…darstellen würde -nach dem bekannten Sachverhalt wesentlich näher, das Auswahlermessen dahingehend zu treffen, im vorliegenden Fall (vorerst) nur GS zur Zahlung heranzuziehen: Zum einen ist GS zweifellos als der "Haupttäter" anzusehen, welcher die Zigaretten seinerzeit gekauft, im Reisegepäck versteckt und mit seinem PKW schließlich über…
…Nachforderung. Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handelt (Abgaben, die einerseits durch den Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt wurden und Ihrerseits bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Bezüge nicht offengelegt wurden), beträgt die Verjährungsfrist 7 Jahre. Maßgebend für die verlängerte Verjährungsfrist ist allein…
…dargestellt und hätten zu einer entsprechenden Nachforderung geführt. Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handle (Abgaben, die einerseits durch den Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt worden wären, andererseits durch den Beschwerdeführer bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Beträge nicht offen gelegt worden wären)…
…und führten zu einer entsprechenden Nachforderung. Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handle (Abgaben, die einerseits vom Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt und andererseits die zusätzlichen Bezüge durch den Bf bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht offengelegt worden seien), betrage die Verjährungsfrist sieben Jahre…
…einer entsprechenden Nachforderung. Da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handelt (Abgaben, die einerseits durch den Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt wurden und andererseits durch den Berufungswerber bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Bezüge nicht offengelegt wurden), beträgt die Verjährungsfrist 7 Jahre. Maßgebend für…
…Die betreffenden Feststellungen seien nunmehr durch die Ermittlungsergebnisse im Wiener Betrugsfall "XX" untermauert worden. Die Haupttäter hätten zugegeben, die Firmenhüllen nur zum Zweck des "Schreibens von Rechnungen" verwendet zu haben und die überwiesenen Beträge - nach Abzug einer "Provision" - an die Zahler und Scheinrechnungsempfänger zurückgeleitet zu…
…des Finanzamtes und insbesondere der Urteile des Landesgerichtes für Strafsachen gegen R.L., alias L.S.R., alias R.M. bzw. betreffend R."R."A. ergibt sich folgender Sachverhalt: Einer der Haupttäter, R.L. verabredete sich, neben anderen Personen, mit R.A. und R.T…
…die Beschwerdeführerin in Österreich überhaupt ein Finanzvergehen begehen könne, weil sie in Österreich nicht der Steuerpflicht unterliege. Sie wisse auch nicht, ob der Haupttäter in Österreich der Steuerpflicht unterliege bzw. Steuern abführe. Sie sei lediglich Halter der verfahrensgegenständlichen Fahrzeuge gewesen, nicht jedoch Eigentümer oder Besitzer…
…abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht an der Verkürzung von Normverbrauchsabgabe (NoVA) für auf Kunden im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Graz-Umgebung angemeldete Kraftfahrzeuge im Zeitraum 12.8.2003-21.2.2005 in der Höhe von 102.230,39 € und für auf den Haupttäter K, Gebrauchtwarenhändler…
…hätten jedoch ergeben, dass der in Rede stehende PKW vom Vater der Bf, LM, welcher gemeinsam mit SS im oberwähnten gerichtlichen Zollstrafverfahren als Haupttäter aufscheine, seinerzeit im Namen seiner Tochter (= der Bf) erworben worden sei. Es bestehe der begründete Verdacht, dass das KFZ von…
…folgender Begründung: Nach den finanzstrafbehördlichen Ermittlungen bestehe kein Zweifel, dass der Bf in Österreich als einer der Haupttäter einer international operierenden Schmuggelbande die in diesem Verfahren festgestellten Zigarettenlager unter Mitwirkung weiterer Personen angemietet und verwaltet habe, wobei er durch die geständige Verantwortung weiterer Täter schwer…
…dass L.M., laut Ermittlungsergebnis gemeinsam mit S.S. sen., in dem oberwähnten gerichtlichen Zollstrafverfahren der Haupttäter, den PKW auf den Namen seiner Tochter (= der Bf) erworben und zugelassen habe. Auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse, insbesondere der vorstehend erwähnten Aussage des S.S.jun…
…vorausgesetzt, die Rückzahlung löse keine finanzstrafrechtlichen Folgen aus. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 05.04.2016 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der eingezahlte Betrag sei ordnungsgemäß vom Finanzamt 1 in Verwahrung genommen und nach Klärung der finanzstrafrechtlichen Zuständigkeit an das für die Haupttäterin, die A…
…überarbeitet" worden seien. Weiters fehle eine Begründung für die Feststellung der Richtigkeit des Haftungsbetrages. Soweit der Bf. als Mittäter verurteilt worden sei und daher solidarisch mit den Haupttätern hafte, sei ein zusätzlicher Haftungsbescheid unzulässig. Soweit aber eine solche Verurteilung nicht erfolgt sei, liege kein Haftungstatbestand…
…überarbeitet" worden seien. Weiters fehle eine Begründung für die Feststellung der Richtigkeit des Haftungsbetrages. Soweit der Bf. als Mittäter verurteilt worden sei und daher solidarisch mit den Haupttätern hafte, sei ein zusätzlicher Haftungsbescheid unzulässig. Soweit aber eine solche Verurteilung nicht erfolgt sei, liege kein Haftungstatbestand…
…über die Subfirmen vorgelegt. Von der BP ist daher der Schluss zu ziehen, dass es sich bei den gegenständlichen Rechnungen um Deckungsrechnungen handelt, um das Betriebsergebnis zu mindern. Tz. 9 Gerichtsverfahren Bereits am 15.4.2014 wurden die Haupttäter, darunter der Abg. Pfl. ***KL***, ***MN…
…es damit zu einer Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer gekommen ist. Das entsprechende Urteil vom 15.04.2014 ist allen Beteiligten bekannt und wurde im Prüfungsverfahren mehrmals inhaltlich besprochen. […] Tz. 9 Gerichtsverfahren Bereits am 15.4.2014 wurden die Haupttäter, darunter der Abg. Pfl…
…es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handeln würde (Abgaben, die einerseits durch den Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt wurden und andererseits durch den Berufungswerber bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Bezüge nicht offengelegt wurden), würde die Verjährungsfrist 7 Jahre betragen. Maßgebend für die verlängerte…
…2010). 2. Tatsächlich gearbeitet hat der Beschwerdeführer in den genannten Zeiträumen für die Firma ***H-GmbH***. 3. Die genannten Firmen waren Teil eines Systems, deren Haupttäter sich zum Ziel gesetzt hatten, durch professionell organisierte Schwarzarbeit, vornehmlich im Bereich der Eisenbiegerei, sich zum Nachteil der öffentlichen…
…bis 21.07.2010 und vom 04.03. bis 12.05.2011). 3. Die genannten Firmen waren Teil eines Systems, deren Haupttäter sich zum Ziel gesetzt hatten, durch professionell organisierte Schwarzarbeit, vornehmlich im Bereich der Eisenbiegerei, sich zum Nachteil der öffentlichen Hand im großen Stil…