…den Vergütungsbetrag nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz mit folgender Begründung mit € 987,50 (= 1/12 des beantragten Vergütungsbetrages) festgesetzt: "Laut den vorliegenden Unterlagen wurde festgestellt, dass die Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter nicht den Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt (mehr als 80% der Umsätze). Gemäß § 2 Abs…
…abgewiesen, dass es sich bei dem Betrieb der Bf um einen Dienstleistungsbetrieb handeln würde, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter im Sinne des § 2 EnAbgVergG läge. Am 13.07.2012 legte die Bf das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte dazu aus, dass…
…Sinne der Entstehung eines anderen Wirtschaftsgutes kommt. Denn die Kunden der Bf. bezahlen das nach den übernommenen Mengen berechnete Entgelt einzig und allein dafür, dass der Siedlungsabfall gesetzeskonform entsorgt wird. Die dabei von der Bf angewendeten Verfahren dienen nicht der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter anderer Marktgängigkeit…
…Vergütungsbetrages von 7.196,12 €. Mit Bescheid vom 9.05.2012 wies das Finanzamt diesen Antrag mit folgender Begründung ab: "Ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht ab 1.01.2011 nur mehr für jene Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Betriebe…
…2 Abs 1 EAVG idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I Nr 111/2010 erfüllt und ihren betrieblichen Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter hat. Die Bf beantragte für die Jahre 2011 bis 2013 mit Anträgen vom 12.02.2013 (2011), 04.09.2013 (2012) und…
…eine Energieabgabenvergütung stünde der Bf. als Dienstleistungsbetrieb nicht zu, gehe daher ins Leere. Somit seien die beantragten Energieabgabenvergütungen für die Jahre 2011 bis 2014 zu gewähren. b) Vorliegen eines Produktionsbetriebes - Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter Für den Fall, dass der rechtlichen Beurteilung iSd lit. a) nicht gefolgt…
… 2 EnAbgVergG mit Wirkung ab 1. Jänner 2011 ein Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben nur noch für Betriebe bestehe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Da es sich beim Betrieb des Bw. um einen Gaststättenbetrieb und somit nicht um einen Produktionsbetrieb handle…
…vom 6. Juni 2012 mit der Begründung ab, ab 1.1.2011 bestehe ein Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben nur noch für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Da es sich beim Betrieb der Bw. nicht um einen Produktionsbetrieb handle, könne…
…in X in Y ein Hotel, sohin einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Die Bw. ermittelt ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag jeweils 30.11.). Mit Antrag vom 19.12.2011 begehrte die Bw. die Vergütung von Energieabgaben für…
… 4 EnAbgVergG u. a. folgender, von der Bw. bemängelter Absatz 5 angefügt: "Für Betriebe, deren Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, gilt für das Jahr 2003 folgende Regelung: Neben dem Selbstbehalt gemäß § 2 Abs. 2 wird ein Anteil von ... 0,003€/kWh verbrauchte…
… 2 Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVergG) nur noch Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestand, einen Anspruch auf Vergütung von Energieabgaben hatten. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 4. April 2012 den Vergütungsbetrag antragsgemäß mit 6.817,57 € fest. In der am…
…mehrere betriebliche Tätigkeiten vor, kann eine Energieabgabenvergütung nur für jene Betriebe gewährt werden, die nachweislich schwerpunktmäßig der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter dienen. Beispiel: Ein Unternehmer betreibt eine Landwirtschaft und ein Restaurant. Daneben ist er als Bildhauer künstlerisch tätig und stellt regelmäßig Skulpturen her, die er veräußert…
…H., unterhält in X einen Gasthof, sohin einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Die Bw. ermittelt ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr. Mit Antrag vom 19.03.2012 begehrte die Bw. die Vergütung von Energieabgaben für das im Spruch genannte…
…Bw.), unterhält ein Hotel, sohin einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Mit Bescheid vom 25.05.20012 wies das Finanzamt den Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Lahr 2011 ab und begründete dies damit, dass nach § 2 Abs. 1…
…H., unterhält ein Hotel, sohin einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Mit Bescheid vom 18.05.20012 wies das Finanzamt den Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Jahr 2011 ab und begründete dies damit, dass nach § 2 Abs. 1…
…Ein Anspruch auf Vergütung besteht gem. § 2 Abs. 1 EAVG nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 EAVG genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs…
…2011, BGBl. I Nr. 111/2010, besteht ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs…
…2011 , BGBI. I Nr. 111/2010, besteht ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus den in § 1 Abs…
…I Nr. 111/2010 (in der Folge kurz: EAVG), besteht ab dem Zeitraum 2011 ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, und soweit sie nicht die in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger oder Wärme (Dampf oder…
…liege kein Betrieb vor, dessen Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Durch Desinfektion und/oder Entkeimung entstehe kein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit; es werde lediglich den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprochen. Der steuerliche Vertreter stützte sich im Vorlageantrag vom 1.10.2014 neuerlich auf einen Erlass…