…für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, eingehalten werden (Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO). Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten…
…Das Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl. Nr. 593/1995 idgF) regelt die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen in den §§ 7 bis 9 wie folgt. § 7 Abs. 1: Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten…
…Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland ist gemäß § 7 Abs. 1 Unterabs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 außer Inhabern von Konzessionen…
…sich aus der Aktenlage: 1.) Die Bf. als Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz Bf.) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 06.04.1992 errichtet. Gegenstand des Unternehmens bildet vornehmlich die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Fernverkehr. 2.) Bei der Bf. fand eine die Abgabenarten Kapital-, Umsatz-…
…3.2001 | Gewerbeberechtigung: | Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) | | Gewerberechtlicher Geschäftsführer von 29.3.1001 bis 27.8.2001: | | | SM , geb. y | | Gewerberechtlicher Geschäftsführer von 28.8.2001 bis laufend: |…
… 4 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz (GütbefG), wonach es einer Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern dann nicht bedürfe, wenn die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern geschehe und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteige. Nach Ansicht des…
…auf den Bw. angemeldet gewesen. Der Bw. verfüge über die Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit vier Kraftfahrzeugen im Fernverkehr. In der zur Stellungnahme des Prüfers abgegebenen Gegenäußerung (Bl. 32/2001 E-Akt St.Nr. 641/XXXX) wendet der Bw. im wesentlichen ein…
…Güterfernverkehr in Österreich nur auf Grund einer - dem Beschuldigten bzw. der M GmbH offenbar nicht zugänglichen - österreichischen Konzession ausgeübt werden durfte, sofern dieses Bundesgesetz wiederum nichts anderes bestimmt hat (§ 4). Gemäß § 7 [Verkehr über die Grenze] Abs.1 GütbefG war die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern…
…Das Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl. Nr. 593/1995 idgF) regelt die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen in den §§ 7 und 9 wie folgt: § 7 Abs. 1: Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten…
…zu überzeugen. Gemäß § 6 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG) ist, wenn Mietfahrzeuge zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendet werden, im Kraftfahrzeug der Vertrag über die Vermietung des Fahrzeuges, aus dem der Name des Vermieters, der…
…danach gewerbsmäßig mit seinem LKW-Sattelzug der Marke Mercedes Koegel mit dem behördlichen Kennzeichen xy/yz im Transit durch Österreich im Rahmen eines Kabotageverkehrs zwischen Italien und Großbritannien nach Großbritannien verbringen zu lassen. CEMT-Genehmigungen berechtigen auch zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Güterstraßenverkehr durch…
…nachfolgend: Beschwerdeführerin, Bf. oder ***X.***) ist eine Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand u.a. die Erzeugung von Transportbeton und Zuschlagsstoffen, die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern sowie der Containerverleih ist. Die Bf. betreibt an den Standorten ***KW1***, ***KW3***, ***KW4*** und ***KW5*** gewerbe- und mineralrohstoffrechtlich bewilligte Kieswerke bzw. gewerbliche…
…Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl. Nr. 593/1995 idgF) regelt die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen in den §§ 7 und 9 wie folgt (auszugsweise Wiedergabe): § 7 (1) Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten…
…I Nr. 23/2006 lautet: "Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland ist außer Inhabern von Konzessionen nach § 2 auch…
…gewerbsmäßig mit seinem LKW-Sattelzug der Marke Mercedes Koegel mit dem behördlichen Kennzeichen xy/yz im Transit durch Österreich im Rahmen eines Kabotageverkehrs zwischen Italien und Großbritannien nach Großbritannien zu verbringen. CEMT-Genehmigungen berechtigen - wie oben dargestellt - auch zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Güterstraßenverkehr…
…die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, deren Be-und Entladeort innerhalb Österreichs liegt, durch Güterkraftverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland (Kabotage) verboten; sie ist nur gestattet, soweit die Verordnung (EWG) Nr.3118/93 des Rates vom 25.10.1993 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von…
… 4 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz (GütbefG), wonach es einer Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern dann nicht bedürfe, wenn die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern geschehe und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteige. Nach Ansicht des…
…zu überzeugen. Gemäß § 6 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG) ist, wenn Mietfahrzeuge zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendet werden, im Kraftfahrzeug der Vertrag über die Vermietung des Fahrzeuges, aus dem der Name des Vermieters, der…
…Sie habe weder eine inländische Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen noch seien in Österreich Fahrzeuge auf diese angemeldet. Bei dem von der Berufungswerberin am Standort Adresse_Betriebsstätte angemietetem Büro handle es sich daher nach dem Umsatzsteuerrecht um keine "feste Niederlassung" und…
…unterliegt grundsätzlich der unabdingbaren Voraussetzung, dass diese Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr erfolgt. Beförderungen im Rahmen der gewerblichen Verwendung drittländischer Straßenfahrzeuge müssen daher außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft beginnen oder enden. Im Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen(Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl.Nr…