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BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

Zu Kalamitätsnutzungen und dauerhaften Nutzungen trotz Schädlingsbefall wird klargestellt, dass eine bloße Häufung von Kalamitätsnutzungen über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 37 Abs. 6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen…

BFG RV/6100223/2021Klarstellung im Baurechtsvertrag betreffend das rechtliche Schicksal des Bauwerks für den Fall des Erlöschens des Baurechts aus grunderwerbsteuerlicher Sicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2022

…vgl beispielsweise die dem betreffenden Passus voranstehenden beiden Absätze, die jeweils mit der Wortfolge "Die Bauberechtigte verpflichtet sich ..." beginnen) bloß deskriptiver Natur ist. Die Vertragsparteien wollten somit erkennbar lediglich klarstellen, dass bei Erlöschen des Baurechts die in § 9 Abs 1 Satz 1 BauRG angeordnete Rechtsfolge…

BMF-010203/0126-VI/6/2007Gastwirtepauschalierung - Klarstellung hinsichtlich Tabakumsätzen und Provisionseinnahmen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0126-VI/6/200717.03.2007

    Die EStR 2000 Rz 4292 sehen vor, dass es für die Anwendung der Pauschalierung nicht schädlich ist, wenn im Rahmen eines Gasthauses branchenfremde Leistungen von nicht mehr als 25% erbracht werden. Hinsichtlich des Verkaufs von Tabakwaren vertritt das Bundesministerium für Finanzen die Ansicht…

BFG RV/3100365/2019Unterhaltsvergleich: Diesem kommt Klarstellungs- und Bereinigungsfunktion auch für Fall der Scheidung zu und ist als Vergleich iSd § 33 TP 20 Abs. 1 lit b GebG zu qualifizieren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2021

…und seine Ehegattin es offenkundig für nötig erachtet, angesichts der 2011 erfolgten Trennung und Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Form eines Notariatsaktes ua. eine klarstellende und beiderseitig verbindliche Regelung hinsichtlich der "Unterhalts- und Aufteilungsansprüche" zu treffen: Zur Unterhaltsvereinbarung, diese verbunden mit sofortiger Vollstreckbarkeit, wurde festgelegt…

08 1037/1-IV/8/01Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/0105.02.2002

…muss.   3. Aus gegebenem Anlass werden weiters folgende Klarstellungen zum Wiener Verfahren 1996 getroffen: 3. Aus gegebenem Anlass werden weiters folgende Klarstellungen zum Wiener Verfahren 1996 getroffen: 3.1 Anwendung anderer Bewertungsverfahren Der Abschnitt III des Erlasses vom 13. November 1996, 08 1037/1…

UFSL RV/0911-L/05Die Vertragsauslegung hat durch die Behörde zu erfolgen und nicht durch eine "Klarstellung" in Form eines Notariatsaktes einige Jahre nach Vertragsabschluss, umsomehr, als die Vertragsauslegung bereits durch eine UFS-Entscheidung erfolgte, die rechtskräftig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2006

…als Sonderausgaben anzuerkennen. Er verwies dazu auf einen Notariatsakt aus 2003. Aus dem nach Vorhalt vorgelegten Notariatsakt vom 23.7.2003 geht hervor, dass er eine "Klarstellung zum Übergabsvertrag" vom 11.11.1997 (betreffend eine Wohnung, übergeben von den Eltern des Bw. an ihn), behandelt…

SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

Rechtslage ab 1. Januar 2010: Wird eine im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung an einen Unternehmer erbracht, muss der Umsatz seit 1. Januar 2010 in der Zusammenfassenden Meldung erfasst werden. Anwälte, Steuerberater und andere Freiberufler, die grenzüberschreitende Dienstleistungen an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet…

BFG RV/3100495/2024Vorlage aufgrund eines undeutlichen Anbringens, das nach Klarstellung durch den Einschreiter nicht als Vorlageantrag zu qualifizieren ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.11.2024

VERSTÄNDIGUNG Das Bundesfinanzgericht teilt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, zur Beschwerde vom 3. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. März 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, mit: Nach Auffassung…

UFSI RV/0262-I/09"Abfindungsvereinbarung" enthält sämtliche Wesensmerkmale (beiderseitiges Nachgeben, Klarstellungs- und Bereinigungsfunktion) eines Vergleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2010

…die Parteien zum Zwecke der Herstellung von Rechtsfrieden für die Zukunft zu beiderseitigen Zugeständnissen bereit waren, um eine bis dahin sichtlich nicht ganz klare Situation zu bereinigen, ist der Vereinbarung aber eindeutig eine Klarstellungs- bzw. Bereinigungsfunktion zugekommen, welche sämtliche Wesensmerkmale eines Vergleiches im Sinne des …

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

    1. Allgemeines Die Befreiung gilt nur für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, nicht aber für die Grunderwerbsteuer. Werden bei einer Schenkung Grundstücke mitübertragen und ist eine Gegenleistung vorhanden, zB infolge Schuldübernahme oder Gewährung eines Fruchtgenussrechtes, so bleibt dieser Vorgang insoweit grunderwerbsteuerpflichtig. Der Freibetrag von…

