…0083; VwGH 06.05.1980, 1345/79). Dabei ist eine getroffene unternehmensrechtliche Gewinnverteilung grundsätzlich für steuerliche Belange anzuerkennen, wenn sie dem unterschiedlichen Kapital-, Arbeits- und dem etwaigen Haftungsrisiko der Gesellschafter Rechnung trägt oder Gegenstand der Vorsorge gegen eine Steuerlastverschiebung bei einem Zusammenschluss gemäß Art. IV…
…das Finanzamt um Mitteilung allfälliger Verwandtschaftsverhältnisse zwischen dem Komplementär und den Kommanditisten sowie um Vorlage sämtlicher Vereinbarungen (insbesondere des Gesellschaftsvertrages), die zu der angeführten Gewinnverteilung geführt hätten. Auch die Rechte der Kommanditisten sowie die vom unbeschränkt haftenden Gesellschafter erbrachten Zahlungen an die Gesellschaft seien mittzuteilen…
…weshalb schon aus diesem Grund eine Rückwirkung auf das Jahr 2009 nach Rechtsauffassung des Finanzamtes nicht denkbar sei. Die gravierende Abänderung der Gewinnverteilung im Jahr 2009 könne nicht nachvollzogen werden. Dadurch habe der Kommanditist (auf Grund des Gewinnvorabs für die Komplementärin) praktisch keine Chance mehr…
…wurde Berufung erhoben und eingewendet, dass die erklärte Gewinnverteilung den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisses entspräche. Im Beschwerdeverfahren ergaben sich folgende wesentlichen sachverhaltsmäßigen Erkenntnisse: Herr F war bereits ab 1992 als Einzelunternehmer als Kosmetikfachberater tätig und ging dann 2002 ein Dienstverhältnis ein. Seine Gattin war bis…
Darüber hinaus ist abschließend noch einmal festzuhalten, dass aus abgabenrechtlicher Sicht die Gewinnverteilung (und somit die Zuweisung von Einkünften!) in wirtschaftlicher Betrachtungsweise grundsätzlich nach dem Ausmaß der Beiträge zur Teilnahme am Marktgeschehen vorzunehmen ist. Zu diesen Beiträgen gehört aber, wie oben ausgeführt, jedenfalls die Arbeitskraft…
…im gegenständlichen Fall zwischen dem Berufungswerber und seiner Gattin kein schriftlicher Vertrag über die Aufteilung der Pachteinnahmen bzw. der Gewinnverteilung abgeschlossen worden ist. Es ist grundsätzlich denkbar, dass bei genügend deutlicher Fixierung der wesentlichen Vertragsbestandteile und Beweis des Abschlusses und der tatsächlichen Durchführung des Vertrages…
…Zweifel ausschließenden Inhalt des Vertrages über den Zusammenschluss, welcher des Weiteren einem Fremdvergleich nicht standhalte. Vielmehr werde durch die getroffene Gewinnverteilung in missbräuchlicher Art der Verlust dem gutverdienenden Ehegatten zugewiesen, weswegen das Gesellschaftsverhältnis nicht anzuerkennen sei. Mit Eingabe vom 5. April 2012 erhob die Bw…
…80.000 € eingebracht habe. Daher entspreche diese im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Gewinnverteilung den eingebrachten Leistungen der beiden Gesellschafter und sei somit als angemessen anzusehen. Über die Berufungen wurde erwogen: Die beiden Ehegatten AB und BC schlossen am 22. Februar 2005 einen schriftlichen "Vertrag zur Errichtung…
…erklärungsgemäß gemäß § 188 BAO erlassenen Bescheid erhoben die Bw mit Eingabe vom 22. Februar 2008 Berufung und beantragten insoweit eine Änderung der Gewinnverteilung, als bei der Miteigentümerin Y K (wie in den Vorjahren) ein Vorausgewinn von 8.720,74 € anzusetzen sei. Bei ihr führe…
…wies wie in den Vorjahren AX 10 % und BX 90 % der Einkünfte zu. Dagegen wurde unter Hinweis auf die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gewinnverteilung fristgerecht Berufung erhoben. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab und verwies auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung über den Feststellungsbescheid 1999…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J.N.., L.W., vertreten durch Bernhart&Fischer OEG, 1080 Wien, Alserstraße 23/27, vom 24. Oktober 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 28. August 2000 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß…
…Schreiben der Bw. nicht bei. Auf einen Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz erklärte der steuerliche Vertreter, dass der Grund für die Änderung der ursprünglich erklärten Gewinnverteilung 2006 ein Irrtum in der Kanzlei gewesen sei. Der Gewinnverteilungsbeschluss sei in der Kanzleisoftware nicht erfasst worden, sondern seien…
…aus einer Plakatiertätigkeit. Im "Fragebogen für Personengesellschaften bei mündlichen Gesellschaftsverträgen" vom 16.3.1995 gaben sie an, dass eine Gewinnverteilung von "50 % / 50 %" vereinbart worden sei. Den Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bis einschließlich 1999 liegt dieser Gewinnverteilungsschlüssel zugrunde. Mit Schreiben…
…worden; der mit Umbuchungen nachgebuchte Vorwegbezug von 11.700 € sei nicht mehr angesetzt worden. Die vorgelegten Schriftstücke über die „Gewinnverteilung“ würden jeweils nur für das eingereichte Jahr gelten. An Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen seien steuerlich erhöhte Anforderungen zu stellen. Ihre Anerkennung setze voraus, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,S-Gasse, vertreten durch KA, W.,S-Gasse , vom 7. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 20. März 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für…
…zum 18/1/2008." Im Schreiben vom 16. Jänner 2008 (Akt 2005 Seite 30f) gab die steuerliche Vertretung im Namen der KEG an, die Gewinnverteilung 2005 sei mit "Gesellschafterbeschluss vom 31. Dezember 2005" abgeändert worden, der der steuerlichen Vertretung aber zum Zeitpunkt der Einreichung der…
…komme aber sowohl gegenüber den Ämtern als auch gegenüber Kunden und Lieferanten eindeutig zum Ausdruck. Ergänzend werde auf Kastner, Grundriss des Gesellschaftsrechts, verwiesen: "Fehlt eine vertragliche Gewinnverteilung, so tritt folgende sinnreiche gesetzliche Regelung ein: Wenn jedoch nicht alle Gesellschafter arbeiten, aber alle Vermögenseinlagen erbracht haben…
…sich einer derartigen nachprüfenden Kontrolle. Es ist nicht nachvollziehbar, wie der berichtigte Gewinn der Gesellschaft ermittelt wurde und wie der Anteil des Gesellschafters in Hinblick auf die gesellschaftsvertraglich geregelte Gewinnverteilung ermittelt wurde. Der Gesellschafter konnte diesbezüglich auch nicht befragt werden, weil er ohne Bekanntgabe einer…
…wurde, lässt sich nach Ansicht der BP nicht ableiten, dass die vorgenommene Gewinnverteilung dem Fremdvergleich standhält und daher steuerlich anzuerkennen ist. Der Umsatz wird zur Gänze aufgrund des Arbeitseinsatzes des Komplementärs erwirtschaftet. Die beteiligten Kinder leisten keinen Beitrag zur Ergebniserzielung. Sie halten nur jene Vermögenseinlagen…
Der Berufungssenat teilt demnach die Auffassung des FA, dass die Gewinnaufteilung im gegenständlichen Gesellschaftsvertrag unter Familienfremden nicht zustande gekommen wäre. Soweit der steuerliche Vertreter einwendet, die Verneinung der Mitunternehmerstellung bedeute nicht, dass nicht etwa Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen könnten, so ist dem zu entgegnen, dass…