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13 Treffer1607 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 314–3263.4 Einkommensteuerbefreiungen außerhalb des EStG 1988
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…4.2.3 Konsularische Vertretung Rz 320: Bestimmungen über die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Mitglieder der von Berufskonsuln (ausgewiesen durch einen gelben Lichtbildausweis des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - "gelbe Legitimationskarte") geleiteten ausländischen konsularischen Vertretungen in Österreich und der Honorarkonsuln sind im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen…

EAS 240Keine Zinsenendbesteuerung für Diplomaten und Administrativpersonal der Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/9/1-IV/4/9304.03.1993

…gelben Legitimationskarten ausgestattet, die vom BM für Auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden (die gelben Legitimationskarten werden allerdings nicht nur den begünstigten Berufskonsuln sondern auch den nicht begünstigten Honorarkonsuln ausgefolgt). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen entfällt bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…54/2021; ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen mit Amtssitz in Österreich sowie die im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder ausländischer Vertretungsbehörden. Honorarkonsulate und Honorarkonsuln sind nicht von der Befreiung erfasst. Im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder einer ausländischen Vertretungsbehörde sind berechtigt, alle zwei…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mVSt) befreit. Honorarkonsuln genießen keine diesbezüglichen Privilegien. Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden genießen zwar insgesamt weniger Privilegien als die zuvor genannten Personen, sind jedoch ebenso wie diese von der Kraftfahrzeugbesteuerung befreit. Angestellte internationaler Organisationen sind aufgrund der jeweiligen Amtssitzabkommen zum…

KfzBStR 2021 Rz 376–379A.3.7.4. Legitimationskarte
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Diplomaten; höherrangige Angestellte internationaler Organisationen) | Ja | Orange | Berufskonsuln | Ja | Gelb | Honorarkonsuln | Nein | Grün | Angestellte oder Sachverständige internationaler Organisationen oder Einrichtungen | KfzSt - nein mVStmvSt - ja - ja (Sachverst.- nein) | Blau | AlleAlle andere Personen, die in…

ZK-203011. Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…von Ersatzfahrzeugen. 11.1.2. Personenkreis Die Befreiung kann nur von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich geltend gemacht werden (Botschaften, von Berufs- oder Honorarkonsuln geleitete Konsulate). Begünstigt sind demnach nur ausländische Vertretungen in Österreich, nicht aber solche in anderen Mitgliedstaaten…

ZK-203011.2. Waren für ausländische Diplomaten oder Berufskonsuln in Österreich (321)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…dauernder Übertragungssperre abgabenfrei. 11.2.2. Personenkreis Die Befreiung kann von in Österreich akkreditierten ausländischen Diplomaten und Berufskonsuln (nicht auch Honorarkonsuln) sowie von im gemeinsamen Haushalt lebenden (= haushaltsangehörigen) Familienmitgliedern geltend gemacht werden. Haushaltsangehörige Familienmitglieder sind alle Personen, die mit dem Hauptberechtigten verwandt oder verschwägert…

UFSI RV/0091-I/10Entstehen der Steuerschuld bei vermachtem ausländischem Grundstück Bewertung des ausländischen Grundstückes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.10.2011

…BAO ergeht der Bescheid vorläufig." Die gegen diesen Erbschaftssteuerbescheid erhobene Berufung stützt sich auf folgende Begründung: "Wir haben nach diversem Schriftverkehr und Telefonaten vom Finanzamt die Zusage erhalten, dass bis zur Festsetzung der griechischen Erbschaftssteuer keine Bescheidfestsetzung erfolgt. Nach Auskünften des zuständigen Honorarkonsuls Dr. R.…

UFSW RV/1218-W/09Mehraufwendungen eines Botschafters für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2012

…die getätigten Mehraufwendungen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege im Interesse der Republik Österreich dienten. Hinsichtlich der beruflichen Veranlassung des Heurigenbesuchs (Buschenschank W.) wurde vorgebracht, dass der vietnamesische Botschafter in Wien und seine Gattin, sowie der österreichische Honorarkonsul in H. und seine Gattin, sowie der Bw…

UFSW RV/2838-W/02Kein Vorsteuerabzug, wenn Rechnungsaussteller und Leistungserbringer nicht ident sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2005Teil 1/2

…wobei in der Vorhaltsbeantwortung u.a. ausgeführt worden wäre: Der Gesellschafter-Geschäftsführer hätte sich wegen anderer Aktivitäten im Kammervorstand und als Honorarkonsul aus zeitlichen Gründen bisher nicht entsprechend um die geschäftlichen Belange der Bw. kümmern können und sich auf die ihm seit langem bekannten Professionisten…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rang stehende Mitglieder der ausländischen Vertretungsbehörden (§ 1 Abs. 1 Z 2 IStVG). Honorarkonsulate und Honorarkonsuln sind nicht von der Befreiung erfasst. Rz 357: Von der Normverbrauchsabgabe sind demnach befreit: Die Lieferung von Kraftfahrzeugen an Vergütungsberechtigte iSd § 1 Abs. 1 Z 1 IStVG für ihren amtlichen…

ZK-2030Anhang 8B: Kurznummern für Einfuhrabgabenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…deren haushaltsangehörige Familienmitglieder | orange | orange | ja (Abschnitt 11.2.) | 19996… | Honorarkonsuln | gelb | - | keine | 19997… | Angestellte von Internationalen Organisationen | grün | grün | ja (Abschnitt 11.4.) | deren haushaltsangehörige Familienmitglieder | nein…

BFG RV/7100308/2013Sur-Place-Personal der brasilianischen Botschaft in Wien
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.11.2017

…Da das Wiener Übereinkommen als Kodifikation von Völkergewohnheits­recht anzusehen ist, gelten die Befreiungen auch gegenüber Staaten, die nicht Vertragsstaaten des Übereinkommens sind. Auch Honorarkonsuln sind von der Einkommensteuer auf Bezüge, die sie vom Entsendestaat für ihre Aufgabe erhalten, befreit ( DKMZ § 1 Rz 28/1). Fallen…