BFG RV/3100303/2023Unterhaltsvereinbarung bei aufrechter Ehe als Vergleich iSd § 33 TP 20 Abs. 1 lit b GebG wegen Klarstellungs- und Bereinigungsfunktion auch für den Fall einer Scheidung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2023

…allfällig bereits bestehende oder auch zukünftig entstehende gegenseitige Unterhaltsansprüche verzichten (Punkt III.). Eine Bereinigungswirkung liege hier jedenfalls vor. Eine Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion der Vereinbarung sei zu bejahen. Da in den §§ 66 bis 69 Ehegesetz die Folgen einer Scheidung im Einzelnen (hinsichtlich Bestand und Höhe) nicht…

UFSW RV/0827-W/05Vereinbarung streitvorbeugender Regelungen für den Scheidungsfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005

…der Gütertrennung weder aufgehoben noch abgeändert worden wäre. Der in Punkt IV. enthaltenen vertraglichen Regelung käme eine Klarstellungsfunktion für den Fall der Scheidung zu, da damit eine für beide Vertragsparteien nicht ganz klare rechtliche Situation bereinigt worden wäre. Die vereinbarte Ausgleichszahlung könne nicht als Gegenleistung…

UFSW RV/1636-W/08"Ehevertrag": Die Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse für den Fall der Scheidung ist weder Ehepakt noch teils Alimentationsvertrag, sondern insgesamt gebührenpflichtiger Vergleich; § 15 Abs. 3 GebG ist nur bei identem Rechtsvorgang anzuwenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2012

…es offenkundig für nötig erachtet, angesichts der Trennung in Form eines Notariatsaktes ua. eine klarstellende und beiderseitig verbindliche Regelung hinsichtlich des Vermögens und der Ersparnisse sowie auch des Unterhaltes im Falle einer Scheidung/Auflösung der Ehe zu treffen, wobei abschließend unter Punkt XI. festgeschrieben wurde…

UFSI RV/0423-I/10"Ergänzende Vereinbarung" für den Fall der Scheidung dient nicht der Sicherung oder Erfüllung der Liegenschaftsübertragung, sondern unterliegt als selbständiges Rechtsgeschäft der Vergleichsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2010

…Nichtigerklärung der Ehe war als gebührenpflichtiger Vergleich zu qualifizieren, weil der Vereinbarung, da die (künftigen) Ehegatten diese offenkundig für nötig erachteten, jedenfalls Klarstellungsfunktion zugekommen ist. Es wurde damit eine für die Vertragsparteien sichtlich nicht ganz klare Situation in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 81 ff…

BFG RV/7103324/2017Keine Darstellung der Wiederaufnahmegründe im Außenprüfungsbericht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2018Teil 1/3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die die als Beschwerde…

UFSW RV/1854-W/10Beurteilung der Rechtsnatur eines Ehepaktes als Vergleich nach dem GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2011

…somit eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung für die Zeit der getrennten Wohnsitzführung offenbar für erforderlich, da sonst ein Notariatsakt wohl nicht errichtet worden wäre. Die dem vorliegenden Ehepakt somit inhärente Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion spricht ebenfalls für das Vorliegen eines Vergleichs nach § 33 TP 20 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0642-G/07Übertragungsrücklage bei Kalamitätsnutzung vor BGBl. I 180/2004 nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2008

…VwGH v.28. 6. 2006, 2002/13/0156). Erfolgt eine Regelung zur "Klarstellung" der Rechtslage, so ist sie dennoch nicht schon vor ihrem Inkrafttreten anzuwenden, wenn diese ausdrücklich für einen späteren Zeitpunkt normiert ist. Es ist dem Gesetzgeber wohl nicht zu unterstellen, dass er eine…

UFSW RV/1678-W/06Aussetzungsantrag, Erfolgsaussichten bei Abkehr von der ständigen Judikatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.09.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Gottfried Hochhauser und Wilhelm Strommer im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der Bw., vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens und Steuerberatungs GmbH, 1180 Wien…

BFG RV/5100759/2012Nachversteuerung ehemals begünstigter Gewinne im Anwendungsbereich des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2014, BGBl. 105/2014 sowie § 124 b Z 263 (Rückwirkung auf das Jahr 2011)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2016

…in SWK 15, 108, Nachver­steuerung begünstigt besteuerter Gewinne gem § 11a Abs. 3 EStG: Klarstellung durch das 2. AbgÄG 2014 und Berücksichtigung von Verlusten). Zur Berechnung von Nachver­steuerungs­beträgen innerhalb des siebenjährigen Beobachtungs­zeitraumes siehe weiters auch die Beispiele in Kanduth-Kristen/Komarek, SWK 15/2014, 695 ff…

UFSZ1W ZRV/0309-Z1W/071. Antrag auf Erlass/Erstattung von Eingangsabgaben samt Nebengebühr nach Art. 239 ZK. 2. Antrag auf Aussetzung der Zahlungspflicht nach Art. 222 Abs.2 ZK. 3. Undeutliches Parteienvorbringen, Mängelbehebungsauftrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.06.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden der Bf., Adr., vertreten durch RA, xxx, vom 30. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Wien vom 20. Juni 2007 betreffend Erstattung/Erlass der Eingangsabgaben samt Nebenansprüchen nach Art. 239 ZK sowie gegen die Berufungsvorentscheidungen vom…