…Versicherungsprämien (§ 16 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) Rz 4040: Alle regelmäßig anfallenden Abgaben für Wirtschaftsgüter, die dem Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einnahmen dienen, wie die Grundsteuer, die Bodenwertabgabe oder die Kanalisationsabgabe, stellen Werbungskosten dar. Abgaben, die lediglich einmal anfallen, wie etwa die Grunderwerbsteuer, Grundbuchsgebühren…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Gebührenbescheid des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31, Wiener Wasser, Fachgruppe Gebühren, vom 13.12.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B***, vom 5. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31 Wiener Wasser vom 14. September 2018 betreffend Wasserbezugs- und Abwassergebühr für den…
(2) Für Kleingärten sowie für Baulichkeiten mit nicht mehr als zwei Wohnungen, insbesondere Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser im Sinne des § 116 Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 48/1992 kann, wenn die Nutzfläche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Taxservices4You SteuerberatungsGmbH, Steuerberatungskanzlei, 1180 Wien, Haizingergasse 47/7, vom 16. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 3. August 2006 betreffend Einkommensteuer 2005…
…1 und Z 2 EStG 88 ua. ausgeführt, dass als Abgaben iS der zuletzt genannten Gesetzesstelle regelmäßig anfallende Abgaben für Wirtschaftsgüter anzusehen seien, die dem Steuerpflichtigen zur Einnahmenerzielung dienen, wie zB die Grundsteuer, Bodenwertabgabe oder Kanalisationsabgabe. Ausgaben, die wie etwa die Grunderwerbsteuer, Grundbuchsgebühren, Börsenumsatzszteuer udgl…
…und Boden zusammenhängenden Abgaben zu subsumieren, weshalb dieser Bestimmung vor allem im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung besondere praktische Bedeutung zukommt. Darunter fallen insbesondere die Grundsteuer, die Bodenwertabgabe sowie die Anliegerbeiträge, wie zB die Kanalisationsabgabe oder Wasserleitungsabgabe (vgl. Doralt, EStG13, § 16 Tz 65…
…des Finanz-Verfassungsgesetzes zu verstehen. Darunter fallen alle regelmäßig anfallenden Abgaben für Wirtschaftsgüter, die dem Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einnahmen dienen, wie die Grundsteuer, die Bodenwertabgabe oder die Kanalisationsabgabe. Abgaben, die lediglich einmal anfallen, wie etwa die Grunderwerbsteuer, Grundbuchsgebühren, Börsenumsatzsteuer usw. zählen zu den Anschaffungskosten…
…des Finanz-Verfassungsgesetzes zu verstehen. Darunter fallen alle regelmäßig anfallenden Abgaben für Wirtschaftsgüter, die dem Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einnahmen dienen, wie die Grundsteuer, die Bodenwertabgabe oder die Kanalisationsabgabe. Abgaben, die lediglich einmal anfallen, wie etwa die Grunderwerbsteuer, Grundbuchsgebühren, Börsenumsatzsteuer usw. zählen zu den Anschaffungskosten…
…die Bodenwertabgabe, aber auch Anliegerbeiträge wie zB die Kanalisationsabgabe oder die Wasserleitungsabgabe. Einmalige Anliegerbeiträge zählen allerdings grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw Herstellungskosten des Grundstückes bzw Gebäudes und sind gegebenenfalls im Wege der AfA absetzbar. Einmalige Anliegerbeiträge sind zB die Beiträge zur Errichtung öffentlicher Interessentenwege und…
…EStG 1988 sind Abgaben im Sinne des Finanz-Verfassungsgesetzes zu verstehen. Darunter fallen alle regelmäßig anfallenden Abgaben für Wirtschaftsgüter, die dem Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einnahmen dienen, wie die Grundsteuer, die Bodenwertabgabe oder die Kanalisationsabgabe. Abgaben, die lediglich einmal anfallen, wie etwa die Grunderwerbsteuer, Grundbuchsgebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., 1230 , gegen den Bescheid des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31, Wiener Wasser vom 12.12.2014, MA 31 - 579475/15 betreffend Wasser- und Abwassergebührenbescheid für den Zeitraum 9.9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Fa. A-GmbH, Adresse, vertreten durch Mag. Heinz Wolfbauer Rechtsanwalt, Stubenbastei 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. Juli 2014 gegen den Bescheid des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, Beschwerdeführerinweg, Wien, über die Beschwerde vom 13. September 2023 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Fachgruppe Gebühren, MA31, vom 4. September 2023 betreffend Wasser- und Abwassergebühren zur Kontonummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 18.11.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Behörde vom 06.11.2019 betreffend Abweisung eines Antrags auf Herabsetzung der Abwassergebühr gemäß § 13 Wiener Kanalräumungs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 16. September 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31, vom 5. September 2018, MA ***, betreffend Abwassergebühr für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27.8,2015 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 31 Wiener Wasser vom 28. 7.2015 betreffend Abweisung des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Wasseranschluss in Adresse1, beschlossen: Der Vorlageantrag der Vorlageantragstellerin, vertreten durch die X GesmbH, diese vertreten durch den Sachverständigen PS, gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 23. Mai 2016, ZL. MA 31-35560/12, mit welcher die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde vom 12.6.2017 der Wohnungseigentümergemeinschaft, 1230 Wien***, V***C*** und Miteigentümer, vertreten durch XYZ*** Wohnungseigentumsverwaltungs- und Immobilientreuhand GmbH, diese vertreten durch E***C*** gegen die Bescheide des Magistrats…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 6. April 2023 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Fachgruppe Gebühren, MA31 vom 6. März 2023 betreffend Festsetzung…