…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…wurde. Die Zeiten des Mutterschutzes (Zeiten des Bezuges von Wochengeld) würden als Zeiten einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 3 Abs.4 FLAG 1967 gelten. Der Karenzurlaub aus Anlass der Mutterschaft (bis zum zweiten Geburtstag des Kindes), stelle keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 4…
…der Karten für subsidiär Schutzberechtigte sowie Meldenachweise. Überprüfung In einem vom Finanzamt übermitteltem Formular zur Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe gab die Bf am 25.4.2013 an, auf Karenzurlaub zu sein. Aufenthaltsbewilligungen Befristete Aufenthaltsbewilligungen für Mutter, Sohn und Tochter für den Rückforderungszeitraum August bzw…
…in Ungarn. Auf Grund der Geburt des zweiten Kindes (D. ) war sie für drei Jahre in Karenzurlaub. Im Jahr 2006 erhielt sie Kinderpflegegeld und Kinderbetreuungsgeld der ungarischen Krankenkasse und des Schatzamtes in Höhe von 404.568,-- Forint. Das sind bei einem Wechselkurs des Jahres 2006…
42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084
…nach den entsprechenden sozialrechtlichen Bestimmungen: | Jahr 2002 | Höhe in € | Wochengeld nach dem | | Mutterschaftsschutzgesetz | | (1.1.2002 - 3.4.2002) | 4.606,29 Weiters wurde Karenzurlaubsgeld im Zeitraum 4.4.2002-31.12.2002 bezogen. Strittig ist …
… 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) (2004) Ein Arbeitnehmer eines Unternehmens hat ein Gehaltsumwandlungsmodell im Rahmen des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 abgeschlossen und tritt eine…
…seine Frau ihren Dienst bei ihrem Arbeitgeber wieder angetreten. Es habe somit zu keiner Zeit eine Doppelbeschäftigung, sondern immer ein Alleinverdienst bestanden. Hätte er den Karenzurlaub steuerrechtlich "richtig" zum Jahreswechsel angetreten, wäre ihm der Alleinverdienerabsetzbetrag zugestanden. Dies wäre jedoch in seinem Fall aus beruflichen Gründen…
…gemäß § 3 Abs. 1 Z.5 lit.b EStG 1988 sind auch das Karenzurlaubsgeld, an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters das Kinderbetreuungsgeld von der Einkommensteuer befreit. Gemäß § 17 Berufsausbildungsgesetz idF BGBl 79/2003 gebührt dem Lehrling…
…die Pflege des gemeinsamen Kindes, die Mutter bzw. der Vater nicht in der Lage ist einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und daher ein Einkommensverlust entsteht, der durch das Karenzurlaubsgeld bzw. die Teilzeitbeihilfe teilweise abgedeckt werden soll. Wenn nun die Einkommensverhältnisse dermaßen gestaltet sind, daß eine Zahlung eines…
…1 Z 5 lit. a EStG 1988). Hinsichtlich der Hochrechnung dieser Bezüge bei der Veranlagung siehe Rz 113 ff. Steuerfrei sind weiters die nach den Bundesgesetzen über die Gewährung von Karenzurlaub, Karenzurlaubshilfe und Überbrückungshilfe bzw. nach landesgesetzlichen Vorschriften gewährten Aushilfen (§ 3 Abs. 1 Z 5…
…im unterjährigen Tätigkeitszeitraum bezogene Einkommen zu ermitteln, der Jahreshöchstbetrag ist entsprechend der Dauer der Tätigkeit zu aliquotieren. Unvollständige Monate zu Beginn oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses werden dabei als volle Monate gerechnet. Der Erholungsurlaub unterbricht die Tätigkeit nicht. Karenzurlaub, Krankenstand, Waffenübungen beim Bundesheer, Sonderurlaube, Dienstzuteilungen…
… 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 geschaffene Begünstigung nicht dadurch, dass sie im selben Kalenderjahr zB infolge Krankheit, Präsenzdienst oder Karenzurlaub nicht gleichzeitig mit laufendem Arbeitslohn ausgezahlt werden (VwGH 02.07.1985, 84/14/0150). Für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen…
…Ausbildungsdienst bei Frauen, Krankheit, Altersteilzeit, Mutterschutz oder Karenzurlaub geringere oder gar keine Bezüge ausbezahlt worden, ist die Beurteilung von dem Zeitraum zurückgehend vorzunehmen, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind. Bei der Berechnung der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate gemäß § 67 Abs…
…Kinderabsetzbeträge zustehen. Bisher wurden die Familienleistungen von Irland ausbezahlt. Die Bw. ist eine direkt durch das österreichische BMeiA an die Botschaft in Dublin entsandte Bedienstete. Sie trat ihren Dienst - unter gleichzeitiger Beendigung ihres Karenzurlaubes (Beginn 19. August 2007) - am 19. Jänner 2009 an. Die Bw…
…anerkannt. Dem liegt zugrunde, dass dem Bw seitens des Landeschulrates Salzburg Urlaub (Karenzurlaub) für das Schuljahr 2003/2004 unter Fortzahlung der Bezüge für das Lehramtsstudium für Berufsschulen an der pädagogischen Akademie des Bundes in Graz gewährt wurde. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass…
…Mutterschutz) bis zum 2. Geburtstag der gemeinsamen Tochter (geb. am 6.6.2001) im Karenzurlaub befunden. Im Jahr 2001 hat sie Einkünfte iHv ATS 255.459,-- und im Jahr 2003 Einkünfte iHv € 8.820,--bezogen. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass sowohl im…
…- Mag. B. & C. D. - unterschriebenen Gedächtnisprotokoll vom 29. November 2009 habe sich eine erhöhte Anzahl an Halbtagen an Betreuung nach Beendigung des Karenzurlaubs von Mag. B. D. ergeben; dies auch durch die Berufstätigkeit des Vaters und des gemeinsamen Hausbaus. Die Betreuung sei grundsätzlich durch die…
…trotz Aufforderung keinen Nachweis erbrachte, aus dem hervorging, ob C. nach Beendigung des Karenzurlaubes die Lehrzeit weiterführt, forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 23. Jänner 2008 die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Streitzeitraum zurück. Die Bw. erhob mit Schriftsatz vom 1. Februar 2008 gegen den…
…vom 25. Oktober 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für 2001 sowie Einkommensteuer für 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), die im Jahr 2001 nur einkommensteuerbefreites Wochengeld und Karenzurlaubsgeld gemäß § 3 Abs. 1…