…5 zu § 16 Abs.1 Z 1 ). Die Mehraufwendungen, die der Abgabepflichtigen bei der Tilgung des Fremdwährungskredites infolge der ungünstigen Wechselkursentwicklung entstanden sind, stellen jedoch auch bei weitester Auslegung des Begriffes Schuldzinsen kein Entgelt für die Nutzung oder Beschaffung des Kapitals dar, sondern dienen ausschließlich…
…Bw mit Eingabe vom 6. März 2007 fristgerecht Berufung und brachte vor, er habe im Jahr 2000 einen Fremdwährungskredit in japanischen Yen im Gegenwert von 5.000.000 ATS aufgenommen. Der gesamte Kredit sei mit 31.12.2015 zur Rückzahlung fällig. Die Abrechnung erfolge quartalsweise…
…Dezember 2002 von 223.153,96 EUR beibehalten. Auf Anfrage des zuständigen Sachbearbeiters übermittelte der Bw dem Finanzamt zum angeführten Fremdwährungskredit nachfolgende Aufstellung: DL 001 JPY | Entstehungskurs | 103,3800 | Kurs per 30.11.2003 | 130,2000 | | | Stand JPY…
…Jänner 2006 abgehaltenen Berufungsverhandlung verwies der steuerliche Vertreter der Bw darauf, dass bei Fremdwährungskrediten dem Vorteil geringerer Zinsen das höhere Fremdwährungsrisiko gegenüberstehe. In Höhe des durch Gegenüberstellung des bei Konvertierung geltenden CHF-Kurses und des im Zeitpunkt der Tilgungszahlung geltenden CHF-Kurses errechneten Kursverlustes habe…
…zu erheblichen Kursschwankungen gekommen sei und die nicht realisierten Kursverluste betragsmäßig immer höher geworden seien, seien ab dem Jahr 1999 bei den Fremdwährungskrediten auf Druck der B Konvertierungen durchgeführt worden. Durch diese Maßnahmen seien dem Bw zusätzliche Kosten aus dem Umstieg zwischen den Währungen entstanden…
…müsse aber auch für Kosten aus der Konvertierung von Fremdwährungsbeträgen gelten. Fremdwährungskredite (insbesondere Schweizer Franken und Japanischer Yen) würden wegen der besonders niedrigen Zinsenbelastung aufgenommen. Etwaige Kursverluste würden aus wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen bewusst in Kauf genommen- und zwar solange Zinsenbelastung und Kursverlust zusammen nicht höher…
…Juli 2001, in welcher begehrt wurde die 1999 realisierten Kursverluste als Betriebsausgabe anzuerkennen. Im Rahmen der Betriebsprüfung seien Kursverluste eines Fremdwährungskredites (Yen-Kredit) nicht als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben anerkannt worden. Dieses Darlehen habe die Berufungswerberin bei der Betriebsübernahme von ihrem Vater mit übernommen. Nach Auskunft…
…sonstige Kapitalbeschaffungskosten wie Kreditprovisionen, Kreditgebühren und Kosten der grundbücherlichen Sicherstellung für ein Darlehen oder einen Kredit. Dem Vorbringen, wonach der Abgabepflichtige aufgrund der Finanzierung mit einem Fremdwährungskredit geringere Zinsen und dementsprechend höhere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte, ist zu entgegnen, dass der Ansatz von…
…Dabei wurde vom Veräußerungsgewinn in Höhe von 112.625,16 € ein Kursverlust aus einem Fremdwährungskredit CHF im Ausmaß von -77.145,75 € in Abzug gebracht. | BMG | Steuersatz | Steuer | 1/2 | 112.625,16 | 30% | 33.788…
…2015 stellte das Finanzamt fest, dass die Bf. durch die Konvertierung eines betrieblich veranlassten Fremdwährungskredites in den Streitjahren Verluste erlitten hat. In Tz 1 des Betriebsprüfungsberichtes wird betreffend des am 11.9.1998 aufgenommenen, am 3.12.2012 konvertierten Kredites ausgeführt, dass der daraus resultierende…
…Außenprüfung vom 14.3.2016, in dem zu Fremdwährungsverlusten (Tz 1) angeführt ist, dass der Bf in den Jahren 1999 und 2003 aufgenommene Fremdwährungskredite nach dem 31.3.2012 getilgt habe. Er habe die entstandenen Fremdwährungskursverluste zur Gänze aufwandswirksam verbucht. Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen…
…zurückzuführen. Dieser Kredit diente der Finanzierung von Umbauarbeiten. Im Zuge der Veranlagung wurde dieser Kursverlust nicht berücksichtigt und in der Begründung ausgeführt, bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung seien Kursverluste aus einem Fremdwährungskredit insoweit nicht abzugsfähig, als diese nicht durch die Vermietung veranlasst seien…
…einen Verlust iHv -EUR 80.042,05 erklärte, der mit dem Teilbetrag iHv EUR 98.579,52 aus Kursverlusten iZm der vorzeitigen Konvertierung eines Fremdwährungskredites in Schweizer Franken resultierte. Die Konvertierung dieses Kredites im Jahre 2012 sei auf dringendes Anraten der kreditgebenden Bank erfolgt. 1…
…Alle Argumente, die Wahl eines Fremdwährungskredites als Alternative zum Nationalwährungskredit sei privater Natur und hätte mit der Einkunftsquelle nichts gemeinsam, würden allein schon aus folgendem Grund ausscheiden: "Hier wurde die Finanzierung der Einkunftsquelle betriebswirtschaftlich richtig mit einem Schweizer Frankenkredit durchgeführt und bot gegenüber jeder anderen…
…Die Reinvermögenszugangstheorie erfasst auch Wertänderungen im Vermögen, die Quellentheorie hingegen nicht. Fremdwährungskredite bei Vermietung und Verpachtung stellen eine Währungsspekulation dar. Kursverluste betreffen dann den Vermögensstamm. Es liegen keine Werbungskosten vor. Der VwGH führt in der Entscheidung Ro 2015/15/0011 unter Hinweis auf VwGH 29…
…von der Quellentheorie beherrscht. Die Reinvermögenszugangstheorie erfasse auch die Wertänderungen im Vermögen, die Quellentheorie lasse diese im steuerlich unbeachtlichen Bereich. Fremdwährungskredite bei einer Vermietung und Verpachtung stellten eine Währungsspekulation dar. Träten dabei Kursverluste auf, beträfen diese den Vermögensstamm und lägen insofern keine Werbungskosten vor. In…
…Nach Abzug der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr und einem Kursverlust von 183.933,86 Euro für einen Schweizer Fremdwährungskredit errechnete die Bf insgesamt Einkünfte aus Grundstücksveräußerung in der Höhe von 31.026,14 Euro. Die Hälfte dieses Gewinnes aus der Grundstücksveräußerung erklärte sie als Einkünfte aus…
…Höhe seiner Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen errechnete er in der Weise, dass er von dem erzielten Veräußerungserlös neben den Anschaffungskosten den Kursverlust des Fremdwährungskredites in der Höhe von 183.933,86 Euro in Abzug brachte. Den verbleibenden Überschuss aus der Veräußerung von 31.026,14…
…den Einkommensteuerbescheid wurde Berufung eingebracht und begründend ausgeführt, dass diese Kosten Werbungskosten darstellen, da die Kursverluste im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten das Ergebnis einer Marktentwicklung sind. Dazu wird ausgeführt: Kursgewinne oder Kursverluste aus Fremdwährungsdarlehen fallen nicht unter § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 und können…
…Z 3 Tz 4). Im vorliegenden Fall ist es unbestritten, dass der gegenständliche Femdwährungskredit ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens darstellt und im Streitjahr keine Rückzahlung bzw. Teilrückzahlung erfolgt ist. Streit besteht darüber, ob bereits im Zeitpunkt der Konvertierung von Schweizer Franken in einen Japanischen Yen…