…betreffenden Betriebsprüfung wurden die vom Beschwerdeführer (Bf.) in den Jahren 2007 bis 2009 aus der Veräußerung von - in der Schweiz verwalteten - Indexzertifikaten erzielten negativen Einkünfte als steuerlich unbeachtliche Substanzverluste behandelt und bei der Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgeschieden (Tz 2 Bp-Bericht). Gegen die…
…dass mit der Anschaffung eines Forderungswertpapieres jedenfalls positive Zinserträge erzielt werden, kann dahingestellt bleiben, weil Einkünfte aus Kapitalvermögen freilich auch negativ sein können. Werden Indexzertifikate im Ausland verwaltet und liegt daher keine inländische kuponauszahlende Stelle vor, darf dies am grundsätzlichen Besteuerungsregime nichts ändern (vgl. Papst…
…24.400,00, die aus Verlusten aus der Veräußerung der verfahrensgegenständlichen Indexzertifikate am 31.05.2010 resultieren, mit den in 2010 erzielten Kapitaleinkünften des Beschwerdeführers zu verrechnen sind. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen…
…dem Ziel, dass Indexpapiere, die vor dem 1. März 2004 begeben wurden, nicht rückwirkend einem "neuen" Besteuerungsregime unterworfen werden. Für Indexzertifikate, die vor dem 1. März 2004 begeben wurden, wurde die damalige Verwaltungspraxis gesetzlich verankert. Derartige Finanzprodukte führen nur dann zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach §…
20.2.4.13 Zertifikate - Grundsätzliche Behandlung 20.2.4.13.1 Allgemeines Rz 6203: Ein Zertifikat ist eine verbriefte Kapitalforderung (Schuldverschreibung), mit der die Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswertes abgebildet wird. Basiswerte können Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen, Anleihen, Edelmetalle (wie zB bei ETCs) usw…
…eine in Österreich ansässige natürliche Person 100% der Anteile an einer Bahamas-Gesellschaft, die neben Bargeld bloß fünf verschiedene Einzeltitel (Aktien, Anleihen und Indexzertifikate) hält, dann wird zwar nicht zu erwarten sein, dass eine Qualifikation als ausländischer Investmentfonds in Frage kommt (Rz 269 der Investmentfondsrichtlinien…
…einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde sowie Einkünfte aus der nicht öffentlich angebotenen Überlassung von Kryptowährungen (Z 2) Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, einschließlich verbriefte Derivate (insbesondere Indexzertifikate), sowie Anteile an einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde, einschließlich der…
…die Stillhalterprämie, Einkünfte aus der Veräußerung und Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures, Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikate). Entsprechend der Bezeichnung des Finanzproduktes bzw. der verwendeten Terminologie in der Broschüre wird davon ausgegangen, dass es sich um einen…
…Bericht, Seite 6 und 7). Die vom Bf. aufgelisteten Beträge entsprechen in etwa jenen Werten, die sich unter Ansatz der jeweiligen veröffentlichten Kurswerte der ZZ-Indexzertifikate (vgl. Gutachten Dr. C., Tz 276) zum eingezahlten Kapitalstamm (bis April 2006: 100.000,00 Euro zu ZertifikatsNr. 974…
…bereits in dem vor der Veranlagung durchgeführten Vorhaltsverfahren, Folgendes geltend: Die B-Bank habe nur positive Erträge gemeldet, vom Bw erzielte Stückzinsen und Verluste seien hingegen unberücksichtigt geblieben. Ein Großteil der Verluste sei durch auf den deutschen DAX bezogene Indexzertifikate, sog. Hebelprodukte oder Turbozertifikate, entstanden…
…beglichen worden. Bis zum Jahr 2007 habe der Bw. der H. GmbH insgesamt 128.000 Euro aus seinem Privatvermögen zum Erwerb in Indexzertifikate übergeben. Im August hätten diese Zertifikate einen Wert von 160.000 Euro gehabt. Mit diesem Geld seien neuerlich folgende Zertifikate ausgestellt worden:…
…Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. § 27a Abs…
…Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. § 27a Abs…
…Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. § 27a Abs…
…Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. § 27a Abs…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". § 27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…