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GebR 2025 Rz 1388. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG) 8.1. Schriften und Amtshandlungen nach § 10 GebG Rz 138: Nach dem GebG sind nur diejenigen Schriften und Amtshandlungen gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 14 GebG (siehe Rz 250 ff) aufgezählt sind. Das sind…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…

GebR 2025 Rz 177–1788.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften Rz 177: § 11 GebG enthält nicht für alle in § 14 GebG genannten Schriften eine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Für mehrere der in § 14 GebG genannten Schriften ist das Entstehen der Gebührenschuld in…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vorauszahlung der Gebühr nach Abs. 2 zu verlangen. Rz 788: Die Behörde darf den Ausweis nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen. 10.20.5. Rückzahlung der Vorauszahlung der Erledigungsgebühr Rz 789: Entsteht keine Gebührenschuld für die Gebühr nach Abs. 2, ist die Vorauszahlung durch…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG) Rz 1046: § 16 GebG regelt den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld für ein beurkundetes Rechtsgeschäft (siehe dazu Rz 1000 ff). Dieser Zeitpunkt ist ua. wichtig für die Anzeigepflicht sowie für die rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung…

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG) Rz 1058: Gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 GebG unterliegt ein Rechtsgeschäft nach § 33 GebG, über das im Ausland eine Urkunde errichtet wurde, nur dann der Gebühr, wenn die Inländereigenschaft aller…

GebR 2025 Rz 1075–108112.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben Rz 1075: Nach § 15 Abs. 2 GebG gilt eine schriftliche Annahme eines Vertragsanbotes, das sowohl schriftlich als auch mündlich sein kann, als Urkunde (siehe Rz 1089). Rz 1076: Wird die mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet, so…

GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wirksam. Rz 1258: Die Aufhebung einer Adoption aus den im § 201 Abs. 1 ABGB genannten Gründen (Wirkung ex nunc), hebt die entstandene Gebührenschuld iSd § 17 Abs. 5 GebG (siehe Rz 1099 ff) nicht auf. Eine Erstattung der Gebühr ist daher nicht vorgesehen. Der Widerruf der…

BFG RV/7104071/2023Gebührenschuld und Gebührenerhöhung Eingabengebühren für Beschwerde bei BVwG; Verfassungskonformität Ausschluss Einbringung per E-Mail; automatisierte Datenverarbeitung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2024

…das Bundesfinanzgericht war sohin im Beschwerdefall nicht geboten. Gebührenschuld und Gebührenschulderhöhung § 1 BuLVwG-EGebV lautet auszugsweise wie folgt: "(1) Eingaben und Beilagen an die Verwaltungsgerichte sind gebührenpflichtig, soweit nicht gesetzlich Gebührenfreiheit vorgesehen ist. (2) Die Gebührenschuld für die Eingaben und Beilagen entsteht im Zeitpunkt der…

BFG RV/7100380/2011Gebührenschuld kann bei der Sicherungszession nicht vor Setzung des Publizitätsaktes entstehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2015Teil 1/2

…Oesterreichischen Nationalbank, den Versicherungsunternehmen und den Bausparkassen, sofern über die genannten Verträge spätestens gleichzeitig mit der Beurkundung des Nebengeschäftes eine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet worden ist. Als Hauptgeschäfte iSd Bestimmungen des § 20 Z 5 GebG kommen Darlehensverträge iSd §…

BFG RV/7100380/2011Gebührenschuld kann bei der Sicherungszession nicht vor Setzung des Publizitätsaktes entstehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2015Teil 2/2

…Stempel- und Rechtsgebühren – Kommentar, Rz 51 zu § 15 GebG mit zahlreichen Judikaturhinweisen; ebenso Rz 423 der GebR). Die Abänderung einer Urkunde muss solange beachtet werden, als die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist (vgl. Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren – Kommentar, Rz 52 zu § 15 GebG unter Hinweis…

UFSL RV/0509-L/09Gebührenschuld bei einer Schuldverschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.06.2010

…Gemäß § 16 Abs. 6 GebG entsteht die Gebührenschuld mit der Aufnahme in die Bücher und Aufzeichnungen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften zu führen sind und als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag gelten. Die belangte Behörde vertritt im angefochtenen Bescheid unter anderem die Auffassung, eine Schuldverschreibung…

UFSL RV/0508-L/09Gebührenschuld bei einer Schuldverschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.06.2010

…Gemäß § 16 Abs. 6 GebG entsteht die Gebührenschuld mit der Aufnahme in die Bücher und Aufzeichnungen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften zu führen sind und als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag gelten. Die belangte Behörde vertritt im angefochtenen Bescheid unter anderem die Auffassung, eine Schuldverschreibung…

UFSL RV/0507-L/09Gebührenschuld bei einer Schuldverschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.07.2010

…Gemäß § 16 Abs. 6 GebG entsteht die Gebührenschuld mit der Aufnahme in die Bücher und Aufzeichnungen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften zu führen sind und als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag gelten. Die belangte Behörde vertritt im angefochtenen Bescheid unter anderem die Auffassung, eine Schuldverschreibung…

UFSL RV/0695-L/10Gebührenschuld bei einer Schuldverschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.06.2010

…Gemäß § 16 Abs. 6 GebG entsteht die Gebührenschuld mit der Aufnahme in die Bücher und Aufzeichnungen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften zu führen sind und als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag gelten. Die belangte Behörde vertritt im angefochtenen Bescheid unter anderem die Auffassung, eine Schuldverschreibung…

UFSW RV/1458-W/05Entstehen der Gebührenschuld bei Errichtung eines Kreditvertrages im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2009

…Berufungen abweisenden Berufungsvorentscheidungen vom 12. Juli 2005 führte das Finanzamt Folgendes aus. "Gemäß § 33 TP 8 Abs 3a GebGes entsteht die Gebührenschuld für im Ausland errichtete Darlehensverträge - abweichend von § 16(2)1 - in dem für im Inland errichtete Urkunden maßgeblichen Zeitpunkt, wenn mindestens eine Partei…

UFSW RV/3264-W/07Gebührenschuld bei Eingaben erst mit Zustellung der schriftlich ergehenden abschließenden Erledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…Bw. sein Berufungsvorbringen, wonach eine Zustellung an ihn niemals erfolgt sei. Es könne ihm daher auch keine Gebührenschuld erwachsen sein. Auf Grund einer Anfrage beim Magistratischen Bezirksamt für den 2. Bezirk teilte dieses dem Unabhängigen Finanzsenat am 12. Juni 2008 mit, dass dem Bw. die…

UFSW RV/0042-W/04Entstehen der Gebührenschuld für VwGH-Beschwerden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2006

…Entstehens der Gebührenschuld maßgeblichen Fassung bestimmt, dass für Beschwerden, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eine Eingabengebühr von 180 Euro zu entrichten ist. § 24 Abs. 3 Z 2 VwGG bestimmt als Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld den Zeitpunkt…