…und des 34 %-igen Körperschaftsteuersatzes der einzelnen Gruppenmitglieder seien jedenfalls dem Gruppenträger zuzurechnen. Die Ermittlung eines Aufteilungsschlüssels auf Basis ausschließlich der Gewinne der zur Gruppe gehörenden Gesellschaften unter Außerachtlassung der Verluste sei im Gesetz nicht vorgesehen. Wie bereits ausgeführt, ergebe sich dies einerseits aus der…
…wodurch der Sinn und Zweck des KStG 1988 (der dort vorgesehenen Glättung der Gewinne und Verluste im Abwicklungszeitraum) konterkariert würde. Auch käme es dadurch zu sachlich nicht gerechtfertigten Ergebnissen, das die Gruppenmitglieder von den steuerlichen Erleichterungen des in Liquidation befindlichen Gruppenträgers (etwa in Form eines…
…jeweiligen Gruppenmitglieds dem steuerlich maßgebenden Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers jenes Wirtschaftsjahres zugerechnet, in das der Bilanzstichtag des Wirtschaftsjahres des Gruppenmitgliedes fällt. 28 Mit der Abweichung von § 7 KStG 1988 ist das Abgehen vom Prinzip der Individualbesteuerung gemeint. Gewinne und Verluste von Mutter- und…
…Gewinne der Gruppenmitglieder positiv. Nach Verrechnung mit den Verlusten und Verlustvorträgen des Gruppenträgers ergab sich in allen Jahren ein positives Einkommen. das der Körperschaftsteuer unterlag. Die us-amerikanischen und britischen Abgaben wurden in den Körperschaftsteuererklärungen 2005 bis 2007 zur Anrechnung geltend gemacht. Dabei wurde der…
…nämlich der dort vorgesehenen Glättung der Gewinne und Verluste aus der Liquidation im Abwicklungszeitraum) konterkariert würde. Überdies ist darauf hinzuweisen, dass nicht einmal das Gruppenmitglied in Liquidation selbst aus der Unternehmensgruppe ausscheidet, weil es bei ihm (ohne zugerechnete Ergebnisse) nicht zu einer Vermischung der Begünstigungen…
…einem Anfall der Gewinne und Verluste bei einem neuen Zurechnungssubjekt, das aus der Verschmelzung hervorgehe. Nach einer Verschmelzung würden die Effekte einer Unternehmensgruppe nur noch verstärkt bzw. vollendet. Eine Verschmelzung zwischen Gruppenmitgliedern könne daher keinesfalls als "unerwünschte Gestaltung" zur willkürlichen Verlustverlagerung gewertet werden und somit…
…Gruppenträger als Gewinn zuzurechnen. Dem Ausscheiden ist ein Verlust der Vergleichbarkeit im Sinne § 4 Z 1 lit. c des Umgründungssteuergesetzes gleichzuhalten. Im Falle des Untergangs (Liquidation oder Insolvenz) des ausländischen Gruppenmitglieds ist bei tatsächlichem und endgültigem Vermögensverlust der zuzurechnende Betrag um die während der Gruppenzugehörigkeit…
…dem Ergebnis der ausländischen Tochtergesellschaft bei der die finanzielle Verbindung zum ausländischen Gruppenmitglied vermittelnden inländischen Muttergesellschaft zu erfassen. Das bedeutet im vorliegenden Beispiel eine Erfassung der Gewinne und Verluste der D bei der B zum 31.12.03 (und somit keine Veränderung der Zurechnung für…
…Gruppenmitglied ein negatives Einkommen erzielt habe, nicht, so wie erklärt, nach einem zum 31.12.2004 erstellten Zwischenabschluss im Sinne des § 26c Z 2 lit. c KStG, sondern die Summe der Verluste werde aliquot (im Verhältnis der auf die Jahre 2004 und 2005 entfallenden Gewinne…
…österreichischen Gruppenbesteuerungssystems aufzeige, die schon bisher von der Lehre kritisiert worden seien. Zur berufungsgegenständlichen Problematik wird die Ansicht vertreten: "Folglich sollten die österreichischen Einkunftsteile beschränkt steuerpflichtiger Gruppenmitglieder getrennt von ausländischen Einkunftstangenten behandelt werden und der österreichische Gewinn/Verlust, wie bei unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern, zu 100…
…nicht verrechneten Verluste beim Gruppenmitglied als "Gewinn" zuzurechnen. Diese Regelung stellt die bloß temporäre Verlustberücksichtigung im Gruppenbesteuerungsregime klar (vgl zB weiterführend Knotzer/Pinetz in WU-KStG3 (2022) § 9 Rz 247f, mwN und Rz 252). Scheidet somit ein nicht unbeschränkt steuerpflichtiges ausländisches Gruppenmitglied aus der Unternehmensgruppe…
…Mai 2013 wurde von der Bw. Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2007 und den Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2008 eingelegt: a. Die Berufung richte sich gegen die Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinnes (Kürzung des entstandenen Verlustes) um 1.275.127,97 € im Jahr 2007 und um 483.777…
…des eigenen Gewinnes des jeweiligen Gruppenmitgliedes zur Verrechnung zuzulassen. Die reine Unterscheidung, ob die genannten Verluste, die der Verteilungsregelung des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 unterliegen, zum Zeitpunkt des Gruppeneintritts einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft bereits "abgereift" und mangels Verwertung mit Gewinnen in den…
…2005 (übersetzte deutsche Fassung) betreffend die Verrechnung der Ergebnisse sämtlicher ausländischer Betriebsstätten für die Jahre 1997 bis 2001 vorgelegt. Ergänzend reichte die Bw. mit Schreiben vom 9. Juni 2006 eine Darstellung der Verrechnung der Verluste und Gewinne der österreichischen Betriebsstätte in den Niederlanden im Zeitraum…
…Gewinne und Verluste in einem einheitlichen Gewinnermittlungszeitraum zusammengefasst würden. Daher könne eine periodengerechte Zurechnung des jeweils 12 Monate umfassenden Jahresergebnisses des Gruppenmitglieds, wie dies § 9 Abs. 10 KStG 1988 bestimme, zum jeweiligen jahresweise ermittelten Einkommen des Gruppenträgers jenes Wirtschaftsjahres, in das der Bilanzstichtag des Gruppenmitglieds…
…nun innerhalb der erst ab 2005 möglichen Gruppenbildung einen vorrangigen Verlustausgleich von im Jahr 2004 erwirtschafteten Verlusten mit Gewinnen aus dem Jahr 2004 von anderen Gruppenmitgliedern zulassen, so würde dies nicht zu einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Gleichstellung von Gewinnermittlern nach dem Kalenderjahr und solchen nach…
…1988 (somit ungekürzte Verrechnung dieser Verluste mit den eigenen Gewinnen ungeachtet der 75%-Vortragsgrenze des § 8 Abs. 4 Z 2 lit. a KStG 1988, siehe Rz 1071). In einem ersten Schritt hat daher das unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglied individuell und unabhängig von der Unternehmensgruppe sein "Einkommen…
…beachten: 1. Als Ergebnis eines unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedes gilt der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 und dieses Bundesgesetzes ermittelte Gewinn oder Verlust aus Einkunftsquellen des jeweiligen Wirtschaftsjahres. 2. Das Ergebnis im Sinne der Z 1 ist dem am Gruppenmitglied beteiligten Gruppenträger zuzurechnen. Beim Gruppenträger…
…volle Kalendermonate. - Sinngemäß ist das Einkommen des Gruppenträgers bzw der Gruppenmitglieder zu ermitteln. - Dem Unternehmer steht es frei, den bis zum 31. Dezember 2004 angefallenen Gewinn durch Zwischenabschluss zu ermitteln und das Einkommen entsprechend der Gewinnrelation aufzuteilen. Im Kommentar Wiesner/Kirchmayr/Mayr wird im zweiten…
…ist. Als Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte gilt der Saldo der nach dem Tarif zu versteuernden Gewinne und Verluste (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988) aus Wirtschaftsjahren, die im jeweiligen Kalenderjahr enden. 2. Die COVID-19-Rücklage kürzt den Gesamtbetrag der Einkünfte 2019…