatten diese offenkundig für nötig erachteten, jedenfalls Klarstellungsfunktion zugekommen ist. Es wurde damit eine für die Vertragsparteien sichtlich nicht ganz klare Situation in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 81 ff…
…ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dies würde - trotz der geänderter Rechtslage (Klarstellungsfunktion) - eine unzulässige Kürzung der „Bemessungsgrundlage“ (des Nachversteuerungsbetrages) sowie der darauf entfallenden Steuer bedeuten. Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…bevorstehenden Eheschließung ganz offenbar für erforderlich hielten, weil ja ansonsten der Notariatsakt gar nicht errichtet worden wäre, kommt der Vereinbarung jedenfalls eine Klarstellungsfunktion zu, womit eine für die Vertragsparteien bis dahin sichtlich nicht ganz klare Situation bereinigt wurde. Im Einklang mit der geltenden höchstgerichtlichen Judikatur…
…wenn auch zweifelhaft sei, ob und inwieweit die gesetzlich normierten Voraussetzungen gegeben sein würden. Darüber hinaus betone er, dass einer solchen Vereinbarung eine Klarstellungsfunktion zukomme, womit eine für die Vertragsparteien sichtlich nicht ganz klare Situation in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 81 ff Ehegesetz bereinigt…
…TP 11 GebG dar. Der Vereinbarung ist deswegen, weil der Berufungswerber und seine Ehegattin dies angesichts der bevorstehenden Ehescheidung für erforderlich hielten, jedenfalls eine Klarstellungsfunktion zugekommen, womit eine für die Vertragsparteien sichtlich nicht ganz klare Situation in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 81 ff Ehegesetz…
…für erforderlich hielten, weil ja ansonsten der Notariatsakt vom 24.08.2021 gar nicht erforderlich gewesen wäre, kommt der Vereinbarung vom 24.08.2021 jedenfalls eine Klarstellungsfunktion zu, womit eine für die Vertragsparteien bis dahin sichtlich nicht ganz klare Situation bereinigt wurde. Solche Vereinbarungen sind…
…weil ja ansonsten der Notariatsakt gar nicht errichtet worden wäre, kommt der Vereinbarung lt. VwGH jedenfalls eine Klarstellungsfunktion zu, womit eine für die Vertragsparteien bis dahin sichtlich nicht ganz klare Situation bereinigt wurde. Im Einklang mit der geltenden höchstgerichtlichen Judikatur (zB VwGH 18.12.1995…
…für den Fremdwärungskredit weiterhin anzusparen und die entsprechenden monatlichen Zahlungen zu leisten. Damit stellen beide Vertragsparteien darauf ab, dass dieser Vereinbarung zumindest eine Klarstellungsfunktion zukommt, womit eine für beide Vertragsparteien bis dahin sichtlich nicht ganz klare Situation bereinigt werden und dadurch Streitigkeiten bei der späteren…
…des VwGH und ist daher der Aufhebungsvertrag kein Anwendungsfall des § 17 GrEStG. Dem erwiderte der PV: „Aufgrund der wirtschaftlichen Einheit zwischen der Gemeinde und KG hat die Gemeinde die Verfügungsmacht nie aufgegeben und konnte daher die Verträge auch aufheben. Der Aufhebungsvertrag hat Klarstellungsfunktion, um darzulegen…
…Nichtigerklärung der Ehe war als gebührenpflichtiger Vergleich zu qualifizieren, weil der Vereinbarung, da die (künftigen) Ehegatten diese offenkundig für nötig erachteten, jedenfalls Klarstellungsfunktion zugekommen ist. Es wurde damit eine für die Vertragsparteien sichtlich nicht ganz klare Situation in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 81 ff…
…der Aufhebungsvertrag kein Anwendungsfall des § 17 GrEStG. Dem erwiderte der PV: „Aufgrund der wirtschaftlichen Einheit zwischen der Gemeinde und KG hat die Gemeinde die Verfügungsmacht nie aufgegeben und konnte daher die Verträge auch aufheben. Der Aufhebungsvertrag hat Klarstellungsfunktion, um darzulegen, dass der alte Vertrag vom…
…wenn- mit vorbeugender Bereinigungs-bzw. Klarstellungsfunktion- für den Fall der Scheidung die Vermögens-und Unterhaltsfragen geklärt werden. Im zu beurteilenden Fall liege eine Vorwegvereinbarung mit Klarstellungsfunktion der Vermögens-und Unterhaltsfragen im Falle der Scheidung vor. Dagegen stellte die Bf. fristgerecht-unter sinngemäßer Wiederholung ihres Berufungsvorbringens…
…Der gebührenrechtliche Vergleichstatbestand ist dann erfüllt, wenn mit vorbeugender Bereinigungs- bzw. Klarstellungsfunktion für den Fall der Scheidung die Vermögens- bzw. Unterhaltsfragen geklärt werden. Dem in der Berufung zitierten Erkenntnis des VwGH (2002/16/0169) lag ein anderer Sachverhalt zu Grunde. In diesem Fall wurde eine…
…augenscheinlich für erforderlich und angebracht, mit den vereinbarten Punkten 3.2.1 bis 3.3.3 im Vorhinein bereits einvernehmlich eine umfassende Regelung der wechselseitigen ehegüterrechtlichen Ansprüche herbeizuführen. Diesen vertraglichen Festlegungen kam jedenfalls eine Klarstellungsfunktion zu, war doch schlüssig deren Zweck, damit eine hinsichtlich der…
…vorrangig einvernehmlich regeln. Ein gerichtliches Aufteilungsverfahren ist nur insoweit vorgesehen, als eine solche Einigung nicht erzielt werden kann. ... Der Vereinbarung kommt jedenfalls eine Klarstellungsfunktion zu. Die Vereinbarung stellt damit einen gebührenpflichtigen Vergleich iSd. § 33 TP 20 Geb dar. Dem könnte wiederum entgegengehalten werden, dass lt…
…33 TP 20 GebG zu qualifizieren. Mit der gegenständlichen Vereinbarung werden die vermögensrechtlichen Folgen einer Scheidung vorab geregelt. Dieser Vorwegvereinbarung zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse kommt Klarstellungsfunktion zu, so dass eine derartige Vereinbarung einen gebührenpflichtigen Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG…
…Vergleich typische Bereinigungswille. Der entsprechend der Formvorschriften des § 551 Satz 2 ABGB in Form eines Notariatsaktes geschlossene Pflichtteilsverzichtsvertrag erfüllt mangels Klarstellungsfunktion nicht die Tatbestandvoraussetzungen des § 33 TP 20 GebG. Es war daher der Beschwerde Folge zu geben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. V. Zur Zulässigkeit…