8.1.3. Gleichschriften Rz 152: Werden Schriften mehrfach ausgefertigt, unterliegt jede einzelne Ausfertigung (Gleichschrift) der Gebühr, wenn sie die Voraussetzungen für die Gebührenpflicht erfüllt (VwGH 1.12.1976, 0288/75 und 0289/75). 8.1.4. Urkundeninhalt Rz 153: Maßgeblich für die Bemessung der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.I.., W., vertreten durch A.R., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2005 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben…
…denen je eine für den Vermieter, den Mieter und das zuständige Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern bestimmt ist. Das Finanzamt setzte (neben der Rechtsgeschäftsgebühr gem. § 33 TP 5 GebG) mit dem angefochtenen Bescheid die Gleichschriftengebühr gem. § 25 GebG fest. In der Berufung wurde gegen diese…
…denen je eine für den Vermieter, den Mieter und das zuständige Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern bestimmt ist. Das Finanzamt setzte (neben der Rechtsgeschäftsgebühr gem. § 33 TP 5 GebG) mit dem angefochtenen Bescheid die Gleichschriftengebühr gem. § 25 GebG fest. In der Berufung wurde gegen diese…
10.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG) 10.9.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 550: § 14 TP 10 Abs. 1 GebG | Z 1 | Anmeldungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Schutzzertifikaten oder Halbleiterschutzrechten, Schutzzertifikatsverlängerungen, Anträge auf Recherchen und…
…denen je eine für den Vermieter, den Mieter und das zuständige Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern bestimmt ist. Das Finanzamt setzte (neben der Rechtsgeschäftsgebühr gem. § 33 TP 5 GebG) mit dem angefochtenen Bescheid die Gleichschriftengebühr gem. § 25 GebG fest. In der Berufung wurde gegen diese…
… 31 Abs 1 letzter Satz GebG dazu, dass die Gleichschriftengebühr - wenn überhaupt - so nicht im vierfachen, sondern bloß im dreifachen Ausmaß zu erheben wäre." Zu den einzelnen Punkten der Begründung der Berufungsvorentscheidung wurde im Vorlageantrag wie folgt Stellung genommen: "Datumsstempel Nach Einlangen der Verträge wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 23. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 20. März 2007 betreffend Gebühren gemäß § 25 GebG entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 7.2.2007 legte die…
…worden. Der Bestandvertrag sei somit erst am 9. April 1998 gültig zustande gekommen. Die Gebührenanzeige vom 29. April 1998 wäre somit rechtzeitig erfolgt, weshalb die Festsetzung der Gleichschriftengebühr aufzuheben sei. Die Bw. vertritt die Ansicht, der Gebührenbescheid sei an die Mieterin zu erlassen, da…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der N.G., W., vertreten durch S.E., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. Dezember 2008 betreffend Rechtsgebühr für eine Gleichschrift entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…2009" eine Kreditvertragsgebühr in Höhe von € 21.152,00 sowie gemäß § 25 GebG für eine weitere Gleichschrift eine Gebühr in derselben Höhe fest. Gegen die Festsetzungen der Gleichschriftengebühren brachte die Bw. Berufungen ein und ersuchte jeweils in einem Schriftsatz mit den Berufungen um Nachsicht…
…von der unrichtigen Ansicht ausgehend, das Rechtsgeschäft wäre am 12. April 2002 abgeschlossen und sohin verspätet angezeigt worden, zu Unrecht Gleichschriftengebühr für die zwei weiteren Ausfertigungen vorgeschrieben habe. Aus der entsprechenden Bestimmung des Pachtvertrages, wonach als mitverpachtet u.a. das im Eigentum der Verpächter stehende…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau A.V., B., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. Februar 2003 betreffend Gebühr für Gleichschriften entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G.G., K., vertreten durch Herrn M.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. August 2008 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid…
8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…
8.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften Rz 177: § 11 GebG enthält nicht für alle in § 14 GebG genannten Schriften eine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Für mehrere der in § 14 GebG genannten Schriften ist das Entstehen…
10.13.5. Höhe der Gebühr Rz 650: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 14,30 Euro von jedem Bogen. Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff. Beispiel: Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung…
…übermittelte Ausfertigung des Mietvertrages keinen Gleichschriftenvermerk in obigem Sinne trägt, gemäß § 25 Abs. 1 GebG die Gleichschriftengebühr vorgeschrieben. Laut dem Berufungsvorbringen stehe der Gebührenfestsetzung entgegen, dass vom Mietvertrag vom 1. April 2007 überhaupt keine Gleichschrift ausgefertigt worden sei. Dagegen spricht vorerst der Vertragsinhalt des Mietvertrages…
1.3. Schriften Rz 7: Unter einer Schrift ist ein zu einem bestimmten Zweck mit einem bestimmten Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um…
8. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG) 8.1. Schriften und Amtshandlungen nach § 10 GebG Rz 138: Nach dem GebG sind nur diejenigen Schriften und Amtshandlungen gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 14 GebG (siehe Rz 250 ff) aufgezählt sind. Das sind…