BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 1. September 1999, GZ. 100/21676/98-8, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…B. im unzulässigen Verbrauch einer vorübergehend verwahrten Ware oder in dem Entfernen der Ware aus einem Zolllager bestehen"). Die Ware ist somit zumindest vorübergehend der zollamtlichen Überwachung entzogen worden und die Einfuhrzollschuld dadurch gemäß Artikel 203 Absatz 1 ZK ohne Heilungsmöglichkeit entstanden (vgl. UFS 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Peter Csoklich, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, vom 17. Oktober 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 14. September 2000, GZangef.Bescheid , betreffend Zollschuld 2000 entschieden: Die Beschwerde wird als…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Feldkirch vom 15. Oktober 2003, GZ. 900/7893/2003, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 18. November 1998, GZ. 100/21303/5/98, betreffend Eingangsabgaben, entschieden: 1) Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Anlässlich einer am 16. Februar 1998 durch das…
…im Mai 2004 abgelaufen wäre. Es wäre daher genügend Zeit vorhanden gewesen, sich beim Zollamt ein Duplikat des Verwendungsscheines ausstellen zu lassen und das Zollverfahren ordnungsgemäß durch Wiederausfuhr zu beenden. Da eine Heilungsmöglichkeit nach Art. 859 ZK-DVO nur dann besteht, wenn alle Tatbestandsmerkmale verwirklicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 4. Mai 1999, GZ. 100/21831/97-12, betreffend Eingangsabgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…dass - wie die Bf meint - lediglich eine Pflichtverletzung vorliegt, wäre im Hinblick auf die bestehenden Heilungsmöglichkeiten gemäß Artikel 859 ZK-DVO zu prüfen, ob sich die Verfehlungen auf den ordnungsgemäßen Ablauf des Zollverfahrens wirklich ausgewirkt haben. Die Einfuhrzollschuld gemäß Artikel 204 Absatz 1 ZK wegen…
…entzogen sind. Es ist nicht die Sache des Bundesfinanzgerichts, sondern die Sache der (Gesundheits-)Politik, für diverseste Krankheitsbilder entsprechende Behandlungs- oder/und Heilungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Das Bundesfinanzgericht ist lediglich dazu berufen, über eingebrachte Rechtsmittel - im vorliegenden Fall über die Beschwerde der Bf. gegen…
…die Zollschuld nach Art.204 Zollkodex wegen Nichterfüllung der Pflicht der unverzüglichen Anschreibung der am zulässigen Ort eingetroffenen Waren für sie entstanden sei, nicht geteilt: Es bestehe nämlich nach Art.859 ZK-DVO eine Heilungsmöglichkeit bzw. entstehe die Zollschuld nach Art.204 Zollkodex dann nicht…
…müssen, da nachgewiesen sei, dass die tatsächlich abgabenbegünstigte Ware ausschließlich zu technischen und industriellen Zwecken verwendet worden sei. Hinsichtlich der Entstehung der Zollschuld nach Art. 204 ZK bestehe seiner Ansicht nach eine Heilungsmöglichkeit nach Art. 859 ZK-DVO, sodass es schon am objektiven Tatbestand des …
…welche nach dem 1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Die PKW wären mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax-Listenpreise gemäß Artikel 31…
…welche nach dem1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Die PKW wären mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax-Listenpreise gemäß Artikel 31 ZK…
…welche nach dem 1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Die PKW wären mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax-Listenpreise gemäß Artikel 31…
…welche nach dem 1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Der PKW wäre mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax-Listenpreise gemäß Artikel 31…
…welche nach dem 1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Die PKW wären mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax-Listenpreise gemäß Artikel 31…
…auf Zollschulden anzuwenden wäre, welche nach dem 1. Januar 1997 entstanden sind. - Die Heilungsmöglichkeit des Art. 859 ZK-DVO stünde nur für gemäß Artikel 204 ZK entstandene Zollschulden offen. - Der PKW wäre mangels einer technischen Zustandsprüfung und anderer sonstiger geeigneter Unterlagen, unter Berücksichtigung der Eurotax…
…da B. nicht bei der Zulassingsinhaberin beschäftigt sei. Die Heilungsmöglichkeiten des Art 859 ZK-DVO seien nicht anwendbar, weil der Zollschuldner seiner aus Art 860 ZK-DVO resultierenden Darlegungs- und Beweispflicht nicht nachgekommen sei. Mit Schriftsatz vom 18.2.2016 beantragte der Bf. die Vorlage…
…verfahrensgegenständlich auch kein anderer Fall einer zulässigen Weitergabe oder Verwendung im Verfahren der vorübergehenden Verwendung vorliegen. Auf die Heilungsmöglichkeiten des Art 859 ZK-DVO könne die Behörde nicht Rücksicht nehmen, weil der Zollschuldner seiner aus Art 860 ZK-DVO resultierenden Darlegungs- und Beweispflicht nicht nachgekommen…
…sei gezwungen, weiterhin getrennte Wohnsitze aufrecht zu erhalten um seiner Frau die besten Heilungsmöglichkeiten zu gewähren. Er fahre monatlich 2-3 mal mit seinem Auto nach Polen. Dem Scheiben sei die Einkommensteuerbestätigung seiner Gattin ebenso beigelegt wie eine Kopie des Führerscheines und Zulassungsscheines. Mit Ersuchen…