10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.I.., W., vertreten durch A.R., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2005 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 14. November 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. November 2014, ErfNr. 123, betreffend Gebühren zu Recht…
27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…
…einerseits und eine Rechtsgebühr nach den einzelnen Tatbeständen des § 33 GebG 1957 anderseits auslösen, handelt es sich demnach um voneinander völlig verschiedene Rechtsvorgänge. Im Anwendungsbereich des Gerichtsgebührengesetzes BGBl. Nr. 501/1984 steht somit der Umstand, dass für ein mit einem gerichtlichen Vergleich welcher Art auch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2015, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn X, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 23. Jänner 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., Adr.-Bf., vom 8. November 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 4. Oktober 2017 betreffend Gebühren 16.01.2017, Steuernummer 123…
Österreichisches Insolvenzrecht 70; Bartsch - Pollak[3] I KO 187), wenn einer Zuwendung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäftes also keine wirkliche Gegenleistung gegenübersteht, (Lehmann, Komm. zur KO und AO 237; Mentzel - Kuhn - Uhlenbruck, KO[9] 331). Entgelt ist jeder wirtschaftliche Vorteil, jedes eigenwirtschaftliche Interesse (Mentzel - Kuhn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn W, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 19.03.2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 27. Juni 2011, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 30. September 2010 brachte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. November 2012 betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 02.11.2012, ErfNr. x, StNr. y, betreffend Gebühr und Erbührenerhöhung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Beschwerdesache G L, Str t5, 12ab K gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10.10.2011, betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 8 Abs. 1 Gebührengesetz (GebG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. März 2025 betreffend Gebühr und Gebührenerhöhung zu ErfNr.: Erfassungsnummer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Juni 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22. Juni 2016, Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer ***ErfNr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 27. Juni 2011, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 30. September 2010 brachte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Bw., vertreten durch NN., vom 6. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. Oktober 2009, Erfassungsnummer xxx, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. ,über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12.Mai.2016, ERFNR yyy, betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 24a VwGG, zu Recht erkannt: Die…