9.2 Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG 1988) 9.2.1 Allgemeines und Verhältnis zu anderen Investitionsbegünstigungen Rz 3801: Bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens, die einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind und eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren haben (siehe…
…treffe die Abrechnung der Beteiligungserträge nach Pos. 3 des Ertragswertes bei Beteiligungen an Personengesellschaften nicht zu, da einerseits das Auftreten eines Kaskadeneffektes ausgeschlossen werden könne, und andererseits aber die betreffenden Erträge für die Wertermittlung keinen sonstigen Ansatz erfahren würden, was nicht im Sinne eines möglichst…
…0153) ergibt sich der gemeine Wert einer Holding aus dem gemeinen Wert einer allfälligen Eigentätigkeit zuzüglich der Summe der gemeinen Werte des Beteiligungsbesitzes (Kaskadeneffekt). Im ersten Schritt sind daher bei der Bewertung der Eigentätigkeit der Holding nach dem Wiener Verfahren bei der Ermittlung des Vermögenswertes…
…Höchstgerichten sei für die vorliegenden Beschwerden entscheidungswesentlich. Die Bf. als Zwischenhändlerin ist gegenüber den Großhändlern und Direktimporteuren benachteiligt, weil die KU 1 jede Handelsstufe belastet, was zu einem Kaskadeneffekt führt. Unterhändler, deren Spannen ohnehin schon sehr gering sind, werden durch die KU 1 besonders belastet…
…Personengesellschaft Können bei der Berechnung des gemeinen Wertes einer GmbH nach dem Wiener Verfahren 1996 beim Ertragswert Beteiligungserträge von Personengesellschaften in Abzug gebracht werden? Der Abzug von Beteiligungserträgen dient der Vermeidung des Kaskadeneffektes, der bei Personengesellschaften nicht gegeben ist (siehe auch Erlass Wiener Verfahren 1996…
…ergibt. Bei der Berechnung des Wertes aus der Eigentätigkeit dürfen aber zur Vermeidung des sog. Kaskadeneffektes weder im Vermögenswert der Wert und die damit zusammenhängenden Schulden, noch im Ertragswert die Erträge und Zinsen oder sonstige Aufwendungen für damit im Zusammenhang stehende Schulden enthalten sein. Da…
…Bf. vertriebenen Marke, sondern auch der Konkurrenzmarken. Der Direktvertrieb von Neufahrzeugen durch den Importeur an Endkunden werde durch den Kaskadeneffekt der KU 1 gegenüber mittelständischen Kleinunternehmern und deren Subhändlern wettbewerbswidrig begünstigt. Die KU 1 führe nicht nur zu einer dem Art. 101 AEUV widersprechenden Wettbewerbsverzerrung…
…90/15/0153) ergibt sich der gemeine Wert einer Holding aus dem gemeinen Wert einer allfälligen Eigentätigkeit zuzüglich der gemeinen Werte des Beteiligungsbesitzes (Kaskadeneffekt). Die Ermittlung des Wertes nach dem Wiener Verfahren wäre im gegenständlichen Fall deshalb wegen der vielen Beteiligungen im In- und Ausland…
…Ansatz, der sich aus den Bewertungen für das Umtauschverhältnis aus den vorangegangenen Einbringungen errechnet hat. Nach dem Wiener Verfahren ist bei der Ermittlung des gemeinen Wertes der Kaskadeneffekt zu vermeiden. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G…
…wie der vorliegenden, bliebe die Ertragskraft der GmbH, die aus den Erträgen der gehaltenen Beteiligung resultiert, überhaupt unberücksichtigt. Überhaupt ergebe sich das Ausscheiden von Beteiligungserträgen ja auch nur aus der Vermeidung des Kaskadeneffektes, nämlich der doppelten Erfassung des Ertragswertes bei gesondertem Beteiligungsansatz. Würde, wie bei…
…Abschnitt 2 ermittelt, wobei zur Vermeidung des Kaskadeneffektes weder in V der Wert noch in E die Erträge der Beteiligung enthalten sein dürfen. (2) Der gemeine Wert des Beteiligungsbesitzes B wird sodann bei der Ermittlung des gemeinen Wertes G in die Berechnung einbezogen. Um den…
…§ 8b RN 60. § 8b KStG ist daher auf die **M-GmbH** anwendbar. Ziel der Norm ist es, Doppelbesteuerungen und Kaskadeneffekte von Kapitalerträgen bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen von Körperschaftsteuersubjekten zu vermeiden. § 8b Abs. 1 KStG ordnet hierzu die Steuerfreiheit von bestimmten Kapitalerträgen (insbesondere Gewinnausschüttungen), die von Körperschaftsteuersubjekten…
…S. auf die Bw. als Einlage iSd § 8 Abs. 1 KStG gelte. Zur Vermeidung mehrfacher Begünstigungen (sogenannter "Kaskadeneffekte") ein und desselben Kapitalzuwachses treffe § 11 Abs. 1 Z 4 lit c EStG für die Übertragung von Beteiligungen besondere Regelungen, wonach für zum Anlagevermögen gehörende Beteiligungen iSd …