Der Gastlehrererlass, AÖF Nr. 69/2006, findet auf Gastlehrer aus allen DBA-Partnerstaaten Österreichs Anwendung und nicht nur auf jene, die im Anhang aufgelistet sind. Der Anhang verweist lediglich auf jene Abkommen, in denen besondere Gastlehrerbestimmungen enthalten sind, die Steuerbefreiungen im Gastland vorsehen. Wird daher…
…Vortragenden unter Verwendung des Vordruckes ZS-QU1 in Anspruch genommen werden. Sofern außerdem ein Nachweis über die Besteuerung in Deutschland erbracht wird, bestehen unter den gegebenen Umständen keine Bedenken, diese Vorgangsweise ungeachtet Z 8 des Gastlehrererlasses, AÖF Nr. 69/2006, anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…einem Dienstverhältnis zum österreichischen Veranstalter stehen, ändert auch der Umstand nichts an der inländischen Steuerentlastungsverpflichtung, dass der Veranstalter eine österreichische Bildungseinrichtung ist, sodass im gegebenen Zusammenhang auf allfällige Auswirkungen des "Gastlehrererlasses" (AÖF Nr. 69/2006) nicht eingegangen werden muss. Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2006
1 Anwendung der DBA-Zuteilungsregeln 1. Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21.08.1985, BStBl. II 1986, 5) ist bei Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens zunächst von seinem Wortlaut, sodann vom Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und schließlich von den Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts…
Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf…
In zahlreichen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen (siehe den Gastlehrererlass AÖF Nr. 69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür…
Die Verordnung BGBl. II Nr. 287/1997, derzufolge Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragter unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu werten sind, gilt auch für im Ausland ansässige Lehrbeauftragte; sie bewirkt damit auf der Ebene des internationalen Steuerrechts…
Deutsche Gastprofessoren, die bei inländischen öffentlichen Bildungseinrichtungen eine Unterrichtstätigkeit auf selbständiger Basis entfalten, unterliegen der inländischen Umsatzbesteuerung. Bis einschließlich 1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994…
Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und…
Übernimmt ein in Großbritannien ansässiger Universitätsprofessor in Österreich eine Lehrtätigkeit, die vom 1. Oktober 1998 bis 30. September 2000 ausgeübt wird, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen auf Grund des EStG nach den Regeln der "unbeschränkten Steuerpflicht" der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Steuerfreistellung auf Grund der "Gastlehrerbestimmung…
…Geht man davon aus, dass die Einkünfte der in Österreich beschränkt Steuerpflichtigen den Jahresgrenzwert von 2.000 Euro überschreiten werden, käme die für ausländische Gastlehrer an österreichischen Bildungseinrichtungen in Abs. 10 des sog. "Gastlehrererlasses", BMF-010221/0789-IV/4/2005, AÖF Nr. 69/2006, vorgesehene…
…2. BMF/FB IStR Für Zwecke der Abkommensanwendung richtet sich bei den in Österreich tätigen ausländischen Dozenten die Zuordnung ihrer Einkünfte auf der Abkommensebene nach den im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abgrenzungskriterien (Abs. 2 des Gastlehrererlasses BMF 21.12.2005, BMF-010221/0789-IV/4/2005)…
Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (sowie die entsprechende Bestimmung des EStG 1972) für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F…
Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…
Gemäß Artikel 20 DBA-Italien sind italienische Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der Sinn dieser…
Die Gastprofessorenregelung des Artikels 20 Abs. 2 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens geht sowohl der Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 wie auch jener des Artikels 19 des Abkommens vor. Übernimmt daher ein in Frankreich ansässiger Professor einen Lehrauftrag an einer Vorarlberger Fachhochschule und wird hierbei die Zweijahresfrist…
Werden von einer inländischen GesmbH, die ein Spracheninstitut betreibt, in Großbritannien ansässige Lehrer durch Werkvertrag für eine Unterrichtsdauer von 1 bis 2 Jahren engagiert, so steht den britischen Lehrkräften nach Maßgabe des Art. 21 DBA-Großbritannien ein Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Einkommensbesteuerung…
Wurde von einer österreichischen Universität ein Gastprofessor aus der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1988 bis 1992 zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und wurde dieser Gastprofessor hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht dem in Deutschland ansässigen Gastprofessor gemäß Artikel 8…
15.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren Rz 1011a: Siehe "Lehrbeauftragte", Rz 992 ff. 15.4.5.41 Unterrichtende Tätigkeit Rz 1012: Siehe Rz 992 bis 993. Rz 1013: Musiklehrer: Die nach einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen…
Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen…