…7.) Im Vorlagebericht vom 21. September 2016 wurde vom Finanzamt die Ansicht vertreten, die im Jahr 001 entrichtete Grunderwerbssteuer und die Grundbuchseintragungsgebühr seien der privaten Sphäre der Bf zuzurechnen. Die Fiktion könne nur die für eine Anschaffung unbedingt notwendigen Kosten umfassen. Andernfalls wären sämtliche im…
…Die fiktiven Anschaffungskosten sind daher um die Anschaffungsnebenkosten (GrESt, Grundbucheintragungsgebühr und Unterschriftenbeglaubigungsgebühr) höher als der gemeine Wert. Der vom Finanzamt ermittelte gemeine Wert für das gesamte Gebäude (ohne anteiligen Grundwert) wurde uns am 11.11.2008 per Mail in Höhe von € 247.349,00…
…ob die darauf entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann. Bei den in Rede stehenden Kosten handelt es sich um die Grundbuchseintragungsgebühr in Höhe von 28.248,00 S sowie Notarkosten in Höhe von 54.910,00 S zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 10.580…
Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Juni 2007 betreffend Gebühr gem. § 25 GebG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und hat zu lauten: Die…
Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Juni 2007 betreffend Gebühr gem. § 25 GebG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und hat zu lauten: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.F., vertreten durch DrW.K., gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 15. März 2002 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie…
…10 und 11 GrEStG, nach welchen als Parteienvertreter „nur“ Notare und Rechtsanwälte in Betracht kommen, wurden allerdings nicht durch das Stabilitätsgesetz 2012 geschaffen. Auslösemoment war nicht die Immobilienertragssteuer, sondern die Grundbuchseintragungsgebühr. Die Selbstberechnungsbefugnis nach den §§ 10 und 11 GrEStG wurde durch BGBl. 1994/682 geschaffen…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 02.11.2012, ErfNr. x, StNr. y, betreffend Gebühr und Erbührenerhöhung…
Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Juni 2007 betreffend Gebühr gem. § 25 GebG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und hat zu lauten: Die…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter 1zel Ri über die Beschwerde des Bf. vom 14. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel…
Zum von der Hypothekarschuldnerin gegenüber der Bf. als Hypothekargläubigerin mittels Anfechtungserklärung geltend gemachten Irrtum ist vorweg festzuhalten, dass sich die der Beschwerde beigetretene Hypothekarschuldnerin zwar auf einen Erklärungsirrtum nach § 871 Abs. 1 ABGB stützt, aber nur eine Vertragsanpassung geltend gemacht hat, in Folge dessen der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.I.., W., vertreten durch A.R., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2005 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. NN., vom 26. November 2012 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 30 Gebührengesetz 1957 (GebG) des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. November 2012, Erfassungsnummer zzz, (Gebührenschuldnerin: M.) entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. NN., vom 26. November 2012 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 30 Gebührengesetz 1957 (GebG) des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. November 2012, Erfassungsnummer zzz, (Gebührenschuldner: J.) entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 15. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. August 2009 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 2.4.2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vertreten durch Notar, vom 14. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 8. April 2011 betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 9…
…über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer wurden am 27.10.2005 ausgestellt. Die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühr wurde seitens MU und SE zu treuen Handen des Schriftenverfassers erlegt und von diesen am 14.12.2005 entrichtet. Die Vertragsparteien MU und SE als Käufer einerseits und Herr…
…über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer wurden am 27.10.2005 ausgestellt. Die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühr wurde seitens M und S zu treuen Handen des Schriftenverfassers erlegt und von diesen am 14.12.2005 entrichtet. Die Vertragsparteien M und S als Käufer einerseits und Herr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher BA LL.M.(WU) in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. November 2024 betreffend Rechtsgebühr (gem. § 33 TP…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Scherbaum/Seebacher, Rechtsanwälte GMBH, 8010 Graz, Einspinnergasse 3, vom 3. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…