…sich zu Ungunsten der Berufungswerberin auswirkenden Wiederaufnahme ist in der Begründung der positiven Ermessensentscheidung darzutun aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessensabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorzug eingeräumt wurde. Jedenfalls hat die Begründung die für die Ermessensübung maßgebenden Überlegungen zu…
…und auch nicht in den verschiedenen Verfahrensschritten des Finanzstrafverfahrens ein Hinweis auf Gründe für eine Wiederaufnahme finden lassen, etwa in Form der Nennung der Rechtsgrundlage oder des Wortes Wiederaufnahme. Auch die allfällige Erkennbarkeit eines Wiederaufnahmegrundes in einem verwiesenen Dokument kann dessen Darlegung in einem Bescheid…
…die im Zuge ihrer Ermittlungen hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel bezüglich der strittigen Fremdleistungen, den Werbe- und den Repräsentationsaufwand sowie die Instandhaltungsaufwendungen als Gründe für die Wiederaufnahme herangezogen hat und den Sachbescheid entsprechend abgeändert hat, wenngleich ihr ein Begründungsmangel unterlaufen ist. Wie sich aus einem im…
…Abs 1 BAO ist und auch eine Begründung, die im ursprünglichen Bescheid gefehlt hat, nicht nachgereicht werden kann. Somit ergibt sich daraus kein tauglicher Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 BAO. Der Verweis auf § 303 Abs 1 lit b BAO findet…
…Begründung: Ihrem Berufungsantrag wird stattgegeben. Es liegt kein Tatbestand für eine Pflichtveranlagung im Sinne des § 41 EStG vor. Auf Grund Ihrer Berufung vom 20.10.2008 werden daher zuerst der Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens zum Einkommensteuerbescheid 2000 vom 16.9.2008 und der…
…steuerrechtlich zu Unrecht gebildet worden. Hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2003 wurde im Prüfungsbericht auf die Feststellungen der oben zitierten Textziffer 1 verwiesen und in der Textziffer 4 dazu ergänzend ausgeführt: Tz. 4 Gründe für Wiederaufnahme Rückstellung SSM In der Bilanz 2003 wird…
…in sein Ermessen einfließen lassen. Auch seien dem Außenprüfungsbericht die Gründe für die Wiederaufnahme der Verfahren nicht zu entnehmen, da der Bericht § 303 Abs 1 BAO zitiere, ohne auf die lit a, b oder c zu verweisen. Man könne nur mutmaßen, dass die Wiederaufnahmen auf …
…auch der Wiederaufnahmebescheid 2014, der Einkommensteuerbescheid 2014 und der neue Einkommensteuerbescheid 2015 ergangen, womit deren Inhalte bei der Beurteilung einzubeziehen sind, ob für den Beschwerdeführer Gründe für die Wiederaufnahme schlüssig erkennbar gewesen seien. Es kann daher hinsichtlich der Begründung nicht nur auf den Wiederaufnahmebescheid abgestellt…
…habe gemäß der durchgeführten Erhebungen ebenfalls nicht stattgefunden. Es würden daher keine Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 1999 und 2000 vorliegen. Innerhalb der verlängerten Rechtsmittelfrist wurde gegen diese Abweisung eine Berufung (als "Einspruch" bezeichnet) eingebracht. In dieser Berufung wird die behauptete gewerbliche…
…Die Wiederaufnahmebescheide ergingen somit nicht begründungslos. Es handelt sich dabei auch nicht um eine nachgeschobene Begründung im Sinne der in der Beschwerde zitierten BFG-Judikatur, da in diesem Erkenntnis davon ausgegangen wurde, dass von der Abgabenbehörde im Zuge einer zweiten verfügten Wiederaufnahme die Gründe für…
…des ersten Wiederaufnahmebescheides vom 16.8.2018 bekannt waren, konnten diese Tatsachen oder Beweismittel keine weitere Wiederaufnahme begründen. Letztendlich wurden von der belangten Behörde im Zuge einer zweiten verfügten Wiederaufnahme die Gründe für die ursprüngliche (erste) Wiederaufnahme nachgeschoben, da sich der erste Wiederaufnahmebescheid als unzureichend…
…angefochtenen Wiederaufnahmebescheide auf der Grundlage des Berichts gemäß § 150 BAO i.V.m. der Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO erlassen worden sind. Mit dem Prüfbericht gemäß § 150 BAO wurden die neuen Tatsachen im Sinn des § 303 BAO und damit die Gründe für die Wiederaufnahme…
…der im Wiederaufnahmsantrag genannte Einkommensteuerbescheid existiert nicht Ist der Wiederaufnahmsantrag im Sinne des § 209a iVm § 304 BAO als rechtzeitig - wie für die Veranlagungsjahre 2006 und 2007 - anzusehen, ist anhand der Kriterien des § 303 Abs. 1 BAO zu prüfen, ob Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Bw. nicht behauptet. Die Unzulässigkeit der Abänderung ist für den Unabhängigen Finanzsenat daher nicht erkennbar. (2) Der Grundsatz von Treu und Glauben ist aus denselben Gründen nicht anwendbar. Die Normierung der Gesamtrechtsnachfolge ist eine nicht disponible Regelung des Gesetzgebers. (3) Im übrigen ist festzuhalten, dass…
…offengelegt. Wenn der Bf. in seinem Vorlageantrag ausführt, dass sich weder aus der Niederschrift, noch aus dem BP-Bericht vom 7.4.2017 ergebe, welcher Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens vorliege, da lediglich auf § 303 Abs. 1 BAO, nicht jedoch auf einen der Tatbestände…
…auf € 285.664 verringern. Sollte diese Bescheidbeschwerde aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht bewilligt werden, so werde alternativ der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der angefochtenen Sachbescheide gestellt. Es seien im vorliegenden Fall für die Besteuerung entscheidungserhebliche Tatsachen neu hervorgekommen und werde hinsichtlich dieser Tatsachen…
…zufolge verletzte die Abgabenbehörde mit der Beschwerdevorentscheidung das Parteiengehör, indem sie auf die vorgebrachten Gründe für das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit nicht eingegangen sei. Die Abgabenbehörde habe die Beschwerdevorentscheidung darüber hinaus auch mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet, indem sie die sachliche Unbilligkeit in unzulässiger Art und…
…Bezug auf den Beschluss vom 18.9.2014, E1159/2014, entsprechend aus: „Die bloße Einschränkung der Antragsmöglichkeit für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens aus Gründen der Rechtssicherheit ist demgemäß auch nach dem gegenständlichen Prüfbeschluss des Verfassungsgerichtshofes ausdrücklich als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen. [Vgl. VfGH 28.6.2017…
…Bezug auf den Beschluss vom 18.9.2014, E1159/2014, entsprechend aus: "Die bloße Einschränkung der Antragsmöglichkeit für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens aus Gründen der Rechtssicherheit ist demgemäß auch nach dem gegenständlichen Prüfbeschluss des Verfassungsgerichtshofes ausdrücklich als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen. [Vgl. VfGH 28.6.2017…
…Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 13. April 2006. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2010 brachte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem…