31.2 Inhalt des Lohnzettels Rz 1224: Für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2019 besteht der Lohnzettel nur aus einem lohnsteuerrechtlichen Teil (Formular L 16). Der Lohnzettel ist entsprechend dem amtlichen Formular auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto (§ 76 EStG 1988) auszustellen. Auf dem Lohnzettel sind…
…neuer Lohnzettel stellt jedoch auf Grund obiger Ausführungen keinen geeigneten Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 Abs. 4 BAO dar, da es sich bei den betreffenden Lohnzetteln nicht um "neu hervorgekommene" Tatsachen oder Beweismittel handelte. Da die bekämpften Wiederaufnahmebescheide - laut Inhalt des Spruches und Begründung - sich im gegenständlichen…
…sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. UFS [Wien], Senat 7, 17.7.2006, RV/0429-W/06, ebenfalls zu einem übermittelten berichtigten Lohnzettel). Dass dem für die Einkommensteuerveranlagung zuständigen Finanzamt bereits in den Berufungszeiträumen…
…die Kalenderjahre 2004, 2005 und 2006 wurden am 13.6.2007 Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagung) erlassen. Laut den der diesen Bescheiden zugrunde liegenden Lohnzetteln des Arbeitgebers wurde in den Kalenderjahren 2004 und 2005 jeweils das Pendlerpauschale im Betrag von € 972,00 steuermindernd berücksichtigt, im Kalenderjahr 2006…
…einzige) Arbeitgeber des Beschwerdeführers übermittelte neben dem Jahreslohnzettel für das Jahr 2005 für den Monat Juli 2005 einen weiteren Lohnzettel, der die Rückerstattung der vom Beschwerdeführer in mehreren Jahren in die betriebliche Pensionseinrichtung des Arbeitgebers entrichteten Beträge, ohne Vornahme eines Lohnsteuerabzuges, zum Inhalt hatte (siehe…
…also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, wird durch den…
…Lohnzetteldaten gekommen ist bzw. welche neu hervorgekommenen Tatsachen dieser zugrunde liegen (vgl UFSL, GZ RV/0679-L/09). Die Pflicht der Behörde zur Begründung ihrer normativen Anordnungen ist eines der wichtigsten Erfordernisse eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Inhalt und Ausgestaltung der Begründung haben sich nach stRsp des…
…geht aus der Formulierung "…nachträglich Umstände bekannt wurden …" hervor, dass es sich um faktische Umstände handelte, die dem Finanzamt mit der Übermittlung des Lohnzettels aus der Lohnsteuerprüfung bekannt wurden. Auch sagt es, dass "die Umstände im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren". Damit hat…
…der Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte erkennbar, dass derjenige Lohnzettel betreffend den Sachbezug von der S**** A**** AG Pensionisten in einer geänderten Höhe angesetzt wurde. In der Zusammenschau zwischen dem Wiederaufnahmebescheid mit dem Hinweis auf den berichtigten Lohnzettel und dem neuen Inhalt des Sachbescheids und…
…686,00 auf € 96.892,76 erhöht. Dies wurde mit folgenden Worten begründet: "Die beantragten sonstigen Werbungskosten (Sozialversicherungsbeiträge) sind zu 2/14-tel bei den sonstigen Bezügen (Kennzahl 220 des Lohnzettels) und zu 12/14-tel bei den laufenden Bezug in Abzug zu bringen…
…der Anschrift des Arbeitgebers/der Pensionsstelle war nicht erforderlich. Unter Punkt 4.b) seiner Einkommensteuererklärung gab er hinsichtlich der Kennzahl 359, "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht lohnsteuerpflichtig sind", in der Spalte "Betrag" an: "lt. Beilagen". Als Beilagen zur Einkommensteuererklärung wurden der Lohnzettel der Fa…
…zuletzt genannten keinen Wiederaufnahmegrund aufgrund des alleinigen Verweises auf die neuen Lohnzettel (auch in Zusammenschau mit den Sachbescheiden) enthielten. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt stützt sich auf den Inhalt des Verwaltungsaktes und auf die dem Gericht vorgelegten Unterlagen der belangten Behörde bzw. des Beschwerdeführers. 3…
…im überwiegenden Zeitraum des Jahres 2012 Angestellter der X und darüber hinaus auch noch Angestellter bei der RA GmbH war (siehe die obigen Ausführungen unter „Akteninhalt“). Das zu versteuernde Einkommen von J.W. 2012 betrug auf Grundlage der besagten Lohnzetteln für das gesamte Jahr 13…
… 19 Abs. 2 KBGG betrug 38.571,51 € (steuerpflichtige Bezüge laut Kennziffer 245 des Lohnzettels iHv. 38.703,51 € abzüglich des Werbungskostenpauschales von 132,00 €), die davon für das Jahr 2003 festzusetzende Abgabe beträgt daher den gesamten im Jahr 2003 ausbezahlten ZKBG…
…finden. Es ist auch ohne subtile Sachkenntnis möglich und zumutbar, sich vom Inhalt des §8 KBGG Kenntnis zu verschaffen und - ausgehend von den am Lohnzettel aufscheinenden Daten - den für die im KBGG festgelegten Grenzbeträge bzw. Freigrenzen maßgeblichen Gesamtbetrag der Einkünfte nach dieser Bestimmung zu ermitteln…
…Sein wesentlicher Inhalt lautete: Die Quote beträgt 11,86%, zahlbar in 84 monatlichen Teilzahlungen. Die Raten sind fällig binnen eines Monats ab Annahme des Zahlungsplanes, die weiteren Raten sind jeweils am 6. der Folgemonate fällig. Der Schuldner hat die Masseforderungen bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplanes…
…die PVA um Übersendung des Lohnzettels des Wiederaufnahmewerbers.Dieser wurde in der Folge übermittelt. Mit Schreiben vom 18. November 2003 teilte das Finanzamt W. dem Wiederaufnahmewerber den Inhalt des Schreibens des Betriebsstättenfinanzamtes mit (Hinweis auf die Bestimmungen des § 30 und § 29 des Kollektivvertrages für Versicherungsunternehmungen…
…wenn der Arbeitgeber bereits einen Lohnzettel übermittelt hatte und auf Grund irgendwelcher Umstände der Inhalt des Lohnzettels vom Arbeitgeber abgeändert wurde, und dieser abgeänderte Lohnzettel dem Finanzamt übersandt wird. Im Gegenteil dazu hätte der Arbeitgeber bei Übermittlung eines "neuen" Lohnzettels bisher noch keinen Lohnzettel übersandt…
…einzige) Arbeitgeber des Beschwerdeführers übermittelte neben dem Jahreslohnzettel 2005 am 19.7.2007 einen weiteren Lohnzettel für den Monat Juli 2005, der die Rückerstattung der vom Beschwerdeführer in mehreren Jahren in die betriebliche Pensionseinrichtung des Arbeitgebers entrichteten Beträge, ohne Vornahme eines Lohnsteuerabzuges, zum Inhalt hatte…
…Zur Firma Z sei noch anzugeben, dass erstens die Höhe des Lohnes nur als Sozialdienst der Mitarbeiter und keinesfalls als Einkommen gewertet werden könne. Die Auszahlung sei immer in bar ohne Gegenzeichnung erfolgt. Es hätte keine Lohnzettel gegeben, zumindest seien den Mitarbeitern keine ausgefolgt worden…