…gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden, soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld und Blindenzulage) übersteigen. Nach dem letzten Satz dieser Gesetzesstelle kann der Bundesminister für Finanzen mit Verordnung festlegen…
…Geburtsdatum des Kindes; 100 %-ige Kostentragung durch die Bw; Bezug erhöhter Familienbeihilfe von Jänner bis Dezember 2003 sowie für den gleichen Zeitraum Bezug pflegebedingter Geldleistungen von monatlich 1.471,50 €. Das Finanzamt führte mit Bescheid vom 23. Feber 2004 die Arbeitnehmerveranlagung durch. Dabei wurden…
…anzuerkennen. Der Sohn erhielt im Kalenderjahr 2000 eine pflegebedingte Geldleistung in Höhe von S 14.981,- monatlich. Im Zuge der Veranlagung der Einkommensteuer des Jahres 2000 wurde das Pauschale von S 3.600,- monatlich nicht berücksichtigt. In der dagegen erhobenen Berufung rügte die Bw. die…
…sieht neben den Immunitäten und Privilegien jeweils auch eine Befreiung dieser Personen von der sozialen Sicherheit des Empfangsstaates vor, welche gleichzeitig aber auch den Ausschluss von den Familienleistungen, dh Geldleistungen aus dem österreichischen Familienlastenausgleich, nach sieht sich (vgl. Hebenstreit/Lenneis/Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg)…
…des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 darstellt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass wenn neben einem in Geld zu erfüllenden "Fixpreis" weitere Geldleistungen vereinbart wurden, lediglich der "Fixpreis" den festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreis im Sinne des § 1054 ABGB und des § 5 Abs. 1 Z…
…des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 darstellt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass wenn neben einem in Geld zu erfüllenden "Fixpreis" weitere Geldleistungen vereinbart wurden, lediglich der "Fixpreis" den festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreis im Sinne des § 1054 ABGB und des § 5 Abs. 1 Z…
…des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 darstellt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass wenn neben einem in Geld zu erfüllenden "Fixpreis" weitere Geldleistungen vereinbart wurden, lediglich der "Fixpreis" den festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreis im Sinne des § 1054 ABGB und des § 5 Abs. 1 Z…
…des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 darstellt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass wenn neben einem in Geld zu erfüllenden "Fixpreis" weitere Geldleistungen vereinbart wurden, lediglich der "Fixpreis" den festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreis im Sinne des § 1054 ABGB und des § 5 Abs. 1 Z…
…des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 darstellt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass wenn neben einem in Geld zu erfüllenden "Fixpreis" weitere Geldleistungen vereinbart wurden, lediglich der "Fixpreis" den festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreis im Sinne des § 1054 ABGB und des § 5 Abs. 1 Z…
…des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 darstellt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass wenn neben einem in Geld zu erfüllenden "Fixpreis" weitere Geldleistungen vereinbart wurden, lediglich der "Fixpreis" den festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreis im Sinne des § 1054 ABGB und des § 5 Abs. 1 Z…
…des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 darstellt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass wenn neben einem in Geld zu erfüllenden "Fixpreis" weitere Geldleistungen vereinbart wurden, lediglich der "Fixpreis" den festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreis im Sinne des § 1054 ABGB und des § 5 Abs. 1 Z…
…des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 darstellt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass wenn neben einem in Geld zu erfüllenden "Fixpreis" weitere Geldleistungen vereinbart wurden, lediglich der "Fixpreis" den festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreis im Sinne des § 1054 ABGB und des § 5 Abs. 1 Z…
…des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 darstellt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass wenn neben einem in Geld zu erfüllenden "Fixpreis" weitere Geldleistungen vereinbart wurden, lediglich der "Fixpreis" den festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreis im Sinne des § 1054 ABGB und des § 5 Abs. 1 Z…
…Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
… 35 Abs. 5 EStG 1988), sowie Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, soweit sie die Summe der vom Steuerpflichtigen bezogenen pflegebedingten Geldleistungen übersteigen, ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. § 35 Abs. 1 EStG 1988 (in der im Streitzeitraum geltenden Fassung) lautet: " Hat der Steuerpflichtige außergewöhnliche…
…Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…der Kennzahl 428 für seine zu 100% behinderte minderjährige Tochter A., für die er im Kalenderjahr 2004 neben einer ganzjährig gewährten erhöhten Familienbeihilfe auch eine um 50 % gekürzte pflegebedingte Geldleistung in Höhe von monatlich € 735,80 bezog, Ausgaben für eine Sonder(Pflege)Schule bzw…
…Abs 1 EStG 1988 steht ein Freibetrag (§ 35 Abs. 3 EStG 1988) für eine körperliche oder geistige Behinderung nur dann zu, wenn keine pflegebedingte Geldleistung (Pflegegeld, Pfelgezulage oder Blindenzulage) bezogen wird. Zur Vermeidung von Lohnsteuernachforderungen bei Behinderten, die durch einen rückwirkenden Wegfall des Jahresfreibetrages gem. …
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Heinrich Giglmayr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind P.W. jun. für den Zeitraum 1. November 1998 bis 31. Oktober 2001 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 28. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 8. Mai 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin und ihr…