…Finanzamt auch im hier angefochtenen Bescheid die erklärten Vermietungseinkünfte außer Ansatz - allerdings mit Ausnahme der aus der sogenannten Hausantennenstandortvermietung (betreffend einen am Hausdach montierten Handymasten) erzielten Einnahmen. Gegen diese Vorgangsweise des Finanzamtes - Ansatz der Einnahmen aus der Hausantennenstandortvermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einerseits…
…vom 16. Februar 2004, in welcher ua. auch die Einnahmen aus der o.a. Hausantennenstandortvermietung Berücksichtigung gefunden haben - Einigung darüber erzielt, dass die Vermietungstätigkeit betreffend das Objekt: G 165 (§ 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung 1993) insgesamt gesehen doch eine Einkunftsquelle in einkommensteuerlichem Sinn darstellt (vgl. Niederschrift…
…an der Innenseite von Balkon- oder Terrassenbrüstungen). Dem Einbau einer SAT-Hausantenne auf Kosten der WEG wird zugestimmt. In diesem Fall verzichtet jeder Eigentümer auf Einzelantennen. (9) Ein eventueller Einbau von Balkonen durch den Käufer ist nur in einer vom Verkäufer genehmigten Form und Architektur…
…GZ RV/0165-G/03 des Unabhängigen Finanzsenates, in welcher dieser zur Frage, ob es sich bei der Hausantennenstandortvermietung um eine von der übrigen Gebäudevermietung getrennt zu betrachtende Beurteilungseinheit handelt, zusammengefasst gesagt hat, dass entsprechend der Verkehrsauffassung das gesamte Mietobjekt als (einheitliche) Beurteilungseinheit zu betrachten…
Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von deutschen Gesellschaften Gemeinschaftsantennenanlagen, die auf deutschen Gebäuden montiert worden sind und von der deutschen Steuerverwaltung nicht als Gebäudeteile (nicht als unbewegliches Vermögen) beurteilt werden, und sind diese Anlagen an die Inhaber der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet…