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UFSG RV/0092-G/05Kein Vorsteuerabzug für Körperschaften öffentlichen Rechts im Hoheitsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Gemeinde Bw., vertreten durch StB., vom 14. Jänner 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 14. Dezember 2004 betreffend Umsatzsteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…

UFSL RV/0896-L/04Kein Vorsteuerabzug für Körperschaften öffentlichen Rechts im Hoheitsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2009

…für hoheitliche (Volksschule) und unternehmerische Zwecke (Kindergarten) genutzt. Die Fertigstellung sei 2000 erfolgt. Für den Unternehmensbereich habe man 1998 bis 2001 den Vorsteuerabzug in vollem Umfang vorgenommen, nicht aber für den Hoheitsbereich. Mit Antrag vom 22. Januar 2004 habe man auf Basis der Rspr "Seeling"…

UFSG RV/0148-G/05Kein Vorsteuerabzug für Körperschaften öffentlichen Rechts im Hoheitsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Steuerberatung, gegen 1. den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. Feber 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 1997 gemäß § 299 BAO (Berufung vom 16. Feber 2005) 2. den Bescheid…

UFSL RV/0902-L/05Kein Vorsteuerabzug für Körperschaften öffentlichen Rechts im Hoheitsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2009

…und Aufbahrungshalle stehe daher zu. Ebenso sei für das Altstoffsammelzentrum ein Vorsteuerabzug möglich. c. Der Bauhof werde aufgrund der Aufzeichnungen der Arbeitsstunden zu 17% unternehmerisch gegenüber den gemeindeeigenen Betrieben gewerblicher Art genutzt und diene daher überwiegend dem Hoheitsbereich der Gemeinde. d. Gemäß § 2 Abs 5…

UFSL RV/1113-L/04Kein Vorsteuerabzug für Körperschaften öffentlichen Rechts im Hoheitsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2009

…Von der Bw. wird einerseits der Ansatz des Eigenverbrauches iHv. 1.124,51 € im Ausmaß der hoheitlichen Nutzung beantragt und andererseits der Abzug einer zusätzlichen Vorsteuer iHv. 37.483,51 € für den Hoheitsbereich (Volksschule, WC). Die Bw. stützt sich dabei auf die bis…

UFSG RV/0835-G/07Anschaffung und anschließende Vermietung von Feuerwehrfahrzeugen durch Gemeinde-KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2008

…Rechtslage konnte der Berufung aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Nach den eingangs zitierten Bestimmungen des Landesfeuerwehrgesetzes 1979 fällt das Feuerwehrwesen in den hoheitlichen Aufgabenbereich der Gemeinden. Der Hoheitsbereich ist nicht umsatzsteuerbar und ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig. Diese Regelung entspricht auch der 6…

UFSI RV/0026-I/06Kein Vorsteuerabzug für Löschfahrzeug der Feuerwehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende I und die weiteren Mitglieder J,K,P im Beisein der Schriftführerin M über die Berufung der Gemeinde A , xxxx A , Straße, vertreten durch die R GmbH, S, vom 21. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes…

UFSI RV/0011-I/07Kein Vorsteuerabzug für ein Feuerwehrfahrzeug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2007

…würden, sodass die Stillstandzeiten eindeutig dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen seien. Zusätzlich müsse das Fahrzeug seiner primären Zweckbestimmung dem Hoheitsbereich zugeordnet werden. Ein Vorsteuerabzug für die Anschaffung des Tanklöschfahrzeuges stehe nur dann zu, wenn das Fahrzeug zu mehr als 10% unternehmerischen Zwecken der Bw diene. Die…

UFSG RV/0524-G/05Vorsteuerabzug für Feuerwehrlöschfahrzeug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2006

…1994 können Vorsteuern nur Unternehmer abziehen. Die freiwilligen Feuerwehren und die Feuerwehrverbände sind auf Grund gesetzlicher Regelungen als Körperschaft öffentlichen Rechts anzusehen. Dem Hoheitsbereich ist in erster Linie die Brandbekämpfung und im weitesten Sinne auch die Katastrophenhilfe zuzuordnen. Diese Regelung entspricht der 6. EG-Richtlinie…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

…keine "Erwerbsklausel"; dh. der Umstand, dass sich die österreichische öffentlich-rechtliche Körperschaft (hier: die ÖBB) nicht im Hoheitsbereich, sondern im erwerbswirtschaftlichen Bereich (hier: Bahndienstleistungen) betätigt, entzieht daher Österreich kein Besteuerungsrecht. Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich wird Deutschland durch Artikel 15 Abs. 1 des…

UStR 2000 Rz 261–2712.3. Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme oder andere im Einzelfall geeignete Kriterien in Betracht (KStR 2013 Rz 75). Umsatzsteuerlich hat jedoch im Falle einer sachlichen Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche (zB klare zeitliche Trennung) - unabhängig vom Überwiegen - eine Aufspaltung in einen Hoheitsbereich und einen unternehmerischen Bereich zu erfolgen (vgl…

BFG RV/3100300/2022Kein BgA (Betrieb gewerblicher Art) einer KöR (Körperschaft des öffentlichen Rechts) mangels erzielter Einnahmen - Zurückweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss14.12.2022Teil 1/2

…im Streitjahr 2016 einen Betrieb gewerblicher Art Radweg X-Tal beim Finanzamt angemeldet und eine Körperschaftsteuererklärung eingereicht. Die nach landesgesetzlichen Vorschriften errichteten Fremdenverkehrs- und Tourismusverbände werden in der Rechtsprechung als Mischbetriebe qualifiziert, bei denen im Regelfall der Hoheitsbereich überwiegt. Als privatwirtschaftlich sind jene Tätigkeiten anzusehen…

BFG RV/2100824/2012Rechtsirrtum oder rechtliche Fehleinschätzung - keine Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2015

…Auf diesen Konten würden Einnahmen und Ausgaben ohne Bezug zur Umsatzsteuer verbucht, da dieser Unterabschnitt dem Hoheitsbereich zuzuordnen sei. Die Wasserversorgung selbst stelle hingegen einen Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit dar, welche richtigerweise in der Gruppe „8“ Unterabschnitt „850“ zu erfassen gewesen wären. In der Gruppe…

UFSG RV/0460-G/07Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Feuerwehrlöschfahrzeuges für den Betrieb gewerblicher Art (Seniorenheim) einer Gemeinde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.12.2007

…Ergebnis der Außenprüfung vertrat das Finanzamt in Textziffer (Tz.) 2 die Auffassung, das im Streitjahr angeschaffte und zur Gänze unter AOH-Kto. Seniorenwohnheim verbuchte Feuerwehrtanklöschfahrzeug "MB-Atego TLF-A1500" sei dem Hoheitsbereich der Gemeinde zuzurechnen und daher könnten keine Vorsteuern abgezogen werden. Nach § 29 Abs…

UFSL RV/0826-L/041. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden 2. Untrennbarer (ua) selbstversorgender Mischbetrieb; Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2005Teil 1/2

…§ 2 Tz 465). Der Betrieb eines Bauhofes dient üblicherweise (ua) der Selbstversorgung. Eine solche stellt insoweit eine hoheitliche bzw privatwirtschaftliche Tätigkeit dar, als (andere) Hoheitsbereiche bzw (andere) Betriebe gewerblicher Art derselben Körperschaft versorgt werden (Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, § 2 Tz 10). Laut Judikatur…

UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Privatlehrer 6.1.11.1. Private Schulen und ähnliche Einrichtungen 6.1.11.1.1. Allgemeines Rz 874: Bei öffentlichen Schulen - dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten - ist die Unterrichtstätigkeit grundsätzlich dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sind Privatschulen befreit, wobei nicht nur die…

KStR 2013 Rz 56–631.2.1.2.2.8 Den öffentlich-rechtlichen Körperschaften abgabenrechtlich gleichgestellte Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…besteht, kann nicht als Betrieb gewerblicher Art angesehen werden, weil diese Aktivitäten zum Kernbereich der Tätigkeit politischer Parteien (Hoheitsbereich) gehören (VwGH 9.11.1994, 92/13/0024). Rz 57: Rechtslage bis zur Veranlagung 2015 Zu den parteilichen Neben- und Unterorganisationen nimmt das Gesetz nicht Stellung…

KStR 2013 Rz 136–1391.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Rz 136: Die zweite Art der beschränkten Steuerpflicht trifft zunächst gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts, die in ihrem Hoheitsbereich bzw. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (siehe Rz 64 bis 88) nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Nach § 1 Abs…

UFSL RV/0071-L/06Dienstgeberbeitrag für Bauhofmitarbeiter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2009

…ausgenommen worden seien. Analog zur Vorprüfung würden die Bezüge zum Teil in die DB-Bemessungsgrundlage einbezogen. Die Grundlagen würden auf den den Bauhofverrechnungen entnommenen Beträgen basieren. Die Beträge, die für den Hoheitsbereich geleistet worden seien, würden weiterhin nicht einbezogen. Jene, die den Unternehmens-, Betriebs- und…

UFSL RV/1713-L/02Dienstgeberbeitragspflicht einer Gemeinde, wenn Bauhofmitarbeiter auch in anderen Verwaltungseinheiten (Betrieben, Anstalten, etc.) tätig sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2004

…ausgenommen worden seien. Analog zur Vorprüfung würden die Bezüge zum Teil in die DB-Bemessungsgrundlage einbezogen. Die Grundlagen würden auf den den Bauhofverrechnungen entnommenen Beträgen basieren. Die Beträge, die für den Hoheitsbereich geleistet worden seien, würden weiterhin nicht einbezogen. Jene, die den Unternehmens-, Betriebs- und…