…wird grundsätzlich auf Rz 1245 ff verwiesen. Im Bereich der Gruppenkrankenversicherungen auf Basis des § 5 GSVG gelten - insoweit Abweichungen gegeben sind - an Stelle dieser Ausführungen die folgenden Regelungen. 5.5.1.4.6 Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs beim Opting-Out Rz 1257: Hätten die betroffenen Berufsgruppen…
…Im Rahmen der Beitragsgrenze sind Pflichtbeiträge zur Sonderklasse der Krankenhäuser Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Rz 1249: Hinsichtlich der Grenzbeträge bei den Gruppenkrankenversicherungen von Berufsangehörigen bestimmter Kammern von selbständig Erwerbstätigen ("Opting-Out") siehe Rz 1256 bis 1263 f. 5.5.1.3.3 Beiträge an eine private…
…sonstigen Bezüge. Der Lohnzettel sei entsprechend geändert worden. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag wandte der Beschwerdeführer ein, dass Beiträge zu Gruppenkrankenversicherung in Höhe 6.094,92 € als Werbungskosten gemäß Einkommensteuerrichtlinie 2000, Abschnitt 5.5.1.4 (Opting Out) Rz 1251ff geltend gemacht worden seien. Die…
…Mit Hinweis auf die Einkommensteuerrichtlinien des BMF, wonach Abgabepflichtige wenn sie von der Möglichkeit des "Opting-Out" aus der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung Gebrauch machen, Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen als Werbungkosten geltend machen können, wird seitens des Bw. der Abzug der Prämienleistungen an die Uniqua Versicherung…
…die Gruppenkrankenversicherung als Sonderausgaben und die Nachzahlungen für die Beiträge an die Notariatskammer als Werbungskosten zu berücksichtigen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 07.11.2024 wurde der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 teilweise stattgegeben und begründend ausgeführt, dass die Prämienleistungen der Personenversicherung ab dem Jahr 2021 steuerlich…
…Ruhestand als Rechtsanwalt eine gesetzliche Alterspension im Bruttobetrag von EUR 39.862,76 und machte im Zuge der Einreichung der Einkommensteuererklärung 2024 unter Kennziffer [274] Krankenversicherungsbeiträge iZm geleisteten Beiträgen zur Gruppenkrankenversicherung und Zahlungen an die UNIQA iHv EUR 11.713,44 als Werbungskosten geltend. 1…
…Umstand, dass das obligate Moment, nämlich die gesetzlich, respektive per Satzung oder Beschuss der Kammer eingeräumte Verpflichtung des aus der Krankenversicherung des GSVG herausoptierten Kammermitgliedes zum Abschluss des Gruppenkrankenversicherungsvertrages nicht existiert. Daher kommt den Beiträgen nicht der Charakter von "Pflichtbeiträgen" im Sinne des § 16 Abs…
…die in der Satzung festgesetzte Dauer, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 52 Wochen, berechnet. (4) Die Ärztekammern können zur Versorgung der Kammerangehörigen und deren Angehörigen für den Fall der Krankheit Vereinbarungen mit privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Gruppenkrankenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 5 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes…
…a. Kalenderjahr vorgeschriebene(n) Prämie(n) bekannt, die gemäß Einkommensteuerrichtlinien 2000, Abschn. 5.5.1.4 "Beiträge zur Gruppenkrankenversicherung (Opting Out)", Rz 1251ff, für die Absetzung als Betriebsausgabe/Werbungskosten in Frage kommen: Hauptversicherter: [Bf.] (…) Gruppen-Krankenversicherung auf Basis § 5 GSVG (GSVG-Ersatz: Tarife SVB.…
… 5 GSVG) Gebrauch gemacht und mit der ***8*** Versicherungen AG einen Gruppen-Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen. Der Bf ist dieser Gruppenkrankenversicherung beigetreten und bei der genannten Versicherungsanstalt unter der Polizzen-Nr. ***6*** seit ***7*** krankenversichert. Für das Jahr 2018 wurden Prämie von insgesamt € 4.081,08…
…auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit als (Verlassenschafts-)Kurator. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden die vom Bf an die X Gruppenkrankenversicherung geleisteten Beiträge um die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Beträge gekürzt und im Verhältnis der Einnahmen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten…
…23. März 2011, ABNr. abc). Die Prüferin stellte auch fest, dass der Abgabepflichtige Beiträge (Prämien) zu einer Gruppenkrankenversicherung iSd EStR 2000 Rz 1254 zur Gänze als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. Solche Beiträge (Prämien) seien nur insoweit Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 Z 1 lit. b…
…als gesetzliche (Pflicht)Krankenversicherungsbeiträge nach dem GSVG zu entrichten gewesen wären, hätten die betroffenen Berufsgruppen vom Opting-Out nicht Gebrauch gemacht. Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen auf Basis des § 5 GSVG sind somit in tatsächlicher Höhe, höchstens aber mit dem jeweiligen nach Maßgabe der entsprechenden Änderungen im…
…Personenversicherung AG im Rahmen einer Krankenversicherung für Nichtsozialversicherte versichert seien. Es werde darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag nicht im Rahmen der Gruppenkrankenversicherung für b (Opting out nach § 5 GSVG) geführt wird. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 18. April 2011 wurden aufgrund der Berufungen die Bescheide für die…
…diese Kammereinrichtungen Gruppenkrankenversicherungen mit Versicherungsunternehmen, so handelt es sich dabei um eine Versorgungseinrichtung einer Kammer der selbständig Erwerbstätigen, die der Krankenversorgung dient. Die Gruppenkrankenversicherung ist damit eine Einrichtung iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988. Beiträge (Prämien) zu einer Gruppenkrankenversicherung sind insoweit…
5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…
…2000) bzw. 5.532,20 S/402,04 Euro (Wert 2001) monatlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 5.5.1.4.9 Sonderleistungen Rz 1262: Bewegt sich die Höhe von Pflichtbeiträgen an die Gruppenkrankenversicherung innerhalb der Beträge nach den Rz 1257 f und 1260 f, so…
3.3.13 Arbeitnehmer und Gruppen von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988 Rz 75: Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988 sind grundsätzlich nur Personen mit einem Dienstverhältnis. Die Begünstigungen gemäß § 3 Abs…