…Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art auf Grundstücksveräußerungen (§ 21 Abs. 3 Z 4 KStG 1988, siehe Rz 1501) unterliegen Grundstücksveräußerungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen dann nicht der Steuerpflicht, wenn diese nach § 5 Z 10 KStG 1988 iVm § 6a KStG 1988 von der Steuerbefreiung erfasst sind …
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A) Folgender Sachverhalt wird zugrunde gelegt: 1.) Dem Beschwerdeführer (im Folgenden kurz Bf.) flossen im Streitjahr auch Bezüge für seine Tätigkeit als Prüfer (von Jahresabschlüssen) für den Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen zu. Bezüglich dieser Tätigkeit begehrte der Bf…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A) Folgender Sachverhalt wird zugrunde gelegt: 1.) Dem Beschwerdeführer (im Folgenden kurz Bf.) flossen im Streitjahr auch Bezüge für seine Tätigkeit als Prüfer (von Jahresabschlüssen) für den Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen zu. Bezüglich dieser Tätigkeit begehrte der Bf…
…iSd § 7 Abs. 1 bis 3 WGG der gemeinnützigen Bauvereinigungen siehe KStR 2013 Rz 214 ff. Rz 1237: Nicht begünstigt sind auch die steuerpflichtigen Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art, eine als…
…Anders als bei der Bestimmung der § 5 Z 10 KStG 1988 betreffend gemeinnützige Bauvereinigungen kommt der Abgabenbehörde im Verfahren zur Feststellung der Gemeinnützigkeit nach dem jeweiligen Krankenanstaltengesetz aber keine Parteistellung zu. Siehe auch VereinsR 2001 Rz 172. 2.6.2 Steuerpflichtiger Bereich von gemäß der…
…hingegen die Erweiterung des Geschäftszentrums nicht zum steuerbefreiten Geschäftskreis des § 7 Abs. 1 - 3 WGG 1979 gehört. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine gemeinnützige Bauvereinigung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2004 hat die Bw. den Antrag gestellt…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine gemeinnützige Bauvereinigung in der Rechtsform einer GmbH, richtete am 23. März 1989 an die Finanzlandesdirektion den Antrag auf Feststellung…
…jeweils vom 6. Mai 1996, erhob die gemeinnützige Bauvereinigung am 10. Juni 1996 Berufung und führte im Wesentlichen aus: Die für die Zinsenzuschätzung im Jahr 1992 und für die Rückgängigmachung der außerbilanzmäßigen Abrechnungen in den Jahren 1989 bis 1991 gegebene Begründung, wonach von der Betriebsprüfung…
2.10.7 Besteuerung 2.10.7.1 Steuerpflichtiger Bereich und Abgrenzung 2.10.7.1.1 Gewinnermittlung 2.10.7.1.1.1 Allgemeines Rz 263: Gemeinnützige Bauvereinigungen fallen, soweit sie infolge begünstigungsschädlicher Geschäfte oder Verwaltung von Eigenkapital im Sinne des § 7 Abs. 6…
…Die neue Funktion steht für folgende Berufsgruppen bzw. Einrichtungen ab 7.10.2026 zu Verfügung. Personalverrechner/innen Buchhalter/innen Gemeinnützige Bauvereinigungen Immobilienverwalter/innen Genossenschaftsrevisionsverbände Die Eintragungen sind zeitnah vorzunehmen. Die Übermittlung von Listen der vertretenen Personen entfällt damit, ebenso werden die Formulare GBH 1 bzw…
… 39 Abs. 3 WGG) auf Entziehung der Anerkennung als gemeinnützige Bauvereinigung. 2.10.2.1.2 Verwaltung Rz 217: Die begünstigte Verwaltungstätigkeit unterliegt grundsätzlich den Einschränkungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes hinsichtlich der Nutzfläche. Sollen Wohneinheiten mit einer Nutzfläche von mehr als 150 m² (VwGH 4.9.1992…
2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…
…Auf Grund dieser Bestimmungen haben folgende Körperschaften den Gewinn nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln: Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) Rechnungslegungspflichtige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (siehe Rz 452) Gemeinnützige Bauvereinigungen, soweit sie infolge begünstigungsschädlicher Geschäfte unbeschränkt steuerpflichtig sind Sparkassen Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften…
… 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 steuerfrei zu halten seien. In diesem Zusammenhang sei noch auf Obereder-Schippani-Haas, Für Gemeinnützige Bauvereinigungen relevante Bereiche des Umsatzsteuergesetzes und auf Stingl/Neuhold, immolex 2011, Seite 262, Zinsen für Sanierungsdarlehen von Eigentümergemeinschaften - umsatzsteuerfrei? zu verweisen…
… 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 steuerfrei zu halten seien. In diesem Zusammenhang sei noch auf Obereder-Schippani-Haas, Für Gemeinnützige Bauvereinigungen relevante Bereiche des Umsatzsteuergesetzes und auf Stingl/Neuhold, immolex 2011, Seite 262, Zinsen für Sanierungsdarlehen von Eigentümergemeinschaften - umsatzsteuerfrei? zu verweisen…
… 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 steuerfrei zu halten seien. In diesem Zusammenhang sei noch auf Obereder-Schippani-Haas, Für Gemeinnützige Bauvereinigungen relevante Bereiche des Umsatzsteuergesetzes und auf Stingl/Neuhold, immolex 2011, Seite 262, Zinsen für Sanierungsdarlehen von Eigentümergemeinschaften - umsatzsteuerfrei? zu verweisen…
…4 GebG sind: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater) und Immobilienmakler und Immobilienverwalter iSd Bestimmungen der GewO 1994. Außerdem können auch gemeinnützige Bauvereinigungen iSd Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur Selbstberechnung bevollmächtigt werden. Rz 1381: Zur Durchführung der Selbstberechnung sind folgende Erfordernisse zu erfüllen: Antrag auf Erteilung einer Steuernummer…
…etwa gemeinnützige Vereine, gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln. An das für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt knüpfen auch andere Bestimmungen an (zB § 13, § 15, § 38b Abs. 3 und § 38e Abs. 4 und § 43 Abs. 1 UmgrStG). 3.2.2. Gemeinnützige Bauvereinigungen Rz 114: Für die…
…mit Teilwertabschreibungen oder der Veräußerung von Beteiligungen nur auf sieben Jahre verteilt abzugsfähig. Siehe dazu Rz 1292 ff. 3.2.3.2 Gemeinnützige Bauvereinigungen Rz 368: Gemäß § 6a Abs. 2 KStG 1988 ist ein aus begünstigungsschädlichen Geschäften einer gemeinnützigen Bauvereinigung im Sinne des § 6a Abs…
… 6a Abs. 1 KStG 1988 gemeinnützige Bauvereinigungen im Sinne des § 5 Z 10 KStG 1988, die Geschäfte außerhalb der in § 7 Abs. 1 bis 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bezeichneten Art tätigen, ab dem Wirtschaftsjahr unbeschränkt steuerpflichtig, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke…