…entfallen würden und nicht nachzuzahlen seien. Die Verzinsung sei somit an die Gewinn-/Verlustsituation der Bw gekoppelt. Für den Genussrechtscharakter sprächen die Gewinnabhängigkeit, das Gewinnrisiko, die Nachrangigkeit im Falle der Liquidation und die unbegrenzte Laufzeit. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, gemäß § 5 Abs…
…zu verpflichten haben, die Erzielung von Gewinn ist (siehe Rebhahn aaO., Rz 4 zu § 178). Wie oben ausgeführt, war es gar nicht die Absicht der Kapitalgeberin ein Gewinnrisiko zu tragen. Im Gegensatz zur Bw. liegt das Interesse der Stadt D. an der B. nicht bei…
…Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und fügte zusätzlich zu den bisherigen Ausführungen an, dass ein Gewinnrisiko bei Eintreten externer Faktoren bestehen würde. Das Unternehmen könnte deshalb unter Umständen keinen Gewinn erzielen, wodurch dann eine Auszahlung laut Vertrag reduziert bzw…
…Gewinn bei einem Handelsunternehmen durch den Verkaufsaufschlag (Rohgewinnaufschlag). Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass auch in diesem Fall für die Bf ein gewisses Unternehmerrisiko (Gewinnrisiko) bestanden hatte, welches sich einerseits aus der Anzahl der verkauften Container, andererseits aus jenen mit der Frachtklausel "CIF" eingegangen…
…ist er am Risiko des Unternehmens beteiligt. Beim Genussrecht ist im Gegensatz zum "echten" Darlehen eine beteiligungsähnliche Stellung des Gebers erwünscht. Nach Obigem wäre daher bei gegenständlich emittiertem Genussrechtskapital zunächst grundsätzlich anhand der festgelegten ausschließlichen Gewinnbeteiligung samt vollem Gewinnrisiko, da nämlich bei negativer wirtschaftlicher Entwicklung…
…verpflichten haben, die Erzielung von Gewinn ist (siehe Rebhahn aaO., Rz 4 zu § 178). Wie oben ausgeführt, war es gar nicht die Absicht der Kapitalgeberin ein Gewinnrisiko zu tragen. Im Gegensatz zur Bw. liegt das Interesse der C. GmbH nicht bei der Gewinnerzielung. Das Interesse…
…Die Gewinnbeteiligung orientiert sich am Reingewinn, das heißt, das Gewinnrisiko ist immanenter Bestandteil der Genussrechtsvereinbarung. In der Begrenzung der Beteiligung mit dem Höchstbetrag von 1/5 des Kapitalsbetrages und anschließender Änderung der Gewinnbeteiligungsrichtlinien ist keine fixe Verzinsung auszumachen, sondern nur eine Grenzziehung für die Staffelung…
…die Monitore der österreichischen Wettlokale ist es aber nahezu ausgeschlossen, dass Wettkunde oder Bookmaker den Ausgang des konkreten Einzelrennens im vorhinein kennen. Im Zweifel wird daher keine Beherrschbarkeit des Gewinnrisikos gegeben sein; es liegt daher tatsächlich ein Glücksvertrag - eine Wette - vor. ... Sportwette: Es kann auch…
16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…
17 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) 17.1 Begriffsbestimmung Rz 5401: Der Begriff des Gewerbebetriebes in § 23 Z 1 EStG 1988 entspricht jenem in § 28 BAO. Da die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allen betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 15 am 22. September 2004 über die Berufunge der Bw., vertreten durch Dr. Herbert Schuster, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Ulrike Schlagenhaufen, der gemäß § 92 Abs.1 lit.b…
2.6.2.4 Im Vordergrund-Stehen des Erzielens steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen 2.6.2.4.1 Grundsätzliches Rz 163: Die Spezialbestimmung des § 2 Abs. 2a EStG 1988 ist - soweit sie auf Beteiligungen abzielt - ab der Veranlagung 2000 (§ 124b Z 39 EStG 1988) unabhängig…
§ 5 Abs. 1 Z 2 KVG vor seinem zivilrechtlichen Hintergrund Mit dem Begriff "Genussrechte" greift das KVG auf einen zivilrechtlichen Begriff. Wo Steuergesetze Begriffe verwenden, die dem Zivilrecht entnommen sind, ist zu prüfen, ob dem Gesetzesausdruck, der synonym ist mit einem Begriff des Zivilrechts, nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
27.7. Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG) 27.7.1. Allgemeines und Gegenstand der Gebühr Rz 1490: Die Definition des Glücksvertrages gemäß § 33 TP 17 GebG stimmt mit der des § 1267 ABGB grundsätzlich überein, wonach Verträge der Gebühr unterliegen, mit denen die Hoffnung eines noch…
3.4. Gesamtgewinn (§ 3 LVO) Rz 22: Gesamtgewinn ist das betriebliche Gesamtergebnis von der Begründung der Tätigkeit durch den jeweiligen Steuerpflichtigen bis zu deren Beendigung durch denselben Steuerpflichtigen (Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation). Die (entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Einkunftsquelle beendet grundsätzlich die Betätigung für den…
27.7.4. Wetten Rz 1502: Einer Gebühr unterliegen im Inland abgeschlossene Wetten, die nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG) fallen, wenn zumindest eine der am Rechtsgeschäft mitwirkenden Personen Unternehmerin/Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist. Von diesem Tatbestand umfasst sind insbesondere Wetten auf den Ausgang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache DDr. P, W., vertreten durch Intertreu Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Lainzerstraße 11/4, 1130 Wien, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg…
§ 33 TP 15 GebG verworfen. (Rief, Das neue Kapitalverkehrsteuerrecht und die Rechtsprechung des EuGH, SWK- Sonderheft 1995, Rz 65). Was Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften betrifft, wäre eine Ausdehnung des Kapitalgesellschaftenbegriffes auf "andere juristische Personen und Personenvereinigungen mit Erwerbszweck" grundsätzlich mit der Richtlinie vereinbar und hätte daher…