…Inlandslieferungen kein Erhöhungsbetrag vorzuschreiben sei (weil die NoVA Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sei), weshalb die Vorschreibung des Erhöhungsbetrages infolge erstmaliger Zulassung im Inland zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen eine unzulässige Schlechterstellung ausländischer Erzeugnisse gegenüber inländischen Erzeugnissen darstellen würde. Da jedoch, wie oben ausgeführt…
…61). Nichts anderes kann aufgrund der nahezu wortgleichen Regelung des Art. 14 des EWR-Abkommens für den Import von Gebrauchtfahrzeugen aus einem Mitgliedstaat des EWR gelten, ist doch das EWR-Abkommen integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung, sodass ihm im Rahmen der Zuständigkeit der EU Anwendungsvorrang (somit…
…wie dem vorliegenden, in denen es keine Bemessungsgrundlage für die (österreichische) Umsatzsteuer gibt, wie beim Import eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH, C-433/09, stets und…
…Inland nach einem Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland ist, im Gegensatz zum Erwerb eines inländischen Gebrauchtfahrzeuges, grundsätzlich normverbrauchsabgabepflichtig. Die Befreiung für Menschen mit Behinderungen nach § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 ist somit anwendbar, wenn ein Gebrauchtfahrzeug für Zwecke der Beförderung eines Menschen…
…Inlandslieferungen kein Erhöhungsbetrag vorzuschreiben sei (weil die NoVA Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sei), weshalb die Vorschreibung des Erhöhungsbetrages infolge erstmaliger Zulassung im Inland zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen eine unzulässige Schlechterstellung ausländischer Erzeugnisse gegenüber inländischen Erzeugnissen darstellen würde. Da jedoch, wie oben ausgeführt…
…wie beim Import eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder beim Übersiedlungsgut. Die NoVA ist nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des Erkenntnisses des EuGH in der angeführten Rs C-433/09 stets und daher auch im gegenständlichen Fall inklusive des Erhöhungsbetrages vorzuschreiben…
…PKW um ein Gebrauchtfahrzeug gehandelt habe, nicht anführenden, Bescheid habe die Bf. keinesfalls vorsätzlich gehandelt. So sei vor dem Fahrzeugerwerb (dem sich diesbezüglich erkundigenden Ehegatten der Bf.) vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt worden, dass beim Import eines in einem anderen Mitgliedsstaat entgeltlich erworbenen Gebrauchtfahrzeuges hinsichtlich der…
…Gemeiner Wert (brutto - inkl. USt und NoVA): 18.000 € (Näheres zur Bemessungsgrundlage in Fällen des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union durch Private siehe Rz 806 ff) Neuwagenwert: nicht bekannt Erstzulassung in der EU: 6. Juni 2022 (maßgeblich für die anzuwendende…
…zu bemessen ist, gehört die Umsatzsteuer anlässlich der erstmaligen Lieferung als Neuwagen nicht zur Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe. Somit ist der jeweilige Wert der im Inland bereits zugelassenen Gebrauchtfahrzeuge mit einem Betrag an restlicher Normverbrauchsabgabe belastet, der sich aus dem seinerzeitigen Entgelt im Sinne des § 4…
…Das Finanzamt vertrat begründend die Auffassung, die Erhebung des 20 %-igen Zuschlags auf die Normverbrauchsabgabe sei zwar im Falle der Einfuhr einer Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson nicht zulässig. Bei dem vom Bw importierten Fahrzeug handle es sich aber um ein Neufahrzeug…
…aus einem Drittland nach Österreich, dann sollte keine Reduktion des Malus erfolgen. Diese Auslegung hat nach Ansicht des Finanzamtes auch im Rahmen des nunmehrigen § 6 Abs. 6 NoVAG Gültigkeit, sodass Voraussetzung für dessen Anwendung ist, dass das Gebrauchtfahrzeug unmittelbar vor der Tatbestandsverwirklichung im übrigen Gemeinschaftsgebiet…
…Systems geändert habe. Das BMF vertrete nunmehr die Ansicht (Anwendung des Erlasses ab 29.05.2013), dass von einer Erhebung des NoVA-Malusbetrages für Gebrauchtfahrzeuge, welche aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet stammen und bereits vor dem 01.07.2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen waren, abzusehen sei…
…sich auf Gebrauchtfahrzeuge in gutem Zustand (bei Pkw entsprechend der Klasse 2 der Gebrauchtwagen-Bewertungs-Skala ÖNORM V 5080). Der Bewertung liegt der Zustand exklusive allfälliger Reparaturen oder notwendiger Instandsetzungsarbeiten zugrunde (vgl. www.eurotaxglass.com). Der Eurotaxwert-Mittelwert vom April 2011 für einen Pkw Chrysler…
…110 AEUV eine Pflicht zur Berücksichtigung des tatsächlichen Wertverlustes ergeben würde, ist festzuhalten, dass diese Frage durch die Entscheidung des EuGH vom 7.4.2011 in der Rechtssache Rs C-402/09, Ioan Tatu, bereits geklärt ist. Beim Import von Gebrauchtfahrzeugen ist für die Berechnung…
…würde dies zu einer Verkehrung des EuGH Urteiles in der Rs Weigel/Weigel und zu eklatanten Wettbewerbsvorteilen bei Lieferungen von aus der EU eingeführter Fahrzeuge führen. Aus diesem Grund ist das EuGH-Urteil auch nur und seinem Tenor entsprechend auf Importe von Gebrauchtfahrzeugen durch Privatpersonen…
…verpackt: Der (die) inländ. Käufer(in) hat jedenfalls wieder eine Privatperson zu sein, um die Ursprungslandbesteuerung des Gebrauchtfahrzeuges sicher zu stellen (der Gatte unterliegt als Unternehmer der Erwerbsteuer) und die Zuständigkeit für die NoVA-Anmeldung dadurch vom Finanzamt Judenburg Liezen, dem der Sachverhalt bekannt war…
…AUTO & Wirtschaft" ausgehoben. Darin findet sich auf Seite 50 der Artikel "Import leicht gemacht", worin ua. ausgeführt wird: "… Doch dieses Mal sorgt eine Gesetzesänderung dafür, dass vieles einfacher wird: Der neu geregelte "CO 2 -Malus" erleichtert die Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen. Entscheidend ist nur die…
…muss daher der Wert des eingeführten Gebrauchtfahrzeuges den Wert eines im Inland bereits zugelassenen gleichartigen Fahrzeuges zuverlässig widerspiegeln. Im ggstdl Fall wurde das Kfz vor dem 01.07.2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet zum Verkehr zugelassen. Bei einer Zulassung zum Verkehr zum genannten Tag im Inland…
…einer Fachzeitschrift publiziert (Finanz Journal 2011, 231; wbl 2011/118), ohne aber auf die Rechtslage in Österreich einzugehen. Im November 2012 bezog sich erstmalig der Unabhängige Finanzsenat auf dieses Urteil und sprach aus, dass ein 2006 in Deutschland erstmals zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug beim Import…
…ausführt, "muss ein Fahrzeug - wenn auch vielleicht real gar nicht existent - zum Vergleich herangezogen werden, das dem importierten möglichst genau entspricht." Ein solches wird aber nur im Ausland zu finden sein, sodass man zwangsläufig von einem späteren Import ausgehen muss. Als Vergleichsmaßstab ein Kfz heranzuziehen…