…dann zur Erstattung kommen kann, wenn der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss und eine Herausgabepflicht ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Das Vorliegen gerade der beiden letztgenannten Voraussetzungen ist aber nach den obigen Ausführungen zu verneinen, weil nach der Aktenlage im…
…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…
…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…
…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss; zum Anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat (VfGH 2.3.2005, G 104/04). Die Herausgabe des Geschenkes…
…in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss, zum anderen bedeutet die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Im System des Schenkungsrechtes ist es nach Rechtsansicht des VfGH gerechtfertigt…
…vier Wochen zu erklären, 1. ob und inwieweit der Herausgabeanspruch als begründet anerkannt werden und die Bereitschaft bestehe die Sachen herauszugeben, 2. ob und von welchen Gegenleistungen die Herausgabepflicht abhängig sei, 3. ob und welche Ansprüche andere Personen hierauf erheben, 4. ob und wegen welcher…
…12 Os 58, 59/90 grundsätzlich klargestellt, dass einem herausgabepflichtigen Bankinstitut grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch hinsichtlich der ihm durch die Auftragserfüllung entstehenden Kosten zukomme, wobei die Vergütung auf der Grundlage ortsüblicher Sätze vorzunehmen sei. Die Beschwerde mündet (sinngemäß) in den Antrag auf Zuerkennung des Kostenersatzes in…
…12 Os 58, 59/90 grundsätzlich klargestellt, dass einem herausgabepflichtigen Bankinstitut grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch hinsichtlich der ihm durch die Auftragserfüllung entstehenden Kosten zukomme, wobei die Vergütung auf der Grundlage ortsüblicher Sätze vorzunehmen sei. Die Beschwerde mündet (sinngemäß) in den Antrag auf Zuerkennung des Kostenersatzes in…
…Gesetz geforderten Voraussetzungen (einvernehmliche Rückgängigmachung des Vertrages, Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen, Ungültigkeit des Rechtsgeschäftes bzw. Herausgabepflicht eines geschenkten/geerbten Grundstückes) liegen nicht vor. 2) § 201 BAO: Antrag auf Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid, wenn sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. - Eine unrichtige Selbstberechnung liegt nicht…
…Genuss der Dividenden und der Zinsen aus dem bestehenden Kapital (von ursprünglich immerhin 927.941,00 USD) kommen sollte. Es werde weder eine Herausgabepflicht von wirtschaftlichen Vorteilen noch der Verbleib derselben beim "Bevollmächtigten" angesprochen. Damit blieben die für die steuerrechtliche Beurteilung maßgebenden Fragen vollständig offen…
…bei dem es allerdings um die Qualität des Herausgabeanspruches ging, fest, dass der Eintritt einer in einem Schenkungsvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung im Allgemeinen eine für die Erstattung der Grunderwerbsteuer erforderliche Herausgabepflicht iSd § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG1987 begründet. Damit zeigen aber die dargestellten Überlegungen…
…***Grundbuch***, eine Verpflichtung zur Herausgabe trifft. In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass der Eintritt einer in einem Schenkungsvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung im Allgemeinen eine für die Erstattung der Grunderwerbsteuer erforderliche Herausgabepflicht iSd § 17 Abs 1 Z 4 GrEStG1987 begründet. Dies gilt grundsätzlich auch für…
…1991, 91/15/0113). Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2.3.2005, G 104/04, wurde ausgesprochen, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Im hier zu beurteilenden Fall erfolgte, lt. Vorbringen in der Berufung…
…1991, 91/15/0113). Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2.3.2005, G 104/04, wurde ausgesprochen, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Im hier zu beurteilenden Fall erfolgte, lt. Vorbringen in der Berufung…
…1991, 91/15/0113). Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2.3.2005, G 104/04, wurde ausgesprochen, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Im hier zu beurteilenden Fall erfolgte, lt. Vorbringen in der Berufung…
…1991, 91/15/0113). Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2.3.2005, G 104/04, wurde ausgesprochen, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führt, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Im hier zu beurteilenden Fall erfolgte, lt. Vorbringen in der Berufung…
…Sie sei nicht bereit, die Sache herauszugeben, zumal darüber derzeit ein Rechtsstreit am Landesgericht Linz geführt werde. Der Herausgabepflicht stehe eine Gegenleistung in der Höhe von € 886.086,13 gegenüber dem Bf bzw. € 670.000,00 gegenüber dem Pfandbesteller entgegen. Diese Beträge entsprächen…
…Punk 4.7 des Vertrages lässt sich keine rechtsgeschäftspflichtige Beurkundung der Übertragung der verschiedenen Vermögenswerte ableiten, da diese Vorschrift ausschließlich den Modus der Übertragung der jeweiligen Vermögensgegenstände entsprechend der Gesetzeslage wiedergibt und darüber hinaus eine Herausgabepflicht des Verkäufers für jene Urkunden begründet, die erforderlich sind…
…auch andere Fälle, in denen der Beschenkte wider seinen Willen das Geschenk herausgeben müsse. Zum anderen bedeute die bereinigte Rechtslage, dass eine Herausgabepflicht nur dann zur Erstattung führe, wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst habe. Die im verfassungsgerichtlichen Verfahren geäußerte Befürchtung, dass auch…
…musste. Im vorliegenden Fall hätte das Geschenk in Form von Geldbeträgen wieder heraus gegeben werden müssen, und die Ursache der Herausgabepflicht wäre in der Schenkung selbst gelegen. Die Geschenkherausgabe erfolgte dadurch, dass auf Anweisung des Stiftungsvorstandes folgende Umbuchung durchgeführt wurde: Stiftungskapital an Gewinnvortrag:€ 300…