…Abtretung des GmbH-Anteiles am 8. April 2005. Es bestehen keine Bedenken in Fällen, in denen das Unternehmen keine unvorhersehbare Entwicklung genommen hat, die Bewertung auf einen dem Stichtag naheliegenden Zeitpunkt (z.B. Bilanzstichtag) abzustellen. Hinsichtlich der Ermittlung des Vermögenswertes (V) der GmbH wurde daher…
…erhalten sollte, einen 50 %-igen Anteil dieses erhöhten Betrages ihrer Schwester auszubezahlen. Zwecks Bemessung der Erbschaftssteuer (ErbSt) für den todeswegigen Erwerb der PS hat das Finanzamt erstmals im Juli 2006 den steuerlichen Vertreter der KGmbH zur Bekanntgabe des gemeinen Werts der GmbH (erfolglos) aufgefordert. Am…
…unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Abtretung des gegenständlichen GmbH-Anteiles Teil einer umfangreichen Vermögensaufteilung im Zuge eines gerichtlichen Scheidungsvergleiches sei. Dieser Vergleich enthalte in den Punkten 1 bis 10 eine Reihe von Aufteilungsbestimmungen hinsichtlich ehelicher Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens, weiters…
Erwirbt ein in Deutschland lebender Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GMBH die Anteile an einer österreichischen GMBH, an der er ebenfalls als Geschäftsführer tätig war, dann wandelt sich hiedurch der bisherige Geschäftsführerbezug von monatlich S 10.000,- von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in solche aus selbständiger…
…am 25.11.2004 bereits länger als zwei Jahre bestanden. Unter Berücksichtigung der Einbringung der B C – A & D OEG hätten die Anteile an der B C GmbH zum Zeitpunkt Einbringung sehr wohl länger als zwei Jahre bestanden und finde die Befreiungsbestimmung des § 22 Abs…
…erster Teilstrich leg.cit. sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. 3) Unstrittig ist, dass die vom Bf im Jahr 2007 vorgenommene Veräußerung seiner Anteile an der K GmbH grundsätzlich nach § 31 iVm § 29 Z…
…EStG Kommentar, § 30 Tz 67, welcher eine Gleichstellung von GmbH-Anteilen und Miteigentumsanteilen postuliert). Doralt führt in § 30 Tz 67 seines EStG Kommentares aus, der Zweck der Besteuerung von Spekulationsgeschäften liege darin, die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes und seine Veräußerung innerhalb einer bestimmten Frist zu erfassen…
…EStG Kommentar, § 30 Tz 67, welcher eine Gleichstellung von GmbH-Anteilen und Miteigentumsanteilen postuliert). Doralt führt in § 30 Tz 67 seines EStG Kommentares aus, der Zweck der Besteuerung von Spekulationsgeschäften liege darin, die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes und seine Veräußerung innerhalb einer bestimmten Frist zu erfassen…
…WP-GmbH. vom Juni 2003 vor, in dem der gemeine Wert sämtlicher Geschäftsanteile nach den Grundsätzen des Wiener Verfahrens ausgehend von den Jahresabschlüssen per 31.12.1999, 31.12.2000 und 31.12.2001 mit € 1.884.692,64 (ergibt für die gegenständlichen Anteile…
…WT-GmbH. vom Juni 2003 vor, in dem der gemeine Wert sämtlicher Geschäftsanteile nach den Grundsätzen des Wiener Verfahrens ausgehend von den Jahresabschlüssen per 31.12.1999, 31.12.2000 und 31.12.2001 mit € 1.884.692,64 (ergibt für die gegenständlichen Anteile…
…geplant. Dazu sei die Beratungs-GmbH beauftragt worden, für das Unternehmen potentielle Käufer zu finden. Der erhoffte Kaufpreis bewege sich in ähnlichen Bandbreiten, wie jener von Herrn GF bezahlte Betrag. Angeboten würden die Anteile auch über einen polnischen (Herr D) und einen deutschen Vermittler (E)…
…gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt angesehen werden (vgl. VwGH vom 20.01.1992, 90/15/0110, unter Hinweis auf Rössler-Troll, Bewertungsgesetz15 § 11 Rz 13; Troll, Bewertung der Aktien und GmbH-Anteile bei der Vermögensteuer5 27; BFH 14. Februar 1969, BStBl. II 1969, 395; 28. November 1980…
…stattgefunden Nachschau übernommen und für das Jahr 2000 ein EGT der M.GmbH in Höhe von S 95.558.400,00 und nach Abzug der KÖSt und des Anteils des stillen Gesellschafters von S 1,986.990,00 ein berichtigtes Ergebnis für das Jahr 2000…
…Rentenbesteuerung, 4. Auflage. Es handle sich um eine Rentenvereinbarung aus Anlass der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (GmbH-Anteil). Im Unterschied zu der nun geltenden Rechtslage seien die Bestimmungen über die außerbetriebliche Versorgungsrente auch bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern anwendbar (unter Hinweis auf Stoll, aaO, Rz 852…
…In der Begründung wurde angeführt, dass der gemeine Wert der Anteile an der G. & Co GmbH nach den Richtlinien des Wiener Verfahrens mit 2.113,94 S je 100,00 S Nennkapital festgestellt wurde. Mit der gegenständlichen Berufung vom 12. März 2001 wurde der Erbschaftsteuerbescheid…
…In der Begründung wurde angeführt, dass der gemeine Wert der Anteile an der G. & Co GmbH nach den Richtlinien des Wiener Verfahrens mit 2.113,94 S je 100,00 S Nennkapital festgestellt wurde. Mit der gegenständlichen Berufung vom 12. März 2001 wurde der Erbschaftsteuerbescheid…
…In der Begründung wurde angeführt, dass der gemeine Wert der Anteile an der G. & Co GmbH nach den Richtlinien des Wiener Verfahrens mit 2.113,94 S je 100,00 S Nennkapital festgestellt wurde. Mit der gegenständlichen Berufung vom 12. März 2001 wurde der Erbschaftsteuerbescheid…
…In der Begründung wurde angeführt, dass der gemeine Wert der Anteile an der G. & Co GmbH nach den Richtlinien des Wiener Verfahrens mit 2.113,94 S je 100,00 S Nennkapital festgestellt wurde. Mit der gegenständlichen Berufung vom 12. März 2001 wurde der Erbschaftsteuerbescheid…
…In der Begründung wurde angeführt, dass der gemeine Wert der Anteile an der G. & Co GmbH nach den Richtlinien des Wiener Verfahrens mit 2.113,94 S je 100,00 S Nennkapital festgestellt wurde. Mit der gegenständlichen Berufung vom 12. März 2001 wurde der Erbschaftsteuerbescheid…
…Zur Begründung führte das Finanzamt aus, der gemeine Wert der Anteile an der G. & Co GmbH wurde nach den Richtlinien des Wiener Verfahrens mit 2.113,94 S je 100,00 S Nennkapital festgestellt. In der gegenständlichen Berufung vom 12. März 2001 wurde der gegenständliche…