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8 217 Treffer1583 msnur geltende Fassungen
MO-83008.1. MO01 Getreide
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…eine Ausfuhr ohne Erstattung handelt. (2) Erfolgt die Ausfuhr der oben genannten Teigwaren aus der aktiven Veredelung, bei welcher neben Getreideerzeugnissen des freien Verkehrs der Union auch Drittlandswaren verwendet wurden, so darf auf der Bescheinigung P2 kein Sichtvermerk angebracht werden. C012 Bescheinigung P2 [Grafik] &nbsp…

BFG RV/5100267/2013Getreidetrocknung ist kein Produktionsbetrieb iSd § 2 Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetzes.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2014

…Betrieb diese Voraussetzung nicht erfüllt. In der Berufung wird argumentiert, dass durch den Vorgang der Trocknung von Getreide ein Produkt anderer Haltbarkeit und Marktgängigkeit entsteht und daher ein Produktionsbetrieb im Sinne der angeführten Bestimmung des EnAbgVergG vorliegt. Somit bestünde – nach ihrer Ansicht – sehr wohl ein…

UFSL RV/1008-L/12Getreidetrocknung ist keine Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter im Sinne des Energieabgabenvergütungsgesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2013

…Vorhalt dar, dass der Betrieb der Bw. in der Klassifikationsdatenbank der Statistik Austria (ÖSTAT) als Handelsbetrieb aufscheine: angeführt sei die ÖNACE-Nummer G 47.30-0 = Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstelle) und die ÖNACE-Nummer G 46.21-0 = Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut…

UFSF RV/0148-F/03Sind Kostenbeiträge, die eine Gebietskörperschaft an ein Unternehmen für die Bevorratung von Getreide für Krisenzeiten zahlt, als Entgelt im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 oder als echte Subvention zu werten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2004

…in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni eines Jahres eine bestimmte Menge an Getreide gegen Kostenbeiträge zu bevorraten. Diese Kostenbeiträge wurde von der Berufungswerberin nicht der Umsatzsteuer unterzogen, weil es sich ihrer Ansicht nach diesbezüglich um (echte) Subventionen und nicht um ein Entgelt…

UFSW FSRV/0103-W/06Hinterziehung von Eingangsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.07.2008

…führten. Der Grundgedanke zur Einfuhr von Getreide unter den bekannten Umständen und Tatsachen stamme von seinem Vater. Im übrigen wurde vom Bf. Verjährung gemäß § 31 FinStrG eingewandt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Die Einfuhr des verfahrensgegenständlichen Getreides erfolgte eingangsabgabenfrei unter unrechtmäßiger Inanspruchnahme der Zollfreiheit gemäß Art…

UFSZ3K ZRV/0120-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.07.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0118-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1999…

UFSZ3K ZRV/0135-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.03.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl. 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0134-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.03.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0053-Z3K/08Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000…

UFSZ3K ZRV/0116-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.06.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0114-Z3K/11Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0142-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1999…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0132-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.03.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0131-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0130-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…

UFSZ3K ZRV/0057-Z3K/08Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…

UFSZ3K ZRV/0055-Z3K/08Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…

UFSZ3K ZRV/0059-Z3K/08Rückforderung der Ausfuhrerstattung für eine (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Drittlandsware
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…