…er nach Hause. Diese Aussage stünde in wesentlichen Punkten nicht im Einklang mit den Ausführungen des Bw.. Die Niederschrift mit dem tschechischen Holzarbeiter sei zu einem Zeitpunkt aufgenommen worden (vor dem 27.8.2007), wo dieser nicht in einem Dienstverhältnis zum Bw. gestanden habe sondern…
…aus, dass die Entscheidung über seine Berufung gegen die im Gefolge der GPLA-Prüfung erfolgte Dienstgeberbeitragsfestsetzung bzw. im Konkreten die dabei im Mittelpunkt stehende Frage der Selbständigkeit oder Nichtselbständigkeit diverser Holzarbeiter eine Vorfrage im oa. Sinne für die hier im Umsatzsteuerverfahren zu beurteilende Streitfrage darstelle…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf ist Holzarbeiter in Ruhestand. Er ist verheiratet und hat seinen Hauptwohnsitz in ***Bf1-Adr***. Die Pensionseinkünfte in den Jahren 2013 bis 2017 betrugen zwischen 10.702,08 Euro und 11.343,72 Euro. Der Bf hat vor…
…Es seien in casu nicht die besonderen Umstände der Tätigkeit der Holzschlägerung berücksichtigt worden. Da die betreffende Gruppe der Holzarbeiter ausschließlich im Wald mit der Holzschlägerung beschäftigt sei, "erübrigt sich eine detaillierte Arbeitszeitaufzeichnung". Mit Vorhalt vom 13.1.2023 forderte das BFG die Bf auf…
…aus welchen tatsächlichen Gründen danach von "geänderten Arbeitsbedingungen" auszugehen sein soll. Im bundesweit geltenden Rahmenkollektivvertrag für das Rauchfangkehrergewerbe, abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Rauchfangkehrer einerseits und dem ÖGB, Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter, andererseits, hat eine solche Vereinbarung offenkundig keinen Niederschlag gefunden. In sämtlichen Zusatzkollektivverträgen…
…Personen nicht erforderlich, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Der Bw. ist bosnischer Staatsbürger. Er hat ab 1972 in Österreich als Holzarbeiter jährlich rund 7 bis 8 Monate gearbeitet. Die restliche Zeit bezog er Arbeitslosengeld. Die engsten Familienangehörigen des Bw. (Frau…
…mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Der Bw. ist bosnischer Staatsbürger. Er hat ab 1977 in Österreich als Holzarbeiter jährlich rund 7 bis 8 Monate gearbeitet. Die restliche Zeit bezog er Arbeitslosengeld. Während seiner Beschäftigung war der Bw. in einer Personalwohnung seines Dienstgebers untergebracht…
… 3 Abs. 1 Z 16b EStG den Sinn zu, dass Bauarbeitern eine Steuerbefreiung zukommt, die Holzarbeitern in ähnlichem Arbeitsumfeld verwehrt wird, würde klar eine unsachgemäße und verfassungswidrige Benachteiligung von Bauarbeitern vorliegen. Vorliegen einer Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG Es wäre anzuerkennen, dass der VwGH…
…gestaltet werden müsse, und Kosten für Übernächtigungen im benachbarten Gasthaus angefallen wären. Ausführungen des Berufungswerbers: Die Bewirtschaftung des Forstes sei kein "Honiglecken " gewesen. Im Gebäude selbst seien Verhandlungen mit den Holzarbeitern notwendig gewesen. Diese seien über den Maschinenring zum Teil vermittelt worden. Diese haben daher…
6.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst Rz 403: Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.752 Euro jährlich. Für Forstarbeiter mit Motorsäge: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als…
Sind ausländische Gesellschaften aus DBA-Partnerstaaten in österreichischen Forstrevieren mit Holzaufarbeitungen beschäftigt, dann begründen sie hierdurch alleine keine österreichische Betriebstätte; auch dann nicht, wenn dem jeweiligen Arbeiter ein Container zur Verfügung gestellt wird, der nach Maßgabe des Arbeitsfortschrittes von Revier zu Revier transportiert wird. Nur…