…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.4.1999, 94/14/0147) keine ausreichend konkrete, sachbezogene Behauptung darstellt, die der dem Haftungspflichtigen obliegenden besonderen Behauptungs- und Beweislast genügt. Zum Einwand, dass die Firma um Raten und Stundung angesucht habe, ist zu bemerken, dass mit Bescheid vom 29…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. Juni 2005 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 der…
…er als Geschäftsführer bestellt war und ihm daher die Ausübung der Funktion oblegen wäre. Der vertretungsbefugte und im Rahmen dieser Vertretungsmacht haftungspflichtige Geschäftsführer ist von seiner Verantwortung zur Entrichtung der Abgaben nicht deshalb befreit, weil die Geschäftsführung - sei es auf Grund eines eigenen Willensentschlusses des…
…für diejenigen Abgaben des beherrschenden Unternehmens (Unternehmers), bei denen die Abgabepflicht sich auf den Betrieb des beherrschten Unternehmens gründet. Gemäß § 248 BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Bescheidbeschwerde gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs 1 BAO) innerhalb der für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, geb. GebDat, Adresse, vertreten durch Mag. Clemens Ladstätter, Wirtschaftstreuhänder, 1050 Wien, Obere Amtshausgasse 1 - 3, vom 27. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk, vertreten durch AR Franz Danzinger bzw. AD…
…Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit angefochtenem Haftungsbescheid vom 4. November 2019, dem u.a. ein Haftungsvorhalt im Jahr 2016 vorangegangen ist, wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9 iVm § 80 ff BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma ***1*** GmbH, FN ***2***, ***3***, im…
…in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Gemäß § 224 Abs. 1 erster Satz BAO werden die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. Die Inanspruchnahme eines (potentiellen) Haftungspflichtigen ist eine Ermessensentscheidung. Bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG ist das Ermessen…
… 9 Abs. 2 KVG als Haftungspflichtige für die gegenständliche Gesellschaftsteuerpflicht für den Gesellschafterzuschuss in Höhe von 512.757,24 € in Anspruch genommen. Die zu entrichtende Gesellschaftsteuer wurde gemäß § 2 Z 4 KVG mit 1 % von der Bemessungsgrundlage der 51.275.724 € in Höhe…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…
…1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als…