… 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 gegeben. Der Anspruch der Genussberechtigten ist als steuerlich abzugsfähiger Aufwand zu behandeln und führt bei den Empfängern, soweit er natürliche Personen oder Körperschaften mit steuerpflichtigen Kapitaleinkünften betrifft, zur Endbesteuerung. Die Beteiligung an einem Wirtschaftsgut ändert dem Grunde nach…
…f). Daraus ist zu schließen, dass auch die Art der Gewinnbeteiligung einer vertraglichen Gestaltung zugänglich ist. Schuldrechtliche Herrschafts- und Verwaltungsrechte Genussberechtigter können, je nach ihrem Ausmaß und ihrer Intensität, zwar dazu führen, dass den Genussberechtigten eine gesellschafterähnliche Position zukommt, doch vermitteln Genussrechte derartige Mitgliedschaftsrechte wie…
…f). Daraus ist zu schließen, dass auch die Art der Gewinnbeteiligung einer vertraglichen Gestaltung zugänglich ist. Schuldrechtliche Herrschafts- und Verwaltungsrechte Genussberechtigter können, je nach ihrem Ausmaß und ihrer Intensität, zwar dazu führen, dass den Genussberechtigten eine gesellschafterähnliche Position zukommt, doch vermitteln Genussrechte derartige Mitgliedschaftsrechte wie…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…und zur Ablösung von Schulden, als Gegenleistung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern eingeräumt werden. Genussrechte können auch als Belohnung oder Entgelt für Dienste oder die Zuwendung sonstiger Vorteile gewährt werden. Mitunter erhält der Genussberechtigte auch das Recht, Einrichtungen des Unternehmers zu nutzen (zB. Theater, Lesehallen)…
…Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt. In der Regel wird das Genussrecht gewährt, weil der Genussberechtigte dem Verpflichtenden Kapital zur Verfügung stellt. Nach Art. 5 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie wird die Steuer erhoben bei Gründung einer Kapitalgesellschaft, Erhöhung des Kapitals oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Bf., Adr., vertreten durch Mag. Wolfgang Burger-Scheidlin, Praterstraße 17/1/3, 1020 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamts Wien 4/5/10 vom 02.05.2013, betreffend Einkommensteuer 2007…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…Zusammenhang mit der Frage, ob Eigen- und Fremdkapital vorliegt, eine Rolle; er ist überhaupt für das Verhältnis der Rechte des Genussberechigten zu den Vermögensrechten der Gesellschafter und anderer Beteiligter von Bedeutung. Je nachrangiger die Genussrechte sind, desto näher rückt das Genussrechtskapital dem Eigenkapital. (Krejci/van…
…Zusammenhang mit der Frage, ob Eigen- und Fremdkapital vorliegt, eine Rolle; er ist überhaupt für das Verhältnis der Rechte des Genussberechigten zu den Vermögensrechten der Gesellschafter und anderer Beteiligter von Bedeutung. Je nachrangiger die Genussrechte sind, desto näher rückt das Genussrechtskapital dem Eigenkapital. (Krejci/van…
…Zusammenhang mit der Frage, ob Eigen- und Fremdkapital vorliegt, eine Rolle; er ist überhaupt für das Verhältnis der Rechte des Genussberechigten zu den Vermögensrechten der Gesellschafter und anderer Beteiligter von Bedeutung. Je nachrangiger die Genussrechte sind, desto näher rückt das Genussrechtskapital dem Eigenkapital. (Krejci/van…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertreter gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…Zusammenhang mit der Frage, ob Eigen- und Fremdkapital vorliegt, eine Rolle; er ist überhaupt für das Verhältnis der Rechte des Genussberechigten zu den Vermögensrechten der Gesellschafter und anderer Beteiligter von Bedeutung. Je nachrangiger die Genussrechte sind, desto näher rückt das Genussrechtskapital dem Eigenkapital. (Krejci/van…
…dadurch, dass sie keine Mitverwaltungsrechte gewähren. Sie beinhalten also keine Mitgliederrechte, sondern reine Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art. Die Genussberechtigten stehen der Gesellschaft nur forderungsberechtigt gegenüber. Sie verbriefen keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Ihnen kann jedoch ein Auskunftsrecht sowie die Befugnis, die Geschäftsführung in ihren Grenzen zu überwachen, eingeräumt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